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Wednesday, October 21, 2026

Behörde: Wahlwerbung nach Nutzerprofilen war rechtswidrig

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Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat den Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Einsatz von sogenanntem politischen Microtargeting während des Wahlkampfs zur Bundestagswahl 2021 als rechtswidrig vorgehalten. Laut einem Bescheid sprach die Behörde Rügen und Verwarnungen gegen die Parteien aus. Die Beschwerde gegen die umstrittene Werbemethode war von der europäischen Datenschutzorganisation Noyb unterstützt worden.

Nach Feststellung der Berliner Datenschutzbeauftragten verstießen die vier Parteien gegen die Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), indem sie sensible Daten über die vermuteten politischen Interessen von Online-Nutzerinnen und -Nutzern verarbeiteten, um zielgerichtete Wahlwerbung – beispielsweise auf Facebook – auszuspielen. Für eine solche Verarbeitung habe es keine ausreichende Rechtsgrundlage wie etwa eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen gegeben.

Beim sogenannten Microtargeting erstellen Online-Plattformen detaillierte Nutzerprofile auf Basis von Interessen, Gewohnheiten und Interaktionen. Parteien nutzen diese Daten, um maßgeschneiderte Botschaften an eng abgegrenzte Personengruppen zu senden. Die Aufsichtsbehörde sieht in diesem Vorgehen eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten.

Auslöser des Verfahrens waren Recherchen des ZDF Magazin Royale aus dem Jahr 2021. Die Redaktion hatte damals mit Hilfe einer Browser-Erweiterung Daten über geschaltete Wahlwerbung gesammelt. Auf dieser Grundlage reichte die Datenschutzorganisation Noyb im März 2023 konkrete Beschwerden im Namen betroffener Bürger bei der Berliner Behörde ein.

Datenschutzjurist Felix Mikolasch von Noyb begrüßte die Entscheidung: „Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien.“ Noyb-Gründer Max Schrems betonte, dass es bei dem Verfahren primär um die Einhaltung der Regeln für künftige Wahlkämpfe gehe.

Das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen. Die Partei hatte versucht, die Ermittlungsbefugnisse der Berliner Datenschutzbehörde gerichtlich anzufechten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nach Angaben von Noyb jedoch, dass die AfD der Behörde die geforderten Auskünfte erteilen muss.

Die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde ergingen zwar bereits am 24. September 2026, wurden den Beteiligten nach Angaben von Noyb jedoch erst Mitte Oktober zugestellt. Bußgelder wurden gegen die Parteien nicht verhängt; es verblieb bei förmlichen Verwarnungen beziehungsweise Rügen.

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