Spaniens neue Verkehrsregeln: Radfahrer und E-Scooter-Nutzer im Blick
Spanien hat seine Straßenverkehrsordnung grundlegend überarbeitet. Das am 24. Juni 2026 beschlossene Real Decreto 518/2026 soll sogenannte vulnerable Verkehrsteilnehmer besser schützen. Gemeint sind mit dieser Gruppe vor allem Radfahrer, Fußgänger, E-Scooter-Fahrer sowie Motorrad- und Mopednutzer. Die Mehrzahl der neuen Regeln tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft, einzelne Vorschriften ein Jahr später.
Wie die spanische Verkehrsbehörde DGT in einer Pressemitteilung erläutert, reagiert die Reform auf einen Wandel hin zu einem „menschen- und stadtzentrierten Mobilitätsverständnis“. Das spanische Recht definiert vulnerable Verkehrsteilnehmer dabei nicht nur über das Fahrzeug, sondern berücksichtigt auch Alter, Behinderung und Mobilitätseinschränkungen. Zur Gruppe zählen Fußgänger, Minderjährige, Ältere, Radfahrer, Fahrer von Fahrzeugen der persönlichen Mobilität (VMP, also unter anderem E-Scooter) sowie Menschen auf Motorrädern und Mopeds.
Bremsen zum Überholen und Fünf-Meter-Abstand
Zu den wichtigsten Änderungen gehören verschärfte Überholregeln. Wer außerorts einen Radfahrer überholt, muss künftig die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter das geltende Streckenlimit senken. Bei Tempo 90 müsste man also auf höchstens 70 km/h herunterbremsen. Das klingt nach einer guten Maßnahme, was die Differenzgeschwindigkeit und ihre potenziellen Folgen angeht, erfordert für Überholende aber eine Umstellung. Sie müssen eventuell bremsen statt zu beschleunigen, wie sie es beim Überholen gewohnt sind.
Zusätzlich bleibt der seitliche Mindestabstand von 1,5 Metern bestehen. Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung reicht es nicht, innerhalb der eigenen Spur Platz zu machen: Der überholende Autofahrer muss vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen wechseln. Die Kombination aus Fahrstreifenwechsel, Abstand und reduzierter Geschwindigkeit verlängert das Manöver und kann bei dichtem Verkehr zu Rückstaus führen.
Die Gesetzesbegründung argumentiert, dass beim Überholen von Radfahrern ohnehin ein erheblicher Geschwindigkeitsunterschied bestehe. Eine zusätzliche Beschleunigung sei nicht der richtige Schutzmechanismus. Stattdessen solle durch die geringere Geschwindigkeit die Stabilität des überholten Verkehrsteilnehmers nicht stärker als nötig gefährdet werden.
Innerorts gilt eine neue Abstandsregel: Motorisierte Fahrzeuge müssen mindestens fünf Meter Abstand zu einem vorausfahrenden Radfahrer auf demselben Fahrstreifen halten. Radfahrer sollen ihrerseits möglichst in der Mitte des Fahrstreifens fahren. Die praktische Kontrolle dieser Fünf-Meter-Regel ist anspruchsvoller als eine Geschwindigkeitsmessung, da Abstand, Fahrstreifen und Fahrbewegungen gleichzeitig bewertet werden müssten. Die Reform beschreibt kein automatisiertes Messverfahren, die Durchsetzung könnte zunächst über Polizeibeobachtung, Videoaufzeichnungen und Unfallaufnahmen erfolgen. Sicher geht der Gesetzgeber von einer Appellfunktion der neuen Regeln aus und hofft vor allem auf mehrheitliche Befolgung ohne Kontrolldruck.
Helm-, Warnwesten-, Handschuh- und Schuhpflicht
Für E-Scooter und andere VMP steigt das Mindestalter auf 15 Jahre. Es gilt eine generelle Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Fahrer reflektierende oder leuchtende Ausstattung tragen, die aus mindestens 150 Metern sichtbar ist. Gewerbliche VMP-Fahrer wie Kuriere müssen jederzeit eine Warnweste tragen. Gehwege dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Die Pflicht, das Licht auch tagsüber ständig eingeschaltet zu lassen, greift allerdings erst am 1. Oktober 2027.
Radfahrer müssen auf außerörtlichen Straßen einen Helm tragen; bisherige Ausnahmen entfallen. Für professionelle Radfahrer und Fahrradkuriere gelten Helm- und Warnwestenpflicht auf allen Straßen. Motorrad- und Mopedfahrer müssen außerorts Schutzhandschuhe tragen und auf allen Straßen geschlossenes Schuhwerk, das den gesamten Fuß bedeckt. Bei Verstößen gegen Helm-, Warnwesten-, Handschuh- oder Schuhpflicht drohen Bußgelder von 200 Euro. Für Mopedfahrer gilt die volle Homologationspflicht für Helme nach UNECE-Regelung R22 erst ab dem 1. Oktober 2027. Bis dahin dürfen zertifizierte, aber noch nicht homologierte Helme weiter verwendet werden.
Zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen liegen unterschiedliche Studien vor. Mehrere Meta-Analysen belegen, dass Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren. So bestätigt eine Übersicht von 2023 den Nutzen unabhängig von Alter und Unfalltyp. Für größere Überholabstände zeigen Feldstudien ebenfalls positive Effekte: Ein zweijähriger Versuch in New South Wales mit Mindestabständen von 1 bis 1,5 Metern wurde mit einem Rückgang von rund 14 Prozent bei Fahrrad-Kraftfahrzeug-Unfällen in Verbindung gebracht. Die Evidenz zu Warnwesten ist dagegen weniger einheitlich. Ein dänischer Versuch mit knapp 6800 Radfahrern zeigte einen deutlichen Rückgang von Kollisionen, andere Studien fanden keinen klaren Effekt ohne begleitende Infrastrukturmaßnahmen.
Rettungsgassen und Schneeregeln
Weitere Neuerungen betreffen alle Autofahrer: Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei oder mehr Spuren zwischen der äußersten linken und der angrenzenden Spur. Bei schneebedingt erschwertem Verkehr sind Überholmanöver verboten, die linken Fahrstreifen bleiben für Einsatz- und Räumfahrzeuge frei. Motorräder dürfen bei Stau und entsprechender Beschilderung den rechten Seitenstreifen nutzen, allerdings einzeln hintereinander und mit höchstens 30 km/h.
Was Urlauber beachten müssen
Für Urlauber gelten die spanischen Verkehrsregeln unabhängig vom Wohnsitz. Übergangsregeln für ausländische Reisende sieht das Dekret nicht vor. Erheblichen Gestaltungsspielraum behalten die spanischen Gemeinden: Sie legen fest, auf welchen Wegen VMP fahren dürfen, können Radverkehr in beide Richtungen auf 30-km/h-Einbahnstraßen zulassen, Parkregeln nach Fahrzeuggröße und Umweltklasse staffeln sowie Zufahrten in Umwelt- und Niedrigemissionszonen beschränken. Die konkrete Ausgestaltung von Radwegen, E-Scooter-Routen und Parkflächen bleibt daher stark ortsabhängig. Das kann dazu führen, dass Reisende je nach Urlaubsort unterschiedliche Vorschriften beachten müssen.
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