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Tuesday, October 20, 2026

Informationsfreiheitsgesetz: Regierung hat keine Belege für angebliche Gefahren

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Der von CDU/CSU und SPD vorangetriebene Plan zur massiven Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) steht nach einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vor einer schweren Legitimationskrise. Schwarz-Rot will mit der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verschärften Reform die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen: Künftig sollen nur noch natürliche Personen Auskunftsrechte haben. Doch belegbare Gründe gibt es dafür nicht, was nun auch offiziell bestätigt ist.

Bereits im Juli war das Vorhaben in Erklärungsnot geraten. Recherchen des Magazins Stern hatten offengelegt, dass für die von Regierungssprecher Stefan Kornelius angeführten Sicherheitsbedrohungen von Staatsbediensteten und kritischen Infrastrukturen sowie eine behördliche Überlastung keine Belege vorgelegt werden konnten. Weder das Bundespresseamt noch das Außen- oder das Justizministerium konnten konkrete Fälle nennen. Andere Ressorts verwiesen auf fehlende Statistiken.

Um die unklare Datengrundlage zu durchdringen, fragte der Aktivist Arne Semsrott von FragDenStaat im Namen der Open Knowledge Foundation bei sämtlichen Ministerien nach, auf welche Belege sich die Novelle stützt. Da das federführende Bundesinnenministerium (BMI) ausweichend reagierte und jede echte Auskunft verweigerte, zog FragDenStaat vor das Verwaltungsgericht Berlin und reichte einen Eilantrag ein. Erst unter dem unmittelbaren Druck des laufenden Verfahrens gab das BMI klein bei und räumte amtlich ein, dass für die angeblichen Sicherheitsbedrohungen und Überlastungen kein einziger Beleg vorliegt. Da die Fragen damit de facto beantwortet waren, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigt.

Über die Kosten des Verfahrens mussten daraufhin die Berliner Richter entscheiden und legten diese der Bundesrepublik Deutschland auf. In seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 2. Oktober betont das Verwaltungsgericht in dem Verfahren, dass sich das Innenministerium durch sein spätes Einlenken in die Rolle des Unterlegenen begeben habe (Az.: VG 27 L 256/26). Die von der Regierungsinstanz geäußerten Zweifel am Eilrechtsschutz wies die 27. Kammer unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Demnach reichen für Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung aus, um die Kontrollfunktion der Medien zu wahren.

Den Streitwert setzte das Gericht auf 5000 Euro fest. Für die Regierung kommt der Beschluss einer juristischen Schlappe gleich, da das BMI auch im Gerichtsverfahren keinen Beleg für den angeblichen Schutzbedarf von Verwaltungsmitarbeitenden vorlegen konnte. Kritikern zufolge dient die skizzierte faktische Abschaffung des IFG allein dazu, die transparente Kontrolle behördlichen Handelns zu erschweren. Da das BMI ein Gesprächsangebot von FragDenStaat zur Debatte über die Novelle in der aktuellen Phase ablehnte und stattdessen auf die reguläre Verbändebeteiligung verwies, verstärkt sich der Eindruck eines intransparenten Vorgehens.

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