Jahrelange Haft für Irans Spione
Wegen der Vorbereitung von Anschlägen im Auftrag Irans sind zwei Männer vom Oberlandesgericht Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
15.10.2026 | 0:32 minDer Senat ließ keinen Zweifel daran, wen er für den eigentlichen Täter hält: "Iran versucht, seinen Terror nach Deutschland zu exportieren", sagte die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors in der Urteilsbegründung. "Das ist nicht hinnehmbar."
Der achte Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verurteilte den 54-jährigen Ali S. zu achteinhalb Jahren Haft, seinen 43 Jahre alten Mitangeklagten Tawab M. zu viereinhalb Jahren. Beide hatten geschwiegen, ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Das Gericht folgte in vollem Umfang der Bundesanwaltschaft.
Elf Ziele in Deutschland im Visier
Ali S., ein in Dänemark lebender Mann mit afghanischen Wurzeln, war nach Überzeugung des Gerichts kein zufälliger Helfer, sondern fest in die Strukturen der iranischen Revolutionsgarden und ihrer Auslandseinheit, der Al-Kuds-Kräfte, eingebunden. Seine Aufträge holte er sich Anfang 2025 persönlich in Teheran ab:
Er sollte den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Volker Beck, sowie einen koscheren Supermarkt in Berlin ausspähen. Nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes war der Laden eines von elf Zielen, die Iran in Deutschland im Visier hatte.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Dänen erhoben, die für Iran in Deutschland Attentate vorbereitet haben sollen. Ziel sollen unter anderem Volker Beck und Josef Schuster gewesen sein.
21.05.2026 | 0:45 minVerfassungsschutz beobachtete, wie Ali S. Fotos machte
Im Sommer 2025 reiste S. selbst nach Berlin, fotografierte den Eingang der DIG-Geschäftsstelle, den Supermarkt und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Schuster angehört. Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz beobachteten ihn dabei. Für den Supermarkt suchte er bereits eine Täterin: Seine eigene Tochter fragte er, ob sie eine Frau kenne, die eine mit Benzin gefüllte Flasche vor der Ladentür anzünden würde. Die Tochter verneinte. Dass über dem Geschäft Menschen wohnen, nahm S. nach Auffassung des Gerichts billigend in Kauf.
Für den Anschlag auf Volker Beck wählte S. einen anderen Weg. Bei drei Treffen Ende Mai und Anfang Juni 2025 gewann er den seit langem mit ihm bekannten Tawab M. dafür, einen Schützen zu suchen und eine Pistole mit Schalldämpfer zu beschaffen. Per WhatsApp schickte er ihm ein Foto Becks und die Adresse der DIG.
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02.10.2026 | 2:25 minGericht sieht Mordmerkmal der Heimtücke
M. fragte kurz darauf seinen Neffen nach einer Waffe: "Finde etwas, das gut funktioniert, mit Schalldämpfer. Einmal benutzen." Die Behauptung, die Waffe sei für den Schutz einer Plantage in Afghanistan gedacht, glaubte ihm der Senat nicht.
Für das Gericht belegt der Plan, eine Waffe mit Schalldämpfer zu besorgen, wie die Tat ablaufen sollte: aus dem Hinterhalt, lautlos, gegen ein argloses Opfer. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Gericht zu Zielauswahl Irans
Die Beweise gegen die Verurteilten stammen zu einem großen Teil aus einer Wohnraumüberwachung dänischer Behörden, die die Treffen der beiden mitschnitten. Die Auswertung der Handys zeigte außerdem Kontakte zu einem Offizier des iranischen Geheimdienstes. Zwar waren die Chats gelöscht, die Zahl der gelöschten Nachrichten belegte aus Sicht des Gerichts aber einen regelmäßigen Austausch. Am 26. Juni 2025 wurde S. in seiner Heimatstadt Aarhus festgenommen, M. im November.
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13.09.2026 | 16:46 minDas Gericht beschrieb auch die Logik hinter der Zielauswahl: Iran suche sich Ziele, deren Bedrohung im Inneren des Gegners besonders viel Wirkung entfalte. Nicht die Person stehe im Mittelpunkt, sondern die Botschaft an die jüdische Gemeinschaft und die Freunde Israels in Deutschland.
Ex-Grünen-Politiker Beck nicht als Nebenkläger zugelassen
Volker Beck, ehemaliger Bundespolitiker der Grünen, verfolgte den Prozess als Zuschauer unter Personenschutz. Als Nebenkläger ließ ihn das Gericht nicht zu, weil die Taten über das Vorbereitungsstadium nicht hinausgekommen waren.
Beck hat dagegen Verfassungsbeschwerde angekündigt und fordert von der Bundesregierung die Ausweisung des iranischen Botschafters. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sven Rieken ist Korrespondent im ZDF-Studio in Hamburg.
Über das Thema berichtete ZDFheute Xpress am 15.10.2026 um 15:38 Uhr.
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