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Monday, August 17, 2026

Wie schlägt Lorenz Erni heute zurück?: Vincenz-Anwalt steht vor Herkulesaufgabe

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Lorenz Erni (75) gilt als einer der besten seines Fachs. Tritt der Verteidiger von Pierin Vincenz (70) vor Gericht an, geht er oft als Sieger vom Platz. Das gilt auch im Vergleich mit Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel (62). Schon zweimal hat Erni in gewichtigen Fällen gegen den Chefankläger im Vincenz-Prozess gewonnen. 

2003 versuchte der Staatsanwalt vergeblich, dem Financier Martin Ebner (81) Insiderhandel nachzuweisen. Drei Jahre später kam es nicht einmal mehr zur Konfrontation mit Erni vor Gericht: Aus einem Verfahren gegen den Banker und SVP-Nationalrat Thomas Matter (60) wurde Jean-Richard-dit-Bressel wegen Befangenheit abgezogen. Er hatte damals in einem Zeitungsinterview zu freizügig über Insiderhandel geplaudert.

Der Staatsanwalt liegt in Front

Im Vincenz-Prozess konnte der Ankläger fürs Erste einen Punktsieg verbuchen. Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich – 3 Jahre 9 Monate für Vincenz, 4 Jahre für Stocker – liegt deutlich näher bei den Vorstellungen von Jean-Richard-dit-Bressel als bei denjenigen von Erni. Dieser fordert einen Freispruch. 

Die Staatsanwaltschaft dagegen beharrte am Donnerstag in ihrem Plädoyer auf dem harten Strafmass von sechs Jahren für die beiden Hauptangeklagten.

Die Methode: die Schwachpunkte des erstinstanzlichen Urteils aufzuzeigen. «Entgegen der Vorinstanz ...» ist der am Donnerstag meistgehörte Satz am Obergericht. Das Mittel zum Zweck: Bundesgerichtsurteile, die zeigen sollen, wie verwerflich die Dreiecks-Transaktionen und Retrozessionen – also die Rückvergütungen in die eigene Tasche – der beiden Hauptangeklagten waren. 

Was also kann Erni tun? Er wird versuchen, zu belegen, dass diese Entscheide des Bundesgerichts nichts mit den Taten von Vincenz und Stocker zu tun haben. Dass es sich um Einzelfälle handelt, ohne höchstrichterliche Strahlkraft für den Vincenz-Prozess. Gelingt ihm das am Freitag, droht ein guter Teil der Argumentation der Staatsanwaltschaft in sich zusammenzufallen.

Andererseits ist da noch die 364-seitige Anklageschrift, die bis ins kleinste Detail auflistet, wie Vincenz und Stocker von den Firmentransaktionen profitiert haben sollen. Zudem gibt es da noch die Spesenexzesse von Vincenz mit seinen Touren durch die Schweizer Nachtclubs auf Kosten von Raiffeisen. Schon die Vorinstanz hat es nicht interessiert, dass das vor Jahren «firmenüblich» gewesen sei und die Bank die Spesenbelege durchgewunken hat. 

Spielen die Medien noch eine Rolle?

Und dann bleibt eine letzte Knacknuss für den Vincenz-Verteidiger Erni: die angebliche Vorverurteilung durch die Medien vor dem ersten Prozess am Bezirksgericht. Das hat die erste Instanz bewogen, einen grosszügigen Strafmassrabatt in Abzug zu bringen.

Im Vorfeld des Verfahrens vor dem Obergericht hielten sich die Medien zurück, haben Vincenz und Stocker in den letzten vier Jahren in Ruhe gelassen. Bleibt abzuwarten, wie das Obergericht diese mediale Zurückhaltung werten wird. Der Strafmassrabatt könnte sich verkleinern – bis ganz verschwinden. 

Dagegen könnte die Zeit Erni in die Hände spielen: Der Fall zieht sich bereits seit über acht Jahren hin, weil die Justiz immer wieder mal mit sich selbst beschäftigt war. «Allein diese lange Ungewissheit, ob man ins Gefängnis muss oder nicht, ist schon eine Strafe an sich», erklärte der Strafverteidiger Duri Bonin (51) vor wenigen Tagen im SonntagsBlick

Auf Lorenz Erni wartet eine Herkulesaufgabe, will er einmal mehr gegen Marc Jean-Richard-dit-Bressel einen Prozess gewinnen! 

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