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Tuesday, October 6, 2026

Nach Protesten in Frankreich – «Nicht weiterleiten» – Walliser Polizei warnt vor Schulprotesten

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Es sind deutliche Worte, mit denen die Walliser Kantonspolizei auf Instagram vor Schulblockaden warnt: «Teilnahme oder Online-Unterstützung kann zu Verwarnungen, Suspendierungen oder Verfahren führen.» Wer Aufrufe zu Schulblockaden online teile, könne seinem Ruf nachhaltig schaden, heisst es im Post, der auch ein KI-generiertes Bild verwendet.

KI-generierte Collage mit Bild einer Schülerin und Warnungen, dass man Posts über Schulblockaden nicht teilen soll.
Legende: «Nicht weiterleiten» heisst es im Titel des Posts, der vor dem Teilen von Aufrufen zu Schulblockaden warnt. Die Walliser Polizei verwendete dafür auch ein KI-generiertes Bild. Instagram / @policevalais

Die Walliser Polizei befürchtet offenbar, dass die Schulproteste in Frankreich auf die Schweiz überschwappen. «Derzeit liegen uns mehrere Aufrufe zur Blockade von Sekundarschulen im französischsprachigen Teil des Wallis vor», sagte ein Sprecher der Walliser Polizei am Dienstag gegenüber dem Westschweizer Radio RTS.

Der Kanton zweifelt allerdings an der Ernsthaftigkeit der Blockade-Aufrufe. Nach aktuellem Kenntnisstand seien die Aufrufe Falschmeldungen, teilt der Kanton auf Anfrage mit. Doch in der Kampagne der Polizei fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass die Blockade-Aufrufe an Walliser Schulen also wohl gefälscht sind.

Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Für Rechtsprofessor Markus Schefer schränkt die Polizei hier die Meinungsfreiheit ein, da sie bereits vor dem Teilen von Inhalten warne. «Die Polizei handelt damit präventiv und versucht, das Publizieren einer Meinung zu verhindern.»

Hier macht der Staat gegenüber den jungen Menschen keine gute Figur.

Solche präventiven Massnahmen seien besonders heikel, sagt Schefer, der an der Universität Basel lehrt. Der Rechtsprofessor glaubt allerdings, dass im Zweifelsfall ein Gericht das Vorgehen der Polizei decken würde – weil wohl glaubhaft gemacht werden könne, dass Aufrufe zu Schulstreiks das Potenzial hätten, die Schulordnung zu stören.

Der Kanton Wallis schreibt auf Anfrage, die Meinungsfreiheit sei gewährleistet. Die Meinungsfreiheit decke jedoch keine Aufrufe zu Gewalt, Ausschreitungen oder Störungen des Schulbetriebs.

Der falsche Absender?

Für Rechtsprofessor Markus Schefer stellt sich zudem die Frage: «Wie sehr darf die Polizei die Schulen bei der Durchsetzung von Disziplinarmassnahmen unterstützen?» Nicht die Schulbehörden warnen, sondern die Polizei. «Die Polizei wird als repressiv wahrgenommen», so Schefer. Andererseits würden direkt Strafen angedroht, also auch die Botschaft sei repressiv.

«Müsste man nicht die Schülerinnen und Schüler ernst nehmen und in den Schulen über das Thema sprechen?», regt Schefer an. «Hier macht der Staat gegenüber den jungen Menschen keine gute Figur.»

Der Kanton Wallis teilt auf Anfrage mit, die Schulen würden situationsbezogen entscheiden, ob sie das Thema im Unterricht thematisieren würden. Der Aufruf der Polizei sei in Absprache mit der Dienststelle für Unterrichtswesen erfolgt. Die Schulen seien gebeten worden, entsprechende Blockade-Aufrufe zu melden. Ansonsten gebe es keine besonderen Massnahmen an den Schulen, so der Kanton Wallis.

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