Nach Krawallen in Bern 2025 – Von 24 auf 48 Stunden: Längere Polizeihaft wirft Fragen auf

- Ein Jahr ist es her, seit in Bern eine propalästinensische Demonstration eskalierte.
- Demonstranten griffen die Polizei an, 18 Beamte wurden verletzt.
- Die Ereignisse haben politische Folgen.
Nach dem Ständerat hat vor wenigen Tagen auch der Nationalrat im Grundsatz beschlossen: Künftig soll die Polizei Verdächtige doppelt so lange in Gewahrsam behalten dürfen. Die Umsetzung allerdings wirft Fragen auf.
Heute hat die Polizei 24 Stunden Zeit, ehe sie Verdächtige freilassen oder der Staatsanwaltschaft übergeben muss. Gerade nach einer gewalttätigen Demonstration mit Dutzenden Festnahmen könnten diese 24 Stunden zu wenig Zeit sein, sagt Max Hoffmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter.
Hoffmann ist froh, dass das Parlament die Polizeihaft auf 48 Stunden verdoppeln will – dann könne man alle Sachlagen gründlich kontrollieren und erfahren, was jede einzelne Person allenfalls gemacht habe.
Weniger Zeit für die Justiz?
Doch es gibt ein Problem: Wenn die Polizei mehr Zeit erhält, bleibt danach weniger Zeit für die Staatsanwaltschaften und die Zwangsmassnahmengerichte. Denn spätestens nach 96 Stunden muss ein Gericht die Haft absegnen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vorschreibt.
Es ist fraglich, ob in dieser kurzen Frist alle Verfahrensrechte eingehalten werden können und ob dann die Haftprüfung stattfinden kann.
Mit einer längeren Polizeihaft werde das schwierig, kritisiert Alicia Giraudel von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. «Es ist fraglich, ob in dieser kurzen Frist alle Verfahrensrechte eingehalten werden können und die Haftprüfung dann stattfinden kann.»
Auch der Bundesrat sieht hier Schwierigkeiten. Nicht so Polizistenvertreter Max Hoffmann: «Wenn die Polizei mit einem sehr guten Dossier zur Staatsanwaltschaft gehen kann, dann ist für die Staatsanwaltschaft auch die Arbeit schneller erledigt.»
Amnesty-Juristin Alicia Giraudel hält ganz grundsätzlich dagegen. Sie sagt: «Je länger der Polizeigewahrsam anhält, umso schwerer ist der Eingriff in die Menschenrechte.»
Wenn man am Montag nicht zur Arbeit erscheint und gefragt wird: ‹Wo warst du?› Das könnte den Effekt haben, dass man das nächste Mal bei einer Demo lieber die Finger von Gewalt lässt
Max Hoffmann vom Polizeibeamtenverband hingegen erhofft sich von einer längeren Polizeihaft noch einen weiteren Effekt: Sie könne etwa für Teilnehmer einer gewalttätigen Demonstration eine Lehre sein. «Wenn man zum Beispiel am Montag nicht zur Arbeit erscheint und gefragt wird: ‹Wo warst du?› Das könnte den Effekt haben, dass man vielleicht das nächste Mal bei einer Demo lieber die Finger von Gewalt lässt», sagt Hoffmann.
«Es gilt die Unschuldvermutung»
Solche Überlegungen dürften keine Rolle spielen, protestiert Alicia Giraudel. Polizeihaft sei keine Strafmassnahme. «Und es gilt immer noch die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung», so Giraudel.
Das Parlament aber will die längere Polizeihaft. Der Bundesrat muss nun einen Vorschlag machen, wie sich das umsetzen lässt. Welchen Zweck darf die Polizeihaft erfüllen? Und vor allem: Wie lassen sich die Vorgaben des Menschenrechtsgerichtshofs einhalten? Das sind die Knacknüsse.
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