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Wednesday, October 7, 2026

Weniger Konfrontation mit Täter: Regierung will Opfern häuslicher Gewalt Trennungen erleichtern

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Weniger Konfrontation mit TäterRegierung will Opfern häuslicher Gewalt Trennungen erleichtern

07.10.2026, 14:47 Uhr

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Jugendliche sollen ihre Interessen vor Gericht künftig besser geltend machen können. (Foto: picture alliance / Zoonar)

Scheidung ohne langes Trennungsjahr: Wer Gewalt erlebt hat, soll künftig schneller gehen können. Ein neues Gesetzesvorhaben soll auch Kinder nach häuslicher Gewalt besser schützen.

Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Um von Gewalt betroffene Elternteile und ihre Kinder keinem unnötigen Risiko auszusetzen, sollen etwa Sorgerechtsverfahren und Verfahren, bei denen es um Kindesunterhalt geht, nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht stattfinden, in dessen Bezirk das Kind lebt. Das könnte Rückschlüsse auf den neuen Wohnort von Kind und Ex-Partnerin zulassen.

Die Länder blicken grundsätzlich positiv auf diesen Vorschlag. Der Bundesrat hatte im Frühjahr auf Initiative Hessens eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Es sei wichtig, dass erwachsene Opfer häuslicher Gewalt und auch Kinder möglichst wenig mit ihrem Peiniger konfrontiert würden, sagte Hessens CDU-Justizminister, Christian Heinz. Er denke dabei immer an ein kleines Mädchen zurück, das ihm in einer Kinderschutzeinrichtung in Frankfurt begegnet war. Sie habe noch so sehr unter dem Eindruck der Misshandlung gestanden, dass sie unter ein Sofa gekrochen sei, "um in dieser scheinbar geschützten Atmosphäre" von der Misshandlung erzählen zu können.

Vor einer Scheidung muss bisher generell das sogenannte Trennungsjahr eingehalten werden. Das heißt, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, damit die Scheidung beantragt werden kann. Es gibt zwar jetzt schon eine Härtefallscheidung bei schwerwiegenden Verfehlungen eines Ehepartners, doch hier den Nachweis zu führen, benötigt Zeit. Das soll sich nun ändern. Dafür soll klargestellt werden, dass in der Regel von einer unzumutbaren Härte auszugehen ist, wenn ein Ehepartner gegen denjenigen, der die Scheidung beantragt, Gewalt ausgeübt hat.

Klargestellt wird in dem Entwurf des Bundesjustizministeriums zudem, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt bei Verfahren, in denen es um gemeinsame Kinder geht, nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken soll. Es soll stärker darauf achten, das betroffene Elternteil und die Kinder zu schützen, statt Einigungen zwischen den Elternteilen zu erwirken. Kinder ab 14 Jahren sollen zudem durch verschiedene Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihre Interessen im familiengerichtlichen Verfahren besser geltend zu machen. Bevor die Änderungen Gesetz werden, muss sich der Bundestag noch mit den Vorschlägen befassen.

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