Vier Jahre für ein Urteil – Nach Rüge zu Asylfällen: Bundesverwaltungsgericht erklärt sich

Vier Jahre für ein Urteil Nach Rüge zu Asylfällen: Bundesverwaltungsgericht erklärt sich
Einige Asylbeschwerden bleiben beim Bundesverwaltungsgericht jahrelang pendent. Jetzt folgt die Stellungnahme.
01.10.2026, 20:13
Wer sich gegen einen negativen Asylbescheid wehrt, muss teils lange warten: Manche Fälle bleiben mehr als vier Jahre am Bundesverwaltungsgericht liegen. Vergangenen Juli protestierte ein Betroffener mit einem Hungerstreik.
«Lange Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht lassen Betroffene teils jahrelang im Ungewissen, erschweren ihre Integration und sind eine enorme psychische Belastung», sagt Eliane Engeler von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.
Das Bundesgericht rügte die hohen Pendenzen und verlangte vom Bundesverwaltungsgericht aufzuzeigen, wie es die Altfälle abbauen will. Dieser Pflicht ist das Gericht jetzt nachgekommen. Das entsprechende Schreiben liegt SRF vor.
Bundesverwaltungsgericht verteidigt sich
Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Pendenzenberg eine Folge des massiven Anstiegs der Beschwerden – insbesondere im Asylbereich. Seit das Staatssekretariat für Migration (SEM) sein Personal um 200 Vollzeitstellen aufgestockt hat und schneller auf Asylgesuche reagiert, stauen sich die Fälle beim Bundesverwaltungsgericht.
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist die Pendenzenlage in erster Linie auf die starke Aufstockung der Entscheidungskapazitäten des SEM zurückzuführen. Weil das Staatssekretariat deutlich mehr Asylentscheide fällte, stieg auch die Zahl der Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht stark an.
Das Gericht betont, es habe bereits Anfang 2023 auf diese Entwicklung reagiert und zusätzliche Stellen beantragt. Zwischen Antrag und effektiver Verstärkung seien aber fast zwei Jahre verstrichen. Zwar habe das Parlament die Richterzahl erhöht, doch mussten die Stellen zunächst bewilligt, ausgeschrieben und besetzt werden. Anschliessend sei eine längere Einarbeitung nötig gewesen, weil viele der neu angestellten Richter keine Erfahrung im Asylrecht hatten.
Das Bundesverwaltungsgericht macht auf ein strukturelles Problem aufmerksam: Richterinnen und Richter sind unabhängig. Die Verwaltungskommission und die Abteilungspräsidien verfügen über keinerlei Weisungsbefugnis. Sie können den Richterinnen und Richtern nicht befehlen, schneller zu arbeiten. Damit weist das Gericht indirekt darauf hin, dass sich die richterliche Arbeit nicht wie in einer Verwaltung zentral steuern lässt.
Quelle: Schreiben an das Bundesgericht vom 27. August 2026
«Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits Anfang 2023 reagiert und insbesondere zusätzliche Richterressourcen beantragt», schreibt das Gericht auf Anfrage von SRF. Doch das Parlament könne nicht so viele Stellen bewilligen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht eigentlich bräuchte. «Die Zahl der Richterstellen ist gesetzlich auf maximal 70 Richterstellen begrenzt.»
Richterinnen und Richter sind keine normalen Angestellten
«Eine Richterin wird von der Bundesversammlung für sechs Jahre gewählt», sagt Barbara von Rütte, Assistenzprofessorin am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern. «Die kann nicht einfach wieder entlassen werden, wenn die Fälle zurückgehen.»
Das Gericht kann deshalb seine Kapazitäten nicht so flexibel an Schwankungen im Asylbereich anpassen wie die Bundesverwaltung. Das SEM hingegen kann Stellen je nach Entwicklung der Asylzahlen auf- oder abbauen. Weil die Asylgesuche seit zwei Jahren zurückgehen, baut es befristete Stellen bereits wieder ab.
Asylzahlen sind unberechenbar
Eine gewisse Flexibilität wäre wichtig, denn die Zahl der Asylgesuche ist äusserst volatil. «Die Zahlen gehen rauf und runter», so von Rütte.
Wenn in einem bestimmten Land Krieg ist, gehen die Zahlen rauf. Aus Syrien etwa kamen während zehn Jahren viele Flüchtlinge. «Seit dem Sturz des Assad-Regimes gehen die Gesuche von Syrerinnen und Syrern zurück», so von Rütte.
Aufgrund der aktuellen Zahlen ist also mit einer gewissen Entspannung zu rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht warnt aber selbst, dass es bei einer neuen Beschwerdewelle erneut zu einem Stau kommen könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht schreibt auf Anfrage unter anderem: «Die Zahl der Richterstellen ist gesetzlich auf maximal 70 Richterstellen begrenzt. Eine Erhöhung des vorgegebenen Maximums setzt somit eine Gesetzesänderung voraus. Das Bundesverwaltungsgericht kann deshalb den heute voll ausgeschöpften Richterstellenetat nicht selbstständig erhöhen.»
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«Für die Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht ist zudem eine spezifische Einarbeitung erforderlich. Anders als das Bundesgericht muss das Bundesverwaltungsgericht den Sachverhalt überprüfen und auch instruieren. Die volle Kognition erfordert somit vertiefte Kenntnisse des spezifischen Rechtsgebietes, die auch von den Gerichtsschreibenden erwartet werden. Sowohl bei den zusätzlichen Richterinnen und Richtern wie auch der Gerichtsschreibenden zeigte sich entsprechend, dass die Einarbeitung Zeit beansprucht.»
Müsste also das Gesetz geändert werden, damit das Gericht flexibler reagieren kann? Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts wäre prüfenswert, ob bei einer aussergewöhnlichen Belastung ausserordentliche Richterpersonen für eine gewisse Zeit Vollzeit eingesetzt werden könnten.
«Denkbar wäre beispielsweise ein Pool von Personen, die durch die zuständigen Organe gewählt werden und erst bei ausgewiesenem Bedarf für eine befristete Zeit am Bundesverwaltungsgericht tätig werden», schreibt das Gericht. «Nach Ende der aussergewöhnlichen Belastung könnte der Einsatz beendet werden.»
«Richter auf Abruf» sozusagen. Doch auch dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung.
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