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Monday, October 19, 2026

Volkswagen: Interne Richtlinien sehen offenbar Gehaltsstopp bis 2030 vor

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Volkswagen plant einem Medienbericht zufolge die Gehälter vieler Beschäftigter weltweit bis 2030 einfrieren. Das geht aus internen Unterlagen für das internationale Topmanagement hervor, die die Süddeutsche Zeitung (SZ) eingesehen hat. Der Konzern beschäftigt rund 600.000 Menschen. Der Bericht erscheint wenige Wochen, nachdem die Volkswagen AG in Deutschland fast alle Tarifverträge gekündigt hat, um Spielraum für weitere Einschnitte zu schaffen.

Nach Darstellung der Süddeutschen Zeitung sprechen die Dokumente von einer „Neuausrichtung“ der internationalen Tarifverhandlungen. Die Verhandlungsrichtlinien sollen ab dem vierten Quartal gelten. Sie enthalten demnach die englische Formulierung für einen „Gehaltsstopp bis 2030“, also das Aussetzen von Lohnerhöhungen. Die Unterlagen selbst sind nicht öffentlich. Unabhängig prüfen lassen sich die Angaben derzeit nicht.

Beim Grundgehalt soll es dem Bericht zufolge nicht bleiben. Die Richtlinien nennen auch variable Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen und weitere Leistungen, die gekürzt werden könnten, außerdem Stellenabbau. Welche Boni, Zulagen oder Versorgungsleistungen konkret gemeint sind, geht aus den Berichten nicht hervor. Offen ist auch, welche Marken, Länder, Gesellschaften und Beschäftigtengruppen erfasst wären. Eine einheitliche Nullrunde für alle Einheiten ist demnach nicht zwingend vorgesehen: Die Umsetzung soll die Bedingungen in den jeweiligen Unternehmensteilen berücksichtigen. Zugleich sollen alle Marken, Regionen und Betriebe einen „angemessenen“ Beitrag zu den Sparzielen leisten.

Laut t-online stützen sich die Vorgaben auf ein vom Vorstand beschlossenes Strategiepapier namens „Group Target Picture“. Daraus folgt allerdings nicht, dass der Gehaltsstopp bereits überall gilt. Es handelt sich um Leitlinien für künftige Verhandlungen. Was am Ende tatsächlich auf den Gehaltszetteln steht, hängt von den jeweiligen Tarifverträgen, lokalen Vereinbarungen und dem nationalen Arbeitsrecht ab. Volkswagen selbst bestätigt nichts. Auf Anfrage der SZ erklärte der Konzern, man äußere sich nicht zu „solchen Spekulationen“. Die anstehende Verhandlungsrunde sei „der Ort, um zuerst intern betriebliche Absprachen jeder Art“ zu besprechen.

Für die Betroffenen könnte eine mehrjährige Nullrunde nach Einschätzung der SZ inflationsbereinigt einen realen Einkommensverlust von rund zehn Prozent bedeuten. Eine Berechnung oder eine Inflationsannahme legt der Bericht nicht offen. Brutto würde dabei nichts gekürzt. Das nominale Gehalt bliebe gleich, es verlöre aber an Kaufkraft. Eine Beispielrechnung zeigt, wie diese Größenordnung zustande kommen kann: Bei einer Teuerung von zwei Prozent pro Jahr steigen die Preise in fünf Jahren um gut 10 Prozent. Ein gleichbleibendes Gehalt hätte dann rund 9,4 Prozent weniger Kaufkraft als zu Beginn. Ob die Zeitung genau mit dieser Annahme gerechnet hat, ist offen. Da die Richtlinien aber erst ab dem vierten Quartal 2026 gelten sollen, beträgt der Zeitraum nur gut vier Jahre. Mit 2 Prozent Teuerung kämen dann rund 7,6 Prozent heraus.

Für die Volkswagen AG in Deutschland ist eine Lohnpause nichts Neues. Im Dezember 2024 hatten sich Unternehmen, IG Metall und Betriebsrat auf das Paket „Zukunft Volkswagen“ geeinigt. Es gilt für Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge und Volkswagen Group Components einschließlich Volkswagen Sachsen und Volkswagen Osnabrück. Die tarifliche Erhöhung um insgesamt 5,5 Prozent ist demnach bis 2030 ausgesetzt. Ausgesetzt wurde auch eine Einmalzahlung von 600 Euro aus dem Flächentarif. Im Gegenzug erhielten die Beschäftigten eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2030. Laut der VW-Präsentation zum damaligen Abschluss entlastet das die Arbeitskosten der Volkswagen AG um 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Mittelfristig rechnete VW sogar mit mehr als 4 Milliarden Euro jährlich.

Die deutsche Vereinbarung ist eine konkret ausgehandelte Regelung mit festgelegter Entgeltstaffel und Gegenleistung. Der jetzt berichtete Plan wäre dagegen ein globaler Verhandlungsansatz mit unklarem Geltungsbereich. Er könnte zudem weitere Vergütungsbestandteile betreffen. Eine Einsparsumme für den weltweiten Gehaltsstopp wurde bislang nicht öffentlich. Die 1,5 Milliarden Euro beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Paket von 2024.

Den Rahmen für die neuen Einschnitte bildet der Zukunftsplan 2030, den der Aufsichtsrat Anfang September gebilligt hat. Er sieht konzernweit den Abbau von weiteren rund 50.000 Stellen vor, darunter ein Viertel der Managementrollen. Bis 2030 will VW eine operative Rendite von 8 bis 10 Prozent erreichen. Für die Jahre 2027 bis 2031 plant der Konzern Investitionen von 135 Milliarden Euro. Begründet wird der Kurs mit der Konkurrenz aus China, veränderter Nachfrage und dem technologischen Wandel. Konzernchef Oliver Blume hatte die Lage schon im August vor der Belegschaft als „mehr als kritisch“ bezeichnet. Eine operative Rendite von 3,8 Prozent reiche nicht aus, um genug Geld für Technologien, Produkte und Standorte zu erwirtschaften. IG-Metall-Chefin Christiane Benner nannte das Renditeziel damals ein „Wolkenkuckucksheim“. Hintergründe dazu stehen im Artikel VW schwört Belegschaft auf Sparkurs ein.

Ende September kündigte die Volkswagen AG mehrere Haustarifverträge zum 31. Dezember 2026, nach Angaben der IG Metall zehn. Darunter ist der Manteltarifvertrag, der grundlegende Arbeitsbedingungen für mehr als 100.000 Beschäftigte in Deutschland regelt. Ausgenommen ist der Zukunftstarifvertrag mit der Beschäftigungssicherung. Bis zu neuen Vereinbarungen gelten die gekündigten Verträge weiter. Der Betriebsrat erklärte inzwischen, der Konzernvorstand habe die Personalverantwortlichen weltweit zu „Nullrunden bis 2030“ angewiesen. Er hält das Vorhaben für unrealistisch und kündigte Widerstand an, wie Reuters berichtet. Einseitig durchsetzen könnte VW eine solche Lohnpause ohnehin nicht überall. Zumindest in Deutschland lassen sich Vergütungsbedingungen nicht allein per interner Konzernrichtlinie neu festlegen. Dafür braucht es Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen.

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