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Sunday, September 27, 2026

Krankenkassen-Prämien – In 30 Jahren haben sich die Prämien verdreifacht

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Seit 30 Jahren ist die Krankenkasse Pflicht: Das Krankenversicherungsgesetz KVG führte am 1. Januar 1996 die obligatorische Grundversicherung mit einem einheitlichen Leistungskatalog ein. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Diese bieten unterschiedliche Prämien und Versicherungsmodelle an. So bekommen alle in der Schweiz wohnhaften Personen Zugang zu einer hochstehenden medizinischen Versorgung – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Einkommen. Aber das Bezahlen der Krankenkasseprämie bleibt Pflicht.

So haben sich die Prämien in den letzten 30 Jahren entwickelt: Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1996 hat sich die so genannte mittlere Prämie (eine durchschnittliche Prämie über alle Altersgruppen und Versicherungsmodelle hinweg) mehr als verdreifacht. 1996 betrug die mittlere Prämie schweizweit rund 128 Franken pro Monat. Für 2026 veranschlagt das Bundesamt für Gesundheit BAG 393 Franken, ein Anstieg um 207 Prozent. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau hat sich in dieser Zeit um knapp 20 Prozent verteuert.

Eine Veränderung gibt es bei den bevorzugten Versicherungsmodellen. 1996 wählten zwei Prozent ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl. Heute sind es bereits über 80 Prozent, die ein Telmed-, ein HMO- oder ein Hausarzt-Modell wählen. Ein solches Modell ist im Vergleich günstiger als ein Modell mit freier Arztwahl.

In diesen Kantonen waren die Prämiensteigerungen am höchsten und tiefsten: Den stärksten prozentualen Anstieg verzeichnet Appenzell Ausserrhoden. Die mittlere Monatsprämie stieg in 30 Jahren von rund 91 Franken auf 341 Franken. Eine Kostensteigerung von 276 Prozent. Trotz dieses Anstiegs liegt der Kanton weiterhin unter dem Schweizer Durchschnitt.

Den geringsten Anstieg weist die Waadt auf. Die mittlere Prämie stieg um knapp 150 Prozent, von 177 auf 442 Franken. Der tiefere Anstieg bedeutet allerdings keine besonders tiefe Prämie. Die Waadt liegt 2026 auf dem sechsthöchsten Platz. Die höchste mittlere Prämie hat 2026 das Tessin mit rund 502 Franken pro Monat. Dort fällt auch die absolute Zunahme seit 1996 am grössten aus: rund 341 Franken zusätzlich jeden Monat. Die tiefste Prämie kennt Zug mit 264 Franken.

Zwei Personen in blauer OP-Kleidung mit chirurgischen Instrumenten im Vordergrund.
Legende: Die Bevölkerung wird älter. Die Medizin macht Fortschritte. Und Fehlanreize im Tarifsystem. Das sind die Gründe, die zu steigenden Gesundheitskosten – und somit zu steigenden Prämien – führen. Keystone / GAETAN BALLY

Fast ein Drittel der Bevölkerung bezieht Prämienverbilligungen: 1996 erhielten rund 1.65 Millionen Menschen Prämienverbilligungen. 2025 waren es 2.64 Millionen. Gemessen am durchschnittlichen Versichertenbestand stieg der Anteil von 23 auf 29 Prozent. Ebenso stieg die ausbezahlte Summe an Prämienverbilligungen an. Die öffentliche Hand zahlte 1996 1.47 Milliarden Franken an Unterstützung aus. 30 Jahre später sind es 7.3 Milliarden Franken. Durchschnittlich betrug damals eine Prämienverbilligung 888 Franken jährlich. Heute ist dieser Betrag auf 2770 Franken angestiegen. Für viele Menschen sind die Krankenkassenprämien inzwischen zu einer grossen finanziellen Belastung geworden.

Das sind die Gründe für das Prämienwachstum: Eine einzelne Ursache gibt es nicht. Der Bundesrat nennt in einem Bericht Anfang Jahr folgende Gründe: die Alterung der Gesellschaft, den medizinisch-technologischen Fortschritt, eine zunehmende Inanspruchnahme von Leistungen und falsche Anreize im Tarifsystem. Neue Therapien erweitern die Behandlungsmöglichkeiten, verursachen aber häufig zusätzliche Ausgaben. Auch ins Gewicht fallen neue, hochpreisige Medikamente.

Steigende Prämien – diese Lösungen sucht die Politik

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Die Politik versucht seit langem, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Mit beschränktem Erfolg bislang, auch, weil sich die kostentreibenden Faktoren nicht mit Gesetzen oder Verordnungen regeln lassen. Der Bundesrat hat die Bemühungen um kostendämpfende Massnahmen deshalb zur Daueraufgabe erklärt.
Auch die Stimmbevölkerung konnte sich zu verschiedenen Massnahmen äussern und hat zum Beispiel 2024 die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen gutgeheissen.

Verschiedene Massnahmen sind in nächster Zeit geplant:

  • Ab 2028 werden ambulante und stationäre Leistungen nach einem einheitlichen Schlüssel von Kantonen und Versicherern finanziert. Es sollen nicht finanzielle Überlegungen den Ausschlag geben, ob eine Behandlung im Spital mit Übernachtung oder ambulant stattfindet.
  • Das Kostendämpfungspaket 2 soll das Kostenwachstum bremsen, etwa durch Rückerstattungen bei umsatzstarken Medikamenten oder durch eine Höchstgrenze der Arbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte. Beides ist umstritten und noch nicht in Kraft.
  • Ende 2026 wird der Bundesrat erstmals Kostenziele für verschiedene Bereiche festlegen – für die folgenden Jahre. Kostenziele allein garantieren allerdings noch keine Einsparungen. Erst, wenn sie überschritten werden, stehen mögliche Massnahmen zur Diskussion.
  • Seit 2026 müssen die Kantone Mindestbeiträge an die Prämienverbilligung leisten. Das entlastet finanziell schwache Haushalte, senkt aber keine Behandlungskosten.
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