Pflegereform: Zuschüsse bei Heimaufenthalt sollen „zielgenauer“ werden

Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission für die weitere Pflegereform eingesetzt. Diese soll das kürzlich beschlossene Spargesetz ergänzen.
Foto: Michael Bihlmayer/imago
Jetzt sollen Expert:innen ran, um Vorschläge zu entwickeln, wie man die Finanzprobleme der Pflegeversicherung mittel- und langfristig lösen könnte. Die Bundesregierung setzte am Mittwoch eine Expertenkommission ein, die über eine umfassende Pflegereform beraten soll. Ein entsprechendes Gesetz soll bereits Mitte des Jahres 2027 in Kraft treten, hieß es in einer Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums.
Dieses neue Gesetz wäre damit die zweite Stufe der Pflegereform. Die erste Stufe ist das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das vor zwei Wochen im Bundeskabinett vorgestellt wurde, noch durch den Bundestag muss und bereits im Januar 2027 in Kraft treten soll. Ohne Reformen droht nach Auflistung des Bundesgesundheitsministeriums im nächsten Jahr in der Pflegeversicherung ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro, das ohne Kostendämpfung bis zum Jahre 2030 auf 17,4 Milliarden Euro im Jahr anwachsen würde.
Den Vorsitz des neuen 13-köpfigen Gremiums haben der ehemalige Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und die Berliner Juristin Gabriele Kuhn-Zuber. Laut dem vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten „Arbeitsauftrag“ der Kommission sollen „konkrete, umsetzbare Vorschläge“ zur Stabilisierung der Finanzsituation gemacht werden. Unter anderem soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, um Leistungen der sozialen Pflegeversicherung „auch unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten“ so auszugestalten, dass Sozialhilfebedarf „möglichst vermieden“ wird.
Dabei soll die Kommission prüfen, ob die bisher geltenden Zuschüsse zu den Heimkosten „zielgenauer auf Personengruppen zum Beispiel ohne Vermögen, beziehungsweise mit geringerem beziehungsweise mittlerem Einkommen fokussiert werden können“, so der Arbeitsauftrag.
Zuschüsse wären stärker individuell abhängig
Dies könnte bedeuten, dass die bisher geltenden prozentualen Zuschüsse zu den Heimkosten stärker nach der individuellen Vermögens- und Einkommenslage der Heimbewohner:innen gewährt werden. Studien haben ergeben, dass etwa die Hälfte der Rentnerhaushalte die Heimkosten aus ihrem Einkommen und Vermögen stemmen könnte, auch ohne eine selbstgenutzte Immobilie angreifen zu müssen.
Die Kommission soll auch Modelle für „verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen“ prüfen. SPD-Politiker:innen und Sozialwissenschaftler:innen fordern, die privaten Pflegekassen zu einem solidarischen Finanzausgleich mit den gesetzlichen Pflegekassen heranzuziehen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte aber im Vorfeld betont, es handele sich dabei nur um eine juristische Prüfung.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht auch schon erste Einsparungen vor. Durch dieses Gesetz werden die Zugangsschwellen in die Pflegegrade erhöht, Leistungen im Pflegegrad 1 gestrichen und etwa die Leistungen zur Verhinderungspflege umgewidmet, was bei den Betroffenenverbänden zu heftigen Protesten führt.
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