Proteste in Frankreich: Kollektivhaftung für Krawallschäden

Nach Ausschreitungen bei den Sozialprotesten beschließt der französische Senat neue Sicherheitsgesetze. Auch Unbeteiligte sollen zur Kasse gebeten werden.
Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich findet, das diejenigen, die bei den Krawallen Schaden anrichten, auch dafür bezahlen sollten. Die politische Rechte will noch viel weiter gehen: Noch unter dem Schock der Unruhen und Plünderungen am Rande der Demonstrationen des 17. Oktober hat der französische Senat mit seiner rechten Mehrheit einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die eine Form von finanzieller Kollektivhaftung für Sachschaden bei Krawallen vorsieht.
Die Vorlage wurde mit 229 gegen 105 Stimmen nach einer hitzigen Nachtdebatte verabschiedet. Dabei überboten sich Senatoren von rechts und extrem rechts mit Vorschlägen, diese Sicherheitsgesetze noch zu verschärfen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden demnächst über die Version des Senats debattieren. Da die linken Fraktionen aber ebenfalls in der Minderheit sind, hat die sehr repressive Gesetzgebung alle Chancen, verabschiedet zu werden.
Im Brennpunkt steht eine strafrechtliche Neuheit: Wer einfach danebensteht und zuschaut, wenn Autos in Brand gesteckt, Schaufenster eingeschlagen und die Geschäfte geplündert oder öffentliches Mobiliar (wie Bushaltestellen-Unterstände oder Plakatsäulen) verwüstet werden, soll in Zukunft wie die eigentlichen Straftäter bezahlen. Die Senatoren bezeichnen dies als „finanzielle Solidarität“ der Teilnehmer an einer Kundgebung oder Ansammlung, die in Gewalt ausartet.
Soll man sich darunter ein Delikt des „passiven Randalierens“ vorstellen? Der Gesetzestext ist präzise und zugleich schwer zu interpretieren – und vermutlich noch schwerer in Gerichten anzuwenden: Personen, die sich „wissentlich und auch nach zwei polizeilichen Warnungen“ in einer Versammlung aufhalten, die Schaden anzurichten oder den öffentlichen Frieden zu stören gedenkt, macht sich indirekt der Beihilfe schuldig.
Bis zu 10.000 Euro Strafe
Nicht nur die Randalierer selbst, sondern auch Unbeteiligte sollen daher für die Schäden bezahlen. Bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro pro Person soll diese „Solidarität“ für den Schadensersatz eingefordert werden. Und damit das Geld dann eingetrieben werden kann, präzisieren die Senatoren, dass es auch vom Kindergeld, von Mietzulagen und den Mindesterwerbsersatz-Leistungen und anderen öffentlichen Unterstützungen für die Familien abgezogen werden kann. Dies verwandelt die Kollektivhaftung auch noch in eine Sippenhaftung.
Auch sonst nutzt der rechte Senat die Gelegenheit, den Unruhestiftern mit noch verschärften Strafen zu drohen. Nach einer Verurteilung sollen sie gegebenenfalls aus ihrer Sozialwohnung rausgeworfen werden, ausländischen Staatsbürgern kann als Zusatzstrafe die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden. Für die Überwachung und Identifizierung der mutmaßlichen Randalierer und der passiven Demonstranten dürfen Drohnen eingesetzt und KI-unterstützte Software verwendet werden. Und im Weiteren soll es einfacher werden, ohne Intervention der Gerichte, angekündigte Demonstrationen behördlich zu verbieten.
Wie Staatspräsident Emmanuel Macron in einer Rede nach den Krawallen des 17. Oktober es sich gewünscht hatte, sollen die zuständigen Aufsichtsbehörden zudem neue legale Handhaben bekommen, um Netzwerkinhalte zu blockieren, die zu Unruhen und Gewalt aufrufen. Die entsprechenden sozialen Plattformen sollen dann innerhalb 24 Stunden der französischen Aufforderung nachkommen. Andernfalls wäre es an den Internetanbietern und Telefongesellschaften, die Verbindung zu den Plattformen zu stoppen.
Bereits zum dritten Mal in drei Jahren versucht Frankreich, in diesem Bereich gesetzliche Mittel zu finden, um etwas gegen kriminelle oder anstößige Publikationen auf den Netzwerken zu unternehmen. Dabei ging es bislang um den Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornografie und Drogenhandel. Nun soll jetzt die Gewalt der „Casseurs“, die von der Staatsführung weitgehend dem Umfeld der „Ultralinken“ oder Jugendlichen-Banden aus der Banlieue zugerechnet werden, in derselben Weise im Internet bekämpft werden.
Die Menschenrechtsorganisationen und die politische Linke lehnen diese Notstandsgesetze als gravierende Beschränkung der Bürgerrechte und namentlich des Demonstrationsrechts ab. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Bestimmungen überhaupt mit der Verfassung vereinbar wären. Das letzte Wort dürften darum die Verfassungsrichter des Conseil constitutionnel haben.
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