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Tuesday, September 29, 2026

Eigener Akkutausch: Umwelthilfe stoppt irreführende Werbeaussage von Huawei

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Werbeaussage des chinesischen Technologiekonzerns Huawei zur Reparierbarkeit eines seiner Flaggschiff-Smartphones erfolgreich unterbunden. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht das faltbare Smartphone mit der Modellbezeichnung DEL-LX9, das im Handel als Huawei Mate X7 vertrieben wird. Der Hersteller hatte gegenüber Kunden versprochen, dass der im Gerät verbaute Akku durch die Verbraucher selbst ausgetauscht werden könne.

Eine Überprüfung des Geräts offenbarte aber erhebliche Abweichungen von dieser Werbeankündigung. Laut der DUH ist ein Batteriewechsel in Eigenregie praktisch unmöglich, da dafür 129 einzelne Arbeitsschritte sowie der Einsatz mehrerer Spezialwerkzeuge erforderlich sind. Um überhaupt an den Akku des Geräts zu gelangen, müssen Anwender etwa die verbauten Kameras, die Hauptplatinen, den Bildschirm sowie den Lautsprecher komplett demontieren. Angesichts der hohen Komplexität und des großen Beschädigungsrisikos stufte die DUH die Werbung als irreführend ein und forderte Huawei zur Unterlassung auf. Der Konzern hat sich daraufhin nun strafbewehrt verpflichtet, die entsprechende Behauptung künftig nicht mehr aufzustellen.

Die Leichtigkeit, mit der sich eine Batterie austauschen lässt, gilt für viele Kaufinteressierte als zentrales Entscheidungs- und Nachhaltigkeitskriterium. Nach Ansicht der Umwelthilfe stellen gerade faltbare Smartphones wegen ihrer komplizierten Bauweise eine besondere Herausforderung für die Kreislaufwirtschaft dar. Für DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz ist das Mate X7 ein Extrembeispiel für immer schwerer zu reparierende Verbraucherelektronik. Um das Produktleben moderner Mobilgeräte zu verlängern, wertvolle Rohstoffe einzusparen und das wachsende Aufkommen an Elektroschrott einzudämmen, fordert der Verein von allen Herstellern ein grundlegend reparaturfreundliches Produktdesign.

Ferner appelliert die Umwelthilfe an die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer, die geltenden Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten für Mobilgeräte konsequenter zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Bis die Vollzugsbehörden flächendeckend tätig werden, will die DUH Werbe- und Öko-Versprechen der Elektronikindustrie weiter durch Stichproben überprüfen.

Der Fall Huawei reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Interventionen. Vor rund einem Jahr ging die Umwelthilfe erfolgreich gegen den Marktführer Samsung vor. Damals hatte der südkoreanische Konzern für zwei Smartphone-Modelle eine einfache Reparierbarkeit des Akkus durch Endverbraucher beworben. In den internen Reparaturanleitungen warnte Samsung aber gleichzeitig vor erheblichen Verletzungs- und Explosionsgefahren beim Öffnen der Geräte und verwies zudem darauf, dass bei einem eigenständigen Wechsel der Schutz vor Wasser und Staub erlösche. Auch in diesem Fall musste der Hersteller seine Werbeaussagen nach einer Abmahnung korrigieren.

Hintergrund der verstärkten Kontrollen durch Umwelt- und Verbraucherschützer sind die seit Juni 2025 EU-weit geltenden Vorgaben zur Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets. Sie verpflichten Hersteller unter anderem dazu, Mobilgeräte so zu konstruieren, dass Akkus und wichtige Ersatzteile über Jahre hinweg verfügbar und auswechselbar bleiben. Die jüngsten Abmahnungen verdeutlichen, dass die Praxis der Hersteller noch oft hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleibt.

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