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Sunday, October 25, 2026

Neues Buch von Christina Clemm: Gedanken von der Nebenklagebank

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Strafrechtlerin Christina Clemm vertritt Gewaltbetroffene. „Ein ungehaltenes Plädoyer“ ringt mit der Ungerechtigkeit, die im Gerichtssaal oft fortgesetzt wird.

Was kann eine Frau, die häusliche Gewalt überlebt hat, vor Gericht erwarten? Was ein Schwarzer Mann, der nur knapp rassistischen Angriffen entkommen ist? Und die Person, die realisiert, dass das, was sie erlebt hat, allen Definitionen einer Vergewaltigung entspricht? Gerechtigkeit? Angesichts der Zahlen, angesichts dessen, wie selten Vergewaltigungen in einer Verurteilung enden, wie selten häusliche Gewalt überhaupt nur zur Anzeige gebracht wird, klingt das vermessen.

Die Strafrechtlerin Christina Clemm vertritt seit 25 Jahren Menschen vor Gericht, die von solch systemischer Gewalt betroffen sind. Unter ihren Man­dan­t:in­nen sind Frauen und queere Menschen, die sexualisierte und häusliche Gewalt erlebt haben, unter anderem Collien Fernandes oder Claudia Wuttke. Ebenso sind da Angehörige, die Schwestern, Töchter oder Mütter durch einen Femizid verloren haben und jene, deren Familienmitglieder vom rassistischen und rechtsextremistischen NSU-Trio ermordet wurden.

Über die Jahre hat Clemm erlebt, wie unzureichend Strafverfahren die Betroffenen berücksichtigen, insbesondere jene, die nicht weiß, männlich und cis sind: „Immer wieder sehe ich, wie Man­dan­t:in­nen neben mir zerstört werden“, schreibt sie. „Während wir, die Gerichtsprofis, über Beweisregeln, Teilhaberechte, rechtliches Gehör und notwendige Belastungen in Verfahren nachdenken und die Notwendigkeit akzeptieren, den Menschen einiges zuzumuten, tolerieren wir, dass Betroffene beschädigt werden. Ich bin Teil dieser Gewalt.“

Mit jener Gewalt, die, nach der bereits erlebten Gewalt, vom deutschen Justizsystem ausgeht, setzt sich die Anwältin in ihrem neuen Buch „Ein ungehaltenes Plädoyer“ auseinander. Die Lesenden begleiten die Autorin dafür ans Strafgericht Berlin-Moabit, in den Gerichtssaal und auf die Bank der Nebenklage. An diesem Tag vertritt Clemm ihre Mandantin Lina C., eine Frau aus Syrien, verheiratet mit einem deutschen Arzt, mit ihm hat sie ein Kind, von ihm wurde sie in der Ehe misshandelt, betäubt und vergewaltigt. Mandantin C. gibt es so nicht, ebenso wenig wie die Hauptverhandlung, beides hat Clemm zum Zweck dieses Buchs entworfen. Die Gewalt jedoch, die C. erlebte, gibt es.

Trotz der strikten Ordnung menschelt es im Gericht. Da sind Verbindungen, geteilte Erfahrungen, Affären

Hunderte von Clemms realen Man­da­t:in­nen kennen sie, ebenso wie Hunderttausende weitere Frauen, die jährlich sexualisierte, psychische, physische oder digitale Gewalt erleben oder erlebt haben, größtenteils ausgeübt von Männern. Jeden dritten Tag passiert in Deutschland ein Femizid, das heißt, ein Mann tötet seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Fast jeden Tag gibt es einen Tötungsversuch. Aus der Dunkelfeldstudie LeSuBia des BKA geht hervor, dass nur 3 Prozent der psychischen und körperlichen Gewalt in Partnerschaften angezeigt wird. Bereits in ihren beiden vorherigen Büchern „Akteneinsicht“(2020) und „Gegen Frauenhass“ (2023) widmet sich Clemm dieser epidemischen, geschlechtsspezifischen Gewalt.

„Auch Täter sind unter uns“

In ihrem entworfenen Szenario steht Clemm also auf von der Bank der Nebenklage und fängt an zu sprechen: „Sehr geehrte Anwesende“, beginnt sie ihr Plädoyer. Wir wissen nicht, was in dieser Situation normalerweise folgt, denn dann beginnt ein innerer Monolog. Als Lesende stiftet das kurz Verwirrung, bis man sich auf das ungewöhnliche Format eingelassen hat, das der Strafrechtlerin erlaubt, jene Gedanken und Assoziationen auszubreiten, die ihr wohl in Momenten wie diesem durch den Kopf schießen.

Der Gerichtssaal beispielsweise. Dort sitzt und steht die Nebenklagevertreterin Richter:innen, Schöff:innen, Staatsanwält:innen, Angeklagten und Zeu­g:in­nen gegenüber, alles folgt einer eingeübten Choreografie: „Nichts in diesen Räumen ist dem Zufall überlassen, niemand kann sich aussuchen, wo er sitzt oder steht. Wer sich für einen bestimmten Beruf entschieden hat, wählt damit auch seinen Platz im Gerichtssaal.“ Die Ansprache, die Sitzordnung, die Hierarchie zwischen den einzelnen Beteiligten, alles ist klar definiert.

Ein ungehaltenes Plädoyer

Christina Clemm: „Ein ungehaltenes Plädoyer“. Hanser Verlag, Berlin 2026, 288 S., 24 Euro

Trotz der strikten Ordnung menschelt es im Gericht. Da sind Verbindungen, geteilte Erfahrungen, Affären. Welche Rich­te­r:in­nen „als cholerisch, verteidigungsfreundlich, rassistisch, frauenfeindlich oder besonders opferfreundlich“ gelten, wissen An­wäl­t:in­nen oft. Und dann sind auch unter den Verfahrensbeteiligten Betroffene, ebenso wie Täter. Clemm erzählt von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Kolleginnen, die selbst häusliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben. „Sie zeigen die Tat in der Regel nicht an“, schreibt sie. „Auch Täter sind unter uns. In diesen Räumen, hier, besonders häufig.“

Der strukturelle Personalmangel, die chronische Überlastung bei Polizei und Gerichten, die fehlende Diversität in den Ämtern von Rich­te­r:in­nen und Staats­an­wäl­t:in­nen – dieses Umfeld, das dem individuellen Fall vorgelagert ist, macht Clemm sichtbar. Dazu gehören auch persönliche Schutzmechanismen, die sich Ju­ris­t:in­nen im Laufe einer langen Karriere angeeignet haben, die in manchen Fällen jedoch in menschliche Kälte umschlagen: Sie kenne Staatsanwält:innen, schreibt Clemm, „die im Laufe der Jahre eine Abgeklärtheit entwickelt haben, die menschenverachtender kaum sein kann“.

Um Nachweisbarkeit wird vor Gericht bitter gestritten

Erst nachdem dieser Kontext aufgearbeitet ist, geht es um den einzelnen Fall – um die Verletzten oder deren Angehörigen, um die Angeklagten, um das, was geschehen ist, und das, was bewiesen werden kann. „Oft sagen meine Mandant:innen, es sei ihnen egal, wie das Urteil am Ende laute, sie wollten lediglich Gerechtigkeit. Was auch immer sie darunter verstehen. Aber darum geht es im Gericht nicht, sondern nur um die Nachweisbarkeit konkreter Taten“, schreibt Clemm. Und um diese Nachweisbarkeit wird vor Gericht bitter gestritten.

„Manche Ver­tei­di­ge­r:in­nen setzen im Streit für die Rechte ihrer Man­dan­t:in­nen die Erniedrigung der Zeu­g:in­nen fort, der diese bereits in den Taten ausgesetzt war“, schreibt Clemm. Sie beschreibt Kolleg:innen, die Man­dan­t:in­nen von ihr im Gerichtssaal anschreien, auslachen, beschimpfen. Sie erzählt von Verteidiger:innen, die behaupten, eigentlich sei es mit denjenigen am leichtesten, die wirklich Schlimmes erlebt hätten: Man müsse sie nur an ihrem Trauma packen, dann fielen sie auseinander. Fallen sie dann auseinander, stört das den Ablauf in der – wie aus den NSU-Protokollen zitiert wird – „gefriertrockneten“ Welt des Gerichts.

Ihre Man­dan­t:in­nen wiederum, schreibt Clemm, versuchen „meist verzweifelt, sich an die Regeln zu halten, den Emotionen keinen Raum und keine Lautstärke zu geben. Dabei ist der Schmerz oft nicht leise, die Erniedrigung nicht lautlos, die erlebte Verachtung nicht zart, nicht still.“ Während sie im Gerichtssaal die ihnen widerfahrene Gewalt und die Retraumatisierung konfrontieren, müssen sie außerhalb des Gerichts weiterleben. Müssen sie versuchen das Erlebte zu verarbeiten oder um Getötete zu trauern, tragen sie Sorgeverantwortung für Kinder, leisten sie Lohnarbeit und nehmen sich für die Gerichtstermine womöglich extra Urlaub, bangen sie um ihren Aufenthaltstitel oder bezahlen Schulden ab.

Clemm will nicht alle Ungerechtigkeiten hinnehmen

In Clemms Text wird sichtbar, was Foucault in „Überwachen und Strafen“ als Machtpraktiken bezeichnete. Jene Instrumente, die auf der Suche nach einer vermeintlich neutralen Wahrheit eingesetzt werden, gegen die Zeug:innen, die Angeklagten und auch die Verletzten. Als erfahrene Anwältin ist Clemm nicht naiv, sie kennt die Werkzeuge ihrer Profession, den Wert von Straf­ver­tei­di­ge­r:in­nen und die Grundsätze des deutschen Strafrechts. Der Zweifelsgrundsatz, schreibt sie, ist zwingend einzuhalten. „Das führt selbstverständlich zu Ungerechtigkeiten, die in einem Rechtsstaat hinzunehmen sind.“

Und trotzdem will sie nicht alles hinnehmen: Gegen die vorherrschende Empathielosigkeit gegenüber den Betroffenen und gegen deren Unsichtbarmachung schreibt Clemm in ihrem „ungehaltenen Plädoyer“ an. „Ungehalten“ lässt sich dabei im doppelten Wortsinn verstehen. Was vor Gericht nicht passieren kann – nämlich dass vom individuellen Fall auf das große Ganze abstrahiert wird –, macht die Autorin in diesem Buch. Sie zieht Verbindungen zwischen der Rolle in einem begrenzten Verfahren und dem (Weiter-)Existieren in der Welt, zwischen dem Einzelfall und der Struktur einer misogynen, rassistischen, queer- und transfeindlichen Gesellschaft.

Manchmal schweift sie dabei in ihren Assoziationen und Gedankengängen ab, wird sehr groß und allgemein, gelegentlich wird der Ton predigend. In ihrer Kernaussage bleibt Clemm jedoch klar: Auch im Gerichtssaal wird ein System gestützt, welches Gewalt gegen manche Menschen normalisiert, sie teils sogar noch mehr verletzt, anstatt zu schützen; auch das Geschehen im Gerichtssaal birgt Verantwortung. Und zu häufig wird dieser nicht nachgekommen. Dass das nicht gut genug sein kann, macht die unermüdliche Strafrechtlerin ein ums andere Mal deutlich.

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