Showdown um EU-Verträge: Die fünf umstrittensten Punkte

- Der Ständerat debattiert drei Tage lang über die neuen Verträge zwischen der Schweiz und der EU.
- Fünf Punkte sind besonders umstritten: dynamische Rechtsübernahme, Streitschlichtung, Personenfreizügigkeit, Lohnschutz und Stromabkommen.
- Zum Abschluss kommt es zu einer Volksabstimmung – ob obligatorisch oder fakultativ, ist noch offen.
Der Ständerat debattiert bis und mit Mittwoch über die neuen Verträge zwischen der EU und der Schweiz. Am Montag trat die Kleine Kammer nach sechs Stunden Debatte auf das Geschäft ein. Die Debatte kannst du auf 20 Minuten live verfolgen – im Ticker und im Stream.
Fünf Punkte gelten bei den EU-Verträgen als besonders umstritten. Wir zeigen die wichtigsten Konfliktlinien.
Dynamische Rechtsübernahme
Müsste die Schweiz unter dem neuen Paket EU-Recht automatisch übernehmen? Hier scheiden sich die Meinungen im Parlament. Gemäss Bundesrat würde die Schweiz allfällige Gesetzesänderungen auf Stufe der EU zwar laufend übernehmen, jedoch unterstehe jede Rechtsübernahme den in der Schweiz üblichen Verfahren – inklusive eines allfälligen Referendums. Die EU sichere der Schweiz bei der Ausarbeitung von neuen EU-Gesetzen eine «grösstmögliche» Teilnahme zu.
Lehnt die Schweiz eine Übernahme ab, könnte die EU sogenannte Ausgleichsmassnahmen treffen, welche die Nachteile aufwiegen sollen, die der EU durch die Nichtübernahme entstünden. Die SVP sieht darin eine Aushebelung der direkten Demokratie.
Streitschlichtung
Käme es im Rahmen der Bilateralen zu einem Konflikt zwischen der Schweiz und der EU, würde künftig ein Schiedsgericht, bestehend aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern beider Seiten, darüber entscheiden. Weder das Bundesgericht noch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wären dabei direkt in die Entscheidfindung involviert.
Betrifft der Streit jedoch die Auslegung von EU-Recht, müsste das Schiedsgericht den EuGH anrufen. Dessen Auslegung wäre für das Schiedsgericht anschliessend bindend.
Personenfreizügigkeit und Daueraufenthaltsrecht
Das Prinzip der Personenfreizügigkeit würde auch unter den «Bilateralen III» erhalten bleiben. Auch die Landesverweisung von straffälligen ausländischen Staatsangehörigen erfolgt weiterhin gemäss geltendem Recht.
Neu könnten hingegen Erwerbstätige aus der EU ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig im Land aufhalten. Anschliessend könnten sie Sozialhilfe beziehen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihr Aufenthaltsrecht hätte.
Gegner des Abkommens warnen vor erhöhter Zuwanderung und steigenden Sozialausgaben. Der Bundesrat rechnet langfristig mit 4000 bis 20'000 Anträgen pro Jahr.
Lohnschutz
Ein dreistufiges Absicherungskonzept soll verhindern, dass ausländische Arbeitskräfte zu tieferen Löhnen als inländische beschäftigt werden (Lohndumping). Die Massnahmen betreffen vor allem entsandte Arbeitnehmende, die vorübergehend für eine ausländische Firma in der Schweiz tätig sind. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die regulär in der Schweiz angestellt sind, gilt weiterhin in erster Linie das Schweizer Arbeitsrecht. Vor allem die Gewerkschaften vertreten hier klare Standpunkte.
Stromabkommen
Ein neues Stromabkommen soll der Schweiz den Zugang zum EU-Strommarkt ermöglichen. Für private Endverbraucherinnen und Endverbraucher wäre die wohl grösste Veränderung die freie Wahl des Stromanbieters. Heute erhalten diese ihren Strom von einem lokalen Grundversorger zu regulierten Preisen. Ob dadurch höhere oder tiefere Strompreise geschaffen würden, ist stark umstritten.
Auch über die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit herrscht Dissens. Im EU-Binnenmarkt dürfen Mitglieder die Stromflüsse in Nachbarländer auch in Krisenzeiten nicht einschränken. Der Bundesrat sieht dadurch die Energieversorgung in der Schweiz als gestärkt an, Gegner wie die SVP hingegen als geschwächt.
Das Stromabkommen berät der Ständerat voraussichtlich erst in der Wintersession – die zuständige Kommission muss darüber noch beraten.
So geht es weiter
Der Ständerat debattiert bis und mit Mittwoch und wird einen ersten Entscheid treffen. In der Wintersession soll die Debatte mit der Beratung des Stromabkommens abgeschlossen werden. Danach geht das Monster-Geschäft an die zuständige Kommission des Nationalrats und danach an die Grosse Kammer weiter. Vorgesehen ist, dass der Nationalrat die Verträge im März 2027 debattiert. Wie viele Tage er dafür vorsieht, steht noch nicht fest.
Welcher Streitpunkt bei den EU-Verträgen beschäftigt dich am meisten?
Zum Schluss wird das Volk über die neuen Verträge abstimmen – und hier ist nach wie vor höchst umstritten, ob per obligatorischem Referendum, welches auch ein Ständemehr beinhaltet, oder als sogenannt fakultatives, bei dem ein Volksmehr genügt.
Thomas Leu (tle) arbeitet seit 2026 bei 20 Minuten. Er ist Praktikant im Ressort Politik.
Stefan Lanz (sla) arbeitet seit 2021 für 20 Minuten. Er ist Bundeshausjournalist mit langjähriger Erfahrung.
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