Zu viel verlangt fürs Gas – St. Gallen verliert Rechtsstreit: Geld zurück für Gaskunden?

Was ist passiert? Wegen hoher Gaspreise klagte ein Kunde der St. Galler Stadtwerke eine offenbar ungerechtfertigte Preiserhöhung ein. Seiner Meinung nach schöpfte die Stadt mehr ab, als zur Deckung der Kosten nötig gewesen wäre, was gegen das Kostendeckungsprinzip verstösst. Ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts rügte die städtische Praxis mehrfach. Die Stadt zog das Urteil weiter, das Bundesgericht trat nicht darauf ein. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Was bedeutet der Bundesgerichtsentscheid? Gaskundinnen und -kunden haben wohl über Jahre hinweg zu viel bezahlt. Das Gericht kam zum Schluss: «Die erhobene Gebühr ist um die gesamte Höhe des Überschusses zu korrigieren.» Gleichzeitig hat die Stadt mit diesem Geld wohl Rabatte von Grosskunden quersubventioniert. Zudem heisst es, dass das überschüssige Geld auch dem allgemeinen städtischen Finanzhaushalt zugutekam, dieses gar budgetiert wurde.
Muss die Stadt jetzt Millionen an Gasgebühren zurückzahlen? Müssen nicht, aber sie tut es. Eigentlich würde nur der Kläger sein Geld zurückbekommen. Rechtlich gesehen ist eine Gasrechnung dann akzeptiert, wenn sie bezahlt wird. Die Stadt stellte bereits vor drei Monaten in Aussicht, insgesamt drei Millionen Franken für die letzten fünf Jahre zurückzuzahlen. «Weil sich der Betrag auf Tausende Kunden verteilt, müssen wir zuerst klären, wie wir das Geld zurückbezahlen», sagt der zuständige St. Galler Stadtrat Peter Jans. Das Stadtparlament müsste einen Kredit noch bewilligen. Über allfällige Rückerstattungen wird frühestens Anfang 2027 entschieden.
Wie reagiert die Stadt auf das Urteil des Bundesgerichts? Man nehme dies zur Kenntnis. Weiter heisst es in einer Stellungnahme: «Dennoch bedauert der Stadtrat, dass die höchste Instanz keine materielle Beurteilung zur Ablieferung an den allgemeinen Haushalt vorgenommen hat, zumal es sich dabei um eine jahrzehntelange Praxis handelt, die zahlreiche Schweizer Energieversorgungsunternehmen betrifft.» Heisst: Es sei eine gängige Praxis, die Ablieferung aus den Gasgebühren dem städtischen Haushalt zukommen zu lassen.
Warum ist eine Quersubventionierung problematisch? Für private Haushalte sind Gastarife nicht verhandelbar. Die Stadt hat hier also eine Monopolstellung. Anders ist es bei Grossabnehmern. Dort gelten individuelle Verträge, es spielt der Wettbewerb. Die Stadt St. Gallen habe die beiden Geschäftsbereiche Tarif- und Vertragskundschaft nicht sauber getrennt.
Was passiert jetzt in St. Gallen? Diese Praxis wird in einer externen Analyse aufgearbeitet, die bis Ende des Jahres dauern dürfte. «Neu werden auch die Ablieferungen der Stadtwerke an den Finanzhaushalt untersucht. Wir wollen sicherstellen, dass die Kalkulationen rechtlich konform sind», sagt Stadtrat Peter Jans. Damit überschüssiges Geld ins herkömmliche Budget fliesse, brauche die Stadt St. Gallen neu eine Begründung und eine Herleitung. Sprich: mehr Transparenz.
Regionaljournal Ostschweiz, 30.9.2026, 17:30 Uhr ; ledn;gygm;brus
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