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Sunday, October 11, 2026

Vertrauen in deutsches Bundesverfassungsgericht schwindet

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Das Bundesverfassungsgericht genießt in der deutschen Bevölkerung so viel Vertrauen wie keine andere staatliche Institution. Doch jüngsten Umfragen zufolge schwindet dieses Vertrauen allmählich.

Etwa zwei Drittel (66 Prozent) der Deutschen gaben laut einer vom Meinungsforschungsinstitut YouGovanlässlich des 75. Jubiläums der Eröffnung des Gerichts durchgeführten Umfrage an, Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht zu haben. Das sind deutlich mehr als bei anderen staatlichen Institutionen. Derselben Umfrage zufolge haben nur 47 Prozent Vertrauen in den Bundesrat, die zweite Kammer des deutschen Parlaments. Für Bundestag und die Bundesregierung selbst sehen die Zahlen noch schlechter aus: sie kamen auf nur 38 respektive 29 Prozent.

Andere Umfragen zeigen, dass diese Zahlen vor wenigen Jahren noch deutlich höher lagen. Einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbachvon 2025 zufolge vertrauten im Jahr 2021 noch 81 Prozent dem Bundesverfassungsgericht.

Warum das Vertrauen gesunken ist, lässt sich nur vermuten. Als mögliche Erklärung verweisen einige Beobachter auf die Entscheidungen, die das Gericht während der Corona-Pandemie fällte und die es der Regierung erlaubten, gewisse Freiheiten einzuschränken. Sie führten zu zahlreichen Protesten.

Während dieser Zeit ließ sich ein Vertrauensverlust in allen Bereichen der Regierung feststellen. Kritiker argumentierten, die Entscheidungen des Gerichtshofs hätten gezeigt, dass er nicht als unabhängiger Schiedsrichter agiere.

Zu politisch?

Christine Landfried, ehemalige Professorin für Politikwissenschaften an der Universität Hamburg, hält Kritik am Gericht als zu politisch für ungerechtfertigt. Seine Aufgabe war es schon immer, letztlich politische Entscheidungen zu fällen - Entscheidungen jedoch, die auf rechtlichen Argumenten beruhen, nicht auf politischen Debatten.

"Ein Verfassungsgericht beschäftigt sich immer mit politischen Fragen", sagt sie zur DW. "Aber die Art der Entscheidungsfindung, die sollte rechtlichen Argumenten und rechtlichen Methoden folgen. Das ist etwas anderes als Politik."

Frank-Walter Steinmeier auf einer Bühne, hinter ihm eine Leinwand, die ihn live bei seiner Rede zeigt
In seiner Rede zur Jubiläumsfeier betonte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die bedeutende Rolle des BundesverfassungsgerichtsBild: Uli Deck/dpa/picture alliance

Das Gericht wurde 1951, nach dem Zweiten Weltkrieg, gegründet, um sicherzustellen, dass die Gesetze der neu gegründeten Bundesrepublik mit dem 1949 verabschiedeten Grundgesetz in Einklang stünden. Über die Jahre musste es die Grundsätze dieses Grundgesetzes (Demokratie, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit) auf zahlreiche politische Fragen anwenden: Wie wird mit den Daten der Bürger und Bürgerinnen umgegangen? Muss die Regierung das Klima schützen? Wieviel Geld sollten Arbeitslose erhalten?

Pluralistische Zusammensetzung

Nach Ansicht der ehemaligen Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff ist das Problem nicht, dass das Gericht zu politisch ist, sondern dass seine Zusammensetzung nicht die neue politische Realität in Deutschland widerspiegelt.

Gegenwärtig besteht eine Übereinkunft zwischen den beiden Kammern des deutschen Parlaments, dem Bundestag und dem Bundesrat, dass die großen Parteien jeweils eine bestimmte Anzahl Kandidaten für die beiden Kammern bzw. Senate des Gerichts vorschlagen. Bundestag und Bundesrat nominieren je die Hälfte der Richter und Richterinnen in den jeweils achtsitzigen Senaten.

Im vergangenen Jahr zeigte diese Übereinkunft jedoch Risse. Die von den Sozialdemokraten (SPD) nominierte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur zurück, nachdem eine durch populistische und unbewiesene Behauptungen in den sozialen Medien angeheizte Kampagne dazu führte, dass verschiedene Abgeordnete der Christlich-Demokratischen Union (CDU) ihre Unterstützung entzogen. Die Positionen von Brosius-Gersdorf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und zu anderen Themen waren einigen zu liberal.

Die Vorgänge mögen das Vertrauen in die Art und Weise, wie Richter des Gerichts ausgewählt werden, erschüttert haben, doch Lübbe-Wolff hält die Beibehaltung der pluralistischen Zusammensetzung des Gerichts für "extrem wichtig für vernünftige, ausgewogene und in der Bevölkerung breit akzeptierte Entscheidungen", wie sie gegenüber der DW erklärt.

Unterschiede zum Obersten Gerichtshof der USA

Anders als die Richter und Richterinnen am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika, deren Namen und auch Meinungen und Parteizugehörigkeiten vielen bekannt sind, kennt kaum jemand die Namen derer, die am Bundesverfassungsgericht Recht sprechen. Sie werden jedoch von den im Parlament vertretenen Parteien nominiert und denen, die ihre Nominierung verfolgen, sind ihre politischen Überzeugungen in der Regel bekannt.

Christine Landfried weist auf einen wichtigen Unterschied zum Obersten Gerichtshof der USA hin: Die Richter und Richterinnen in den USA müssen sich lediglich auf eine Entscheidung einigen, jeder kann aber seine eigene Begründung verfassen. Das Bundesverfassungsgericht bemüht sich hingegen, für jede Entscheidung eine gemeinsame Begründung zu formulieren. Weichen einige Richter von der Entscheidung ab, kann dies auch eine Mehrheitsbegründung sein." Das Bundesverfassungsgericht agiert sehr viel mehr als Institution", erläutert Landfried. "Es wird großer Wert darauf gelegt, dass das eine Entscheidung dieses Senats ist, und nicht, dass eben die einzelnen Richter im Vordergrund stehen."

In ihrem neuen Buch "Braucht das Bundesverfassungsgericht (mehr) Reform?" macht Lübbe-Wolff einige Vorschläge, wie das Gericht verbessert werden könnte, um es unabhängiger von den Entscheidungen politischer Parteien zu machen. Einer davon: Statt Kandidaten durch die verschiedenen Parteien im Parlamentsausschuss nominieren zu lassen, sollten die Sitze am Verfassungsgericht wie jede andere Stelle ausgeschrieben werden. Das Komitee könnte unter den Bewerbern auswählen und sich für einen entscheiden. So blieben Lübbe-Wolff zufolge die demokratischen Prinzipien bei der Besetzung gewahrt und der Einfluss der Parteien würde reduziert. Österreich und die Schweiz verfolgen bereits einen ähnlichen Ansatz.

Landfried gefällt diese Idee. "Dann ist die Parteipolitik bei der Auswahl nicht so groß. Und dann könnten sich auch sehr gute Leute bewerben, die von den Parteien gar nicht ausgesucht worden wären."

Kandidaten der AfD?

Im Sinne der Pluralität sollte der Bundestag auch Kandidaten zulassen, die von der Alternative für Deutschland (AfD) nominiert wurden, meint Lübbe-Wolff. Die Partei wird vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft.

Einer kürzlich von YouGov durchgeführten Umfrage zufolge war das Vertrauen in das Gericht unter den Unterstützern der AfD tatsächlich am geringsten: Von ihnen vertrauen nur 34 Prozent dem Gericht, während es bei CDU und SPD rund 80 Prozent tun.

Auf Länderebene haben bereits einige Verfassungsgerichte Kandidaten der AfD in ihre Reihen aufgenommen, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg.

Wie ticken AfD-Wähler?

Lübbe-Wolff ist überzeugt, dass das größere Parteienspektrum im deutschen Parlament auch dazu führen muss, dass die AfD und die sozialistische Links-Partei Kandidaten vorschlagen dürfen. "Früher war es so, dass CDU und SPD sich verständigen konnten, welche Richter gewählt werden", sagt sie. "Heute braucht man immer auch die Linke dazu, weil die AfD so groß geworden ist." Für sie ist dieses Ungleichgewicht ein "strukturelles Problem".

Sie glaubt jedoch, dass die Auswahlverfahren ausreichende Sicherheitsvorkehrungen enthalten, die sicherstellen, dass kein Kandidat für das Verfassungsgericht verfassungsfeindliche Ansichten vertritt. "Nach meiner Überzeugung gibt es Personen, die nah genug an der AfD sind, so dass die AfD sie vorschlagen könnte, und die zugleich verlässlich auf dem Boden des Grundgesetzes stehen", betont sie. "Ich nehme an, so etwas gibt es in der jüngeren Generation auch, nur outen die Leute sich da nicht mehr."

Landfried überzeugt diese Idee nicht. "Das ist für mich doch eine in Teilen verfassungsfeindliche Partei", sagt sie, auch wenn sie nicht glaubt, dass alle AfD-Wähler rechtsextrem sind. "Aber da habe ich meine Bedenken. Ich würde mich diesem Vorschlag nicht anschließen."

Landfried meint, das Bundesverfassungsgericht müsse angesichts der Nazivergangenheit Deutschlands besonders vorsichtig sein, wenn es darum geht, Menschen mit möglicherweise rechtsextremen Neigungen eine Position in einer Institution zuzugestehen, die mehr als jede andere mit der Aufgabe betraut ist, die deutsche Demokratie zu schützen.

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