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Friday, October 23, 2026

Auf einen Blick – Finanzierung der 13. AHV-Rente in Kürze

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Am 29. November entscheidet das Schweizer Stimmvolk über den «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer». Der Beschluss geht auf die Initiative für eine 13. AHV-Rente zurück, die die Stimmberechtigten im März 2024 angenommen haben. Weil für die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung nötig ist, wird nun darüber abgestimmt. Für eine Annahme der Vorlage müssen sowohl das Stimmvolk als auch die Kantone mehrheitlich zustimmen.

Ziel der Vorlage

Das Parlament beschloss im Juni, einen Teil der Kosten für die 13. AHV-Rente von zu Beginn vier Milliarden Franken mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zu decken. Sie soll um 0.4 Prozentpunkte erhöht werden und so laut Schätzungen des Bundes Mehreinnahmen von rund 1.4 Milliarden Franken pro Jahr ab 2029 generieren. Damit sollen die jährlichen Defizite, die durch die Ausbezahlung der 13. AHV-Rente entstehen, verringert werden.

Abstimmungstext

Nicht angetastet würde der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2.6 Prozent auf gewissen alltäglichen Gütern wie Lebensmittel oder Medikamente.

Das ist neu

Die Mehrwertsteuer würde von heute 8.1 Prozent auf 8.5 Prozent erhöht. Der höhere Steuersatz wird im Falle einer Annahme frühestens Anfang 2028 eingeführt. Der Bundesrat würde den Zeitpunkt noch festlegen. Der Sondersatz für die Hotellerie würde ebenfalls von heute 3.8 auf 4 Prozent erhöht. Die geplante Mehrwertsteuererhöhung führt gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu durchschnittlichen Mehrkosten von schätzungsweise 180 Franken pro Jahr und Haushalt.

Nahaufnahme eines Kassenbelegs neben einer Tasse Kaffee.
Legende: Würde das Stimmvolk der Verfassungsänderung zustimmen, könnte bereits Anfang 2028 für einen Espresso im Restaurant eine Mehrwertsteuer von 8.5 Prozent erhoben werden. KEYSTONE / Christian Beutler

Die erste Auszahlung der «Dreizehnten» erfolgt wie geplant im Dezember 2026 und wird aus dem AHV-Fonds bezahlt – unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung und ohne Zusatzfinanzierung.

Drei Argumente dafür

  • Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist eine gerechte Lösung, weil sich damit alle Generationen an der Finanzierung der 13. AHV-Rente beteiligen, auch Rentnerinnen und Rentner.
  • Die Finanzierung ist sozial ausgewogen, weil die Mehrwertsteuer auf gewisse alltägliche Güter wie Nahrungsmittel oder Medikamente nicht erhöht wird. Personen mit tiefen und mittleren Einkommen werden so möglichst wenig belastet.
  • Der Volksentscheid für eine 13. AHV-Rente muss umgesetzt und ihre Finanzierung gesichert werden. Die Mehrwertsteuererhöhung ist ein vernünftiger Kompromiss.

Quelle der Argumente: GFS Bern – SRG-Umfrage

Drei Argumente dagegen

  • Die Finanzierungslücken der AHV sollen nicht mit Steuern und Abgaben gedeckt werden. Es braucht strukturelle Reformmassnahmen der AHV.
  • Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist unsozial, weil Haushalte mit tiefen Einkommen im Verhältnis zu ihrem verfügbaren Einkommen stärker belastet werden.
  • Höhere Mehrwertsteuern verteuern den Konsum und schwächen damit die Nachfrage. Das belastet Gewerbe und KMU zusätzlich und kann ihre Margen unter Druck setzen.

Quelle der Argumente: GFS Bern – SRG-Umfrage

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament befürworten die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente. Der Nationalrat sagte mit 108 zu 85 Stimmen bei 6 Enthaltungen Ja, der Ständerat mit 28 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls.

Grafik mit 'SRF News Abstimmungen' Text und abstrakten Linien.

News, Hintergründe und Analysen zu den Abstimmungen vom 29. November 2026.

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