Vorwürfe an US-Elite-Uni – Die «Cornell 7» am Pranger: Das Internet wird zum Gerichtssaal

Der Fall «Cornell 7»: Eine ehemalige Studentin der Cornell University wirft sieben ehemaligen Studenten vor, sie 2024 unter Drogen gesetzt und gemeinsam vergewaltigt zu haben. Die Frau, die unter dem Pseudonym «Jane Doe» auftritt, reichte im September eine Zivilklage ein. Strafrechtlich wurde zunächst niemand angeklagt. Inzwischen haben die Behörden die Ermittlungen wieder aufgenommen.
Nachdem die Studentin den Vorfall im November 2024 der Campus-Polizei gemeldet hatte, untersuchte auch die Universität die Vorwürfe. Was dabei genau herauskam, ist bis heute nur teilweise öffentlich. Cornell sagt, einige Studenten seien ausgeschlossen, andere suspendiert worden. Die Studentenverbindung Chi Phi wurde geschlossen. Strafrechtlich wurde dagegen niemand angeklagt.
Genau daran entzündet sich inzwischen Kritik: Studierende fordern mehr Transparenz darüber, wie Universität, Campus-Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Vorwürfen umgingen.
Auf dem Campus kam es zu Protesten, an einem Verwaltungsgebäude wurden Scheiben eingeschlagen und Cornell mit Graffiti vorgeworfen, Vergewaltiger zu schützen.
New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul erklärte, die Studentin sei von Institutionen im Stich gelassen worden. Sie fordert eine unabhängige Überprüfung von Cornells Vorgehen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden inzwischen wieder aufgenommen und der Generalstaatsanwältin des Bundesstaats übertragen.
Die «Cornell 7» landen am Internetpranger: Mit der Zivilklage wurden auch die Namen der sieben Männer öffentlich. Seither werden ihre Namen, Fotos und weitere persönliche Informationen im Netz massenhaft verbreitet. Auch Informationen über ihre Arbeitgeber werden gezielt zusammengetragen, gegen die Männer gibt es Beschimpfungen und Drohungen. Mindestens einer soll seinen Job verloren haben. Für den auf Digitalrecht spezialisierten Anwalt Martin Steiger ist dieser Fall ein Beispiel dafür, wie ein Internetpranger zur «Form der Selbstjustiz» werden kann: Ein Motiv sei der Eindruck, Behörden hätten nicht oder nicht ausreichend gehandelt. Und das sei problematisch, denn «auch in den USA gilt natürlich die Unschuldsvermutung».
Was legal ist – und was nicht: Macht sich also strafbar, wer Namen, Fotos oder Arbeitgeber der «Cornell 7» im Netz veröffentlicht? So einfach sei es nicht, sagt Martin Steiger. In den USA hätten die Justizöffentlichkeit und die Meinungsäusserungsfreiheit einen deutlich höheren Stellenwert als in der Schweiz. Selbst Medien nennen Beschuldigte häufiger beim Namen. Wo die Grenze des Erlaubten liege, müsse im Einzelfall beurteilt werden. Den sieben Männern dürfte das allerdings wenig helfen: Die Informationen seien inzwischen so weit verbreitet, dass sie sich kaum mehr einfangen liessen: «Die werden jetzt faktisch bestraft und zwar lebenslang», sagt Steiger, noch bevor ein juristisches Urteil vorliege.
Auch «Jane Doe» gerät ins Visier: Gleichzeitig richtet sich die Aufmerksamkeit im Netz zunehmend auf die Frau, die die Vorwürfe erhoben hat. Auch «Jane Doe» könnte «unter die Räder geraten», sagt Steiger. Einen wirksamen Opferschutz gebe es unter diesen Umständen kaum. Nutzerinnen und Nutzer versuchen nämlich, die Identität der bislang anonymen Klägerin aufzudecken. Darauf reagiert eine Solidaritätsbewegung: Unter dem Motto «I am Jane Doe» geben sich zahlreiche Frauen im Netz ebenfalls als Jane Doe aus. Damit wollen sie Solidarität zeigen – und es zugleich erschweren, die tatsächliche Klägerin über Suchmaschinen und KI-Tools zu identifizieren.
Justiz vor einer schwierigen Aufgabe: Der öffentliche Druck könnte auch das eigentliche Verfahren beeinflussen. Davon ist Digitalrechtsexperte Martin Steiger überzeugt. Zwar würden Gerichte und Strafverfolgungsbehörden versuchen, unabhängig zu arbeiten. Doch inzwischen stehe die Erwartung im Raum, «dass da jetzt etwas passieren muss». Gleichzeitig versuchen unterschiedliche politische Lager, Einfluss zu nehmen. Für die Justiz werde es deshalb umso wichtiger, ihre Unabhängigkeit zu wahren.
SRF 4 News, 6.10.2026, 16:20 Uhr ; agenturen/srf/kocm;baus;wilh
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