Pflegekommission eingesetzt: Was Experten jetzt klären sollen
Kommission eingesetzt Was die Pflege-Experten jetzt klären sollen
Stand: 14.10.2026 • 14:55 Uhr
Die Bundesregierung hat sich auf die Einsetzung der Pflegestrukturkommission geeinigt. Sie soll Lösungen für eine große Reform finden. Im Zentrum stehen Eigenanteile, sozialer Ausgleich und die langfristige Finanzierung.
Der Streit um die geplante Pflegekommission ist beigelegt: Union und SPD haben sich darauf verständigt, welche Fragen die Expertenrunde für die anstehende Pflegereform prüfen soll. Dabei ging es vor allem um zwei strittige Punkte: eine mögliche Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige im Heim selbst zahlen müssen, und einen möglichen sozialen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Das Bundeskabinett hat die Pflegestrukturkommission am Mittwoch eingesetzt. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte sich gegen einen von der SPD geforderten Pflegedeckel ausgesprochen. Nun soll die Kommission prüfen, ob und wie sich die Eigenanteile begrenzen lassen. Auch Modelle für soziale Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der beiden Pflegeversicherungssysteme sollen untersucht werden.
Insgesamt soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, um die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar zu halten und die Versorgung zu verbessern. Linnemann formulierte das Ziel so: "Pflege muss bezahlbar und zielgerecht sein, Pflege muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird."
Wer in der Kommission sitzt
Die Kommission besteht aus 13 Expertinnen und Experten. Den Vorsitz übernehmen Prof. Dr. Georg Cremer, der frühere Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, und Prof. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin.
Zum Gremium gehören außerdem Prof. Dr. Christine Arentz, Michaela Evans-Borchers, Jürgen Graalmann, Prof. Dr. Martina Hasseler, Prof. Dr. Dörte Heger, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Hans-Dieter Nolting, Prof. Dr. Heinz Rothgang, Prof. Dr. Gregor Thüsing und Rita Zöllner.
Die Zusammensetzung bündelt unterschiedliche fachliche Perspektiven auf Pflege, Gesundheit, Finanzierung und Sozialrecht. Die Kommission soll damit nicht nur die finanzielle Entwicklung untersuchen, sondern auch Vorschläge dazu entwickeln, wie Leistungen künftig organisiert und gezielter eingesetzt werden können.
Was die Kommission prüfen soll
Der Arbeitsauftrag geht deutlich über die reine Finanzierung hinaus. Zunächst soll die Kommission untersuchen, wie sich die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung entwickeln. Dabei soll sie unter anderem klären, welche Leistungen die Ausgaben besonders stark steigen lassen und welche Anteile daran höhere Preise und mehr Leistungsfälle haben.
Ein Schwerpunkt ist die Organisation der Pflege. Die Kommission soll prüfen, wie sich Leistungen künftig stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren lassen - unabhängig davon, ob Menschen zu Hause, in einer ambulant betreuten Wohnform oder im Pflegeheim versorgt werden. Auch die häusliche Pflege soll gestärkt werden. Dabei geht es unter anderem um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie um die besonderen Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen.
Bei der Finanzierung soll das Gremium konkrete Vorschläge für kurz-, mittel- und langfristige Lösungen entwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Beiträge, sondern auch darum, wie Leistungen zielgenauer ausgestaltet werden können. So soll die Kommission prüfen, ob die Zuschüsse zu den Pflegeheimkosten stärker auf Menschen mit geringem Einkommen oder ohne eigenes Vermögen ausgerichtet werden können. Ziel ist auch, zu verhindern, dass Pflegebedürftige wegen hoher Eigenanteile auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Zu den ausdrücklich genannten Prüfaufträgen gehören außerdem zusätzliche kapitalgedeckte Elemente in der Pflegeversicherung und die Frage, wie eine private Pflegevorsorge attraktiver werden kann. Untersucht werden soll auch, ob bestimmte Leistungen, die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienen, künftig anders finanziert werden sollten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention. Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, wie medizinische Behandlung, Pflege und Rehabilitation besser zusammenspielen können. Ziel ist, Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder hinauszuzögern und die Selbstständigkeit der Betroffenen länger zu erhalten.
Alle Vorschläge sollen daraufhin bewertet werden, welche finanziellen Folgen sie haben, wie sie sich auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auswirken und ob sie eine würdevolle Pflege sichern. Auch die Folgen für Beitragszahler und öffentliche Haushalte sowie Fragen der Generationengerechtigkeit sollen berücksichtigt werden.
Der Zeitplan ist eng
Die Kommission soll ihre Arbeit in den kommenden Tagen aufnehmen und ihre Vorschläge spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen. Sie soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Die Pflegeversicherung steht unter Druck
Der Reformbedarf ist groß: In Deutschland sind inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig - mehr als dreimal so viele wie 2005. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung sind im selben Zeitraum von rund 17 Milliarden auf mehr als 70 Milliarden Euro im Jahr gestiegen. Mit der alternden Bevölkerung dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen weiter zunehmen.
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll zunächst zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung beitragen. Unter anderem ist vorgesehen, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und den Zuschlag für Kinderlose zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen zusätzliche Einnahmen bringen, lösen aber nicht die grundlegenden Probleme der Pflegeversicherung.
Die Kommission soll deshalb auch die Entwicklung nach 2030 in den Blick nehmen. Die Ausgaben dürften demografisch bedingt stärker steigen als die beitragsfinanzierten Einnahmen. Zugleich soll eine gute Versorgung gewährleistet bleiben, ohne den Beitragssatz dauerhaft steigen zu lassen. Bei ihren Vorschlägen muss die Kommission auch die Lage des Bundeshaushalts berücksichtigen.
Mit der Einigung über den Arbeitsauftrag ist der Streit in der Koalition beigelegt - die unterschiedlichen Vorstellungen über die Pflegereform bleiben aber bestehen. Union und SPD haben sich darauf verständigt, strittige Fragen von Fachleuten prüfen zu lassen. Welche Vorschläge am Ende umgesetzt werden, muss aber die Politik entscheiden.
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