Schluss mit Telefon-Terror : Silent Calls: Was gegen belästigende Anrufe hilft

Schluss mit Telefon-Terror Silent Calls: Was gegen belästigende Anrufe hilft
18.08.2026, 19:30 Uhr

Niemand meldet sich, obwohl das Telefon klingelt? Call-Center rufen zu unmöglichen Zeiten an? Diese Probleme kennen viele Menschen - doch sie können sich wehren. Auch über eine Behörden-Webseite.
Viele Call-Center setzen sogenannte Telefonie-Dialer ein. Das sind automatische Wählprogramme, die gleichzeitig mehr Nummern anwählen können, als Mitarbeiter für ein Gespräch verfügbar sind.
Das Resultat: Sobald die ersten Angerufenen das Telefonat entgegengenommen haben, werden die übrigen Anrufe einfach getrennt, erklärt die Bundesnetzagentur.
Nerverei im Dreierpack: Dropped Calls, Lost Calls und Wiedervorlage
Das führt zu drei möglichen Effekten:
Dropped Calls: Das Telefon klingelt weniger als dreimal, dann bricht der Anruf ab.
Lost Calls: Die Verbindung kommt zustande, aber niemand meldet sich auf der anderen Seite.
Wiedervorlage: Rufnummern werden gespeichert und später erneut angewählt, teils mehrfach.
Belästigende Anrufe können technisch blockiert werden
Es gibt zum einen technische Möglichkeiten, belästigende Anrufe zu blockieren:
Am Gerät selbst: Smartphones, Telefone, Telefonanlagen oder Router lassen sich oft so einstellen, dass bestimmte Nummern blockiert werden.
Über Ihren Telefonanbieter: Viele Netzbetreiber bieten an, einzelne Rufnummern oder ganze Nummerngruppen zu sperren.
Zum anderen kann die Bundesnetzagentur gegen "belästigendes Anrufverhalten" vorgehen.
Dazu zählt die Behörde beispielsweise:
Anrufe vor 8.00 Uhr oder nach 20.00 Uhr an Werktagen.
Werbeanrufe an Sonntagen oder bundeseinheitlichen Feiertagen.
mehr als drei Anrufe am Tag
Bei Bundesnetzagentur beschweren
Um aktiv werden zu können, ist die Bundesnetzagentur auf eine möglichst genaue Schilderung des Sachverhalts angewiesen und bietet dazu eine Beschwerdeformular-Seite an. Je detaillierter die Belästigung hier dargelegt wird, desto besser die Chance, dass die Behörde einschreitet.
Folgende Informationen sollte eine Beschwerde insbesondere umfassen:
Wie oft wurde angerufen - und in welchem Zeitraum?
Zu welchen Uhrzeiten fanden die Anrufe statt?
Gab es Anrufe an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen?
Wichtig: Bei Anrufen ohne angezeigte Rufnummer kann die Bundesnetzagentur nicht tätig werden, es fehlt dann der Ermittlungsansatz. Beschwerden sind daher nur möglich, wenn die Rufnummer des Anrufers angezeigt wurde.
Von Abmahnung bis Abschaltung - das sind die Konsequenzen
Nach Eingang einer Beschwerde prüft die Bundesnetzagentur mögliche Verstöße und kann folgende Maßnahmen gegen den Verursacher der Belästigung ergreifen:
Abmahnung: Bei leichten Verstößen, besonders wenn diese freiwillig abgestellt werden.
Abschaltung der Rufnummer: Die Nummer wird technisch gesperrt und ist nicht mehr erreichbar.
Portierungsverbot: Die Nummer kann nicht auf einen anderen Anbieter übertragen werden.
Zwangsgeld: Zur Durchsetzung behördlicher Anordnungen.
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