Lücke in der Opferhilfe – Opfer einer Tat im Ausland: Welche Hilfe bietet die Schweiz?

Als islamistische Terroristen 1997 im ägyptischen Luxor mehrere Reisegruppen niedermetzelten und dabei Dutzende Schweizerinnen und Schweizer töteten oder verletzten, erhielten die Opfer und ihre Angehörigen finanzielle Unterstützung unter anderem aus der Schweizer Opferhilfe.
Attentate auf Touristinnen und Touristen gibt es im Ausland immer wieder. Doch inzwischen ist das Opferhilfegesetz geändert worden: Werden Schweizerinnen und Schweizer im Ausland Opfer einer Straftat, haben sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen der Schweizer Opferhilfe. Sie müssen sich im Land, in dem die Straftat passierte, um Unterstützung bemühen.
«Das ist eine Lücke», findet Peter Mösch Payot, Professor für Sozialrecht an der Hochschule Luzern. «In vielen Ländern – gerade in typischen Feriendestinationen wie Ägypten oder Tunesien – gibt es nämlich keine vergleichbare Hilfe.» Zwar existierten in einigen europäischen Ländern ähnliche Systeme wie in der Schweiz, doch international sei Opferhilfe nicht üblich.
Nach dem Attentat von Luxor zahlte die öffentliche Hand in der Schweiz hohe Summen aus Steuergeldern. Einige Kantone hatten Angst, künftige Grossereignisse im Ausland könnten sie empfindlich treffen.
Schweiz benachteiligt eigene Einwohner
Deshalb wurde das Opferhilfegesetz noch stärker am Territorialitätsprinzip ausgerichtet: Seit 2009 erhalten auch ausländische Touristen und Illegale, die in der Schweiz Opfer einer Straftat werden, Geld von der Schweizer Opferhilfe – nicht aber Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland Ziel von Kriminellen werden.
Das Opferhilfegesetz (OHG) beruht grundsätzlich auf dem Territorialitätsprinzip. Das heisst: Jeder Staat trägt die Verantwortung für Personen, die auf dem eigenen Hoheitsgebiet Opfer einer Straftat wurden.
Wer im Ausland Opfer eines Verbrechens wird, hat nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf Leistungen der Schweizer Opferhilfe. Betroffen von dieser Lücke sind nicht nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder Schweizer Touristinnen und Touristen, sondern etwa auch eine Ukrainerin, die im Krieg von russischen Soldaten vergewaltigt wird und anschliessend in die Schweiz flüchtet.
Eine aktuelle parlamentarische Initiative möchte deshalb Opfern von Straftaten im Ausland zumindest Zugang zu Beratung und psychologischer Unterstützung der Schweizer Opferhilfe geben.
Quelle: Bundesamt für Justiz
«Natürlich ist das eine politische Frage», sagt Mösch Payot, «aber man muss sich bewusst sein: Die Schweiz benachteiligt die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner, die im Ausland arbeiten oder Ferien machen.»
Was man selbst tun kann
Ganz im Stich lässt die Schweiz ihre Bürgerinnen und Bürger im Ausland freilich nicht.
«Wenn Sie im Ausland komplett ausgeraubt werden, schiesst Ihnen die Schweiz Geld vor, damit Sie wieder heim kommen», so Mösch Payot. Es gebe Länder, die sich überhaupt nicht um ihre Bürgerinnen und Bürger kümmerten.
Das Aussendepartement überwacht zudem die Sicherheitslage im Ausland und sagt den Schweizerinnen und Schweizern, welche Regionen sie aktuell meiden sollten.
- Keine Marken- und Designerklamotten tragen, bescheiden und unauffällig kleiden.
- Keine Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck oder Smartphones zur Schau stellen.
- Sich nicht in politische oder ethnische Konflikte einmischen oder gar missionieren.
- Nicht unnötig allein unterwegs sein.
- Fotos und wichtige Daten in der Cloud sichern, dann kann das Smartphone bei Verlust aus der Ferne gelöscht und gesperrt werden.
- Nicht auf Social Media ausposaunen, wo man gerade ist.
- Pass, Flugtickets und Versicherungskarten abfotografieren und in der Cloud sichern.
- Reiseroute und Kopien von Reisedokumenten etc. bei Familie in der Schweiz deponieren.
- Das Kleingedruckte der Versicherungen lesen: Was genau wird übernommen und was nicht?
- Wenn etwas passiert: So schnell wie möglich die Schweizer Vertretung und Versicherungen kontaktieren – die Meldefristen sind meist kurz.
Quelle: EDA
«Wer die Reisehinweise nicht beachtet und Opfer einer Entführung oder Körperverletzung wird, hat Nachteile beim konsularischen Schutz oder den Versicherungsleistungen», warnt Mösch Payot. Viele Reiseversicherungen würden Leistungen bei Terror und Krieg komplett ausschliessen.
Versicherungen sind wichtiger als Opferhilfe
Wird man dennoch Opfer eines Überfalls, Verkehrsunfalls oder Angriffs, sollte man unverzüglich Beweise sichern, etwa Fotos der Unfallstelle machen, und vor Ort Anzeige erstatten.
Wichtig ist laut Mösch Payot zudem, die Dokumentation – medizinische Befunde, Kontaktdaten zu Zeugen oder Polizeirapporte – sorgfältig aufzubewahren. «Sonst wird es schwierig, später Ansprüche geltend zu machen oder Versicherungsleistungen zu bekommen», so Mösch Payot.
Und diese Schadenersatzzahlungen sowie Leistungen und Renten aus Privat- und Sozialversicherungen sind meist wichtiger als die Opferhilfe, die vor allem einen symbolischen Charakter hat als Wiedergutmachung von begangenem Unrecht hat.
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