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Wednesday, September 30, 2026

Mann wegen Schändung verurteilt: 1000 Franken Schmerzensgeld

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  • Ein Mann (28) soll vor acht Jahren einer stark betrunkenen und wehrlosen Frau einen Zungenkuss gegeben haben.
  • Der Mann spricht von einem Kuss auf den Mund, die Initiative sei von ihr ausgegangen.
  • Die Einzelrichterin verurteilt den Schweizer wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe.

Sieben Jahre, nachdem eine junge Frau von einem Bekannten im wehrlosen Zustand geküsst wurde, hat das Opfer den Mann angezeigt. Heute, achteinhalb Jahre nach der Tat, verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe und zur Zahlung einer Genugtuung.

Der heute 28‑jährige Schweizer feierte im Mai 2018 mit Militärkollegen den Abschluss der Rekrutenschule im Club Jade in der Zürcher City. Dabei wurde viel Alkohol getrunken – das spätere Opfer, auch es absolvierte die RS, hatte laut Anklageschrift mindestens vier Becher Gin oder Wodka mit Mischgetränken sowie ein bis zwei Deziliter puren Gin konsumiert.

Als sich die junge Frau nicht mehr wohlfühlte, ging sie nach draussen und setzte sich hinter dem Club auf eine Metalltreppe. Der Mann begleitete sie und soll der «regungslosen und weggetretenen» Frau einen Zungenkuss gegeben haben.

Nur Kuss auf den Mund, kein Zungenkuss

Sieben Jahre später zeigt die Frau ihn wegen Schändung an und der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Denn laut Schändungsartikel ist eben nicht nur der Beischlaf oder eine beischlafähnliche Handlung vom Tatbestand erfasst, sondern auch «eine andere sexuelle Handlung». Der Begriff «Schändung» wurde 2024 neu in «Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person» umbenannt.

Am Prozess vom Mittwoch vor der Einzelrichterin bestritt der Familienvater den Kuss nicht. Es habe sich aber nicht um einen Zungenkuss gehandelt, sondern es sei nur ein Kuss auf den Mund gewesen. Die Initiative sei von der Frau ausgegangen. «Ich war erstaunt, als sie mich plötzlich küsste», sagte er, «wusste ich doch, dass sie einen Freund hatte.»

Opferanwältin fordert 5000 Franken Genugtuung

Von der Kuss-Szene existiert eine kurze Handyaufnahme, die einer der Anwesenden damals machte. Die Richterin erwähnte, dass die Situation auf dem Film aber anders aussehen würde. Auch die Opferanwältin sagte, dass die junge Frau völlig weggetreten auf der Treppe lag und der Zungenkuss vom Beschuldigten ausging. «Er hat sie schamlos missbraucht», sagte sie. Das Opfer würde auch nach über acht Jahren immer noch darunter leiden, weil es keine Erinnerung daran habe, sondern nur die Videoaufnahme existieren würde. Sie fordert eine Genugtuung von 5000 Franken.

Für den Verteidiger des Beschuldigten ist die geforderte Summe für den angeblichen Zungenkuss «unverschämt und ein Hohn». Im Gegensatz zur Richterin und der Opferanwältin sah er auf dem kurzen Handyfilm nicht eine wehrlose und urteilsunfähige Frau, sondern einen jungen Mann, der eine junge Frau zart küsste.

Weitere Anzeige wegen Kindheitstrauma

Dass die Frau erst sieben Jahre danach eine Anzeige machte, obwohl sie schon am nächsten Morgen vom Handyfilm Kenntnis hatte, sei seltsam. Vermutlich habe es mit einem Sexualdelikt zu tun, das sich in ihrer Kindheit ereignet hatte. Die Anzeige mit der Aufarbeitung dieses Vorfalls im Kindesalter und die Therapie hätten vermutlich dazu geführt, dass die Frau seinen Mandanten anzeigte.

Die Einzelrichterin sprach den Mann jedoch der Schändung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken. Zudem muss er dem Opfer 1000 Franken Schmerzensgeld bezahlen. «Die Videoaufnahmen zeigen eine schlaffe, teilnahmslose und weggetretene Frau», sagte die Richterin.

Anwalt wird Berufung einlegen

Es sei auch für den Beschuldigten klar gewesen, dass das Opfer widerstandsunfähig war. «Es hat sich um einen Zungenkuss gehandelt, was der Beschuldigte bei der ersten Befragung in der Untersuchung auch gestanden hat.» Dass die Tat mit einer bedingten Geldstrafe statt mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird, hängt mit der Gewaltlosigkeit und dem leichten Verschulden zusammen.

Der Anwalt will das Urteil ans Obergericht weiterziehen, wie er nach der Urteilsverkündigung sagte.

Stefan Hohler

Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.

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