Gegen das Solidaritätsdelikt – Petition: Hilfe für Geflüchtete soll nicht strafbar sein

Im Februar 2025 am frühen Morgen klingelte es an der Tür von Caroline Meijers, Präsidentin einer jurassischen Hilfsorganisation für Sans-Papiers. Polizei, Hausdurchsuchung!
«Nur weil ich einem jungen Syrer geholfen habe mit meiner Adresse», erzählt Meijers. Der Syrer hätte in einen anderen Dublin-Staat zurückkehren müssen. Meijers half ihm, in der Schweiz zu bleiben und ein Härtefallgesuch zu stellen.
Schon das Strafverfahren ist eine Strafe, auch wenn es mit einem Freispruch endet.
Für diese Hilfe wurde sie angeklagt. «Ich wurde zum Glück freigesprochen. Das hat mich natürlich gefreut. Aber wir möchten, dass Menschen, die ohne persönlichen Profit Migrantinnen und Migranten helfen, nicht mehr angeklagt werden können.»
Gleiches Strafmass wie Schlepper
Hunderte Helferinnen und Helfer werden jährlich wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz verurteilt. Dort steht: Wer einem Ausländer den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert, wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft.
Bis zu fünf Jahre Gefängnis riskiert, wer dafür Geld nimmt oder es für eine Vereinigung macht. Kirchliche Anlaufstellen oder Hilfsorganisationen für Sans-Papiers werden also beim Strafmass Schleppern gleichgestellt.
Ich sehe nicht, inwiefern es ein Problem sein kann, eine Person zu unterstützen, die sich in einer Notlage befindet.
10'000 Personen haben die Petition unterschrieben, damit uneigennützige Hilfe legal wird. Für Kirchenmitarbeitende sei die Rechtsunsicherheit belastend, erzählt David Zaugg von der Evangelischen Kirche Schweiz.
«Darf eine Kirchgemeinde einem abgewiesenen Asylsuchenden für einige Wochen ein Zimmer geben? Darf eine Sozialdiakonie ihm Geld geben? Verlässlich beantworten kann das kaum jemand», sagt Zaugg. Schon das Strafverfahren sei eine Strafe, auch wenn es mit einem Freispruch ende.
Prominente Unterstützung
Dass diese Verfahren abgeschafft werden, dafür hat sich Lisa Mazzone, Präsidentin der Grünen Schweiz, schon als Nationalrätin vergeblich eingesetzt.
«Pervers ist, dass es viele Menschen betrifft, die sich nicht wehren können, weil sie die Ressourcen nicht haben», sagt Mazzone. Als Beispiel nennt sie Angehörige von betroffenen Menschen, die selbst Migrationshintergrund haben und die vielleicht auch Angst haben, sich dagegen zu wehren. «Das ist die Realität dieser Strafnorm.»
Doch das Parlament hatte die uneigennützige Hilfe 2008 bewusst unter Strafe gestellt. Im Strafrecht ist es üblich, Gehilfenschaft zu etwas Illegalem ebenfalls zu verbieten.
Kommt hinzu: Wer es ermöglicht, dass abgewiesene Asylsuchende untertauchen oder Sans-Papiers in der Schweiz wohnen und arbeiten können, schafft eine prekäre Situation oder verlängert sie. Es gibt also gute Gründe, auch uneigennützige Hilfe unter Strafe zu stellen.
Mazzone widerspricht: «Ich sehe nicht, inwiefern es ein Problem sein kann, eine Person zu unterstützen, die sich in einer Notlage befindet, im Sinne der Menschlichkeit.»
Strenge Umsetzung in der Schweiz
Doch welche Chancen hat eine solche Petition in einem Parlament, das bürgerlich geprägt ist? Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss ist optimistisch: «Ich glaube, sie sind gross, obwohl bei jeder Reform oder fast jeder Reform das Ausländergesetz verschärft wurde.» Aber es gebe Menschen guten Willens in allen Parteien, ist Dreifuss überzeugt.
Vergleich mit Flucht-Helfenden im Zweiten Weltkrieg
Box aufklappen Box zuklappen
Ruth Dreifuss verweist auf die Geschichte, wonach Menschen, die während des Zweiten Weltkriegs bestraft wurden, weil sie Geflüchtete über die Grenze gebracht haben, Jahrzehnte später rehabilitiert worden sind. «Wir nehmen jetzt diese Menschen auch ernst, die es jetzt machen», sagt Dreifuss.
Die Schweiz gehört übrigens zu den strengeren Ländern: Viele europäische Staaten verzichten bei uneigennütziger Hilfe auf eine Strafe.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.