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Sunday, October 11, 2026

CDU will Balkonkraftwerke stärken: 1000 Voltampere und ihre Tücken

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwägt eine Aufstockung der gesetzlichen Obergrenze für Steckersolargeräte. Einem internen Papier der Union zur umstrittenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zufolge soll die zulässige Wechselrichterleistung von bislang 800 auf 1000 Voltampere (VA) beziehungsweise Watt angehoben werden. Das berichtet das pv magazine. Bislang ist unklar, ob es sich dabei um eine feste politische Linie oder unverbindliche Ideensammlung handelt. Dennoch wirft der Vorstoß grundlegende Fragen auf, die von technischer Sicherheit über europarechtliche Vorgaben bis zur tatsächlichen Entlastung der Verbraucher reichen.

Im Zentrum der Debatte stehen laut dem Bericht moderne Balkonkraftwerke, die längst nicht mehr nur aus zwei einfachen Modulen ohne Speicher bestehen. In der Praxis nutzen immer mehr Haushalte Systeme mit Speichern. Diese Geräte befinden sich rechtlich oft in einer Grauzone. Da sich an sie häufig fünf bis zehn Solarmodule anschließen lassen, sprengen sie die enge gesetzliche Definition nach Paragraf 3 EEG.

Bisher ist der Einsatz von Speichern in dem Normenwerk nicht sauber abgebildet, obwohl rund die Hälfte aller verkauften Anlagen damit ausgestattet ist. Eine Anhebung der Modulleistung und die rechtliche Integration von Speichern wären daher ein Schritt zu mehr Technologieoffenheit.

Dennoch birgt der CDU-Vorstoß aus Sicht des Vereins Balkon.Solar Fallstricke. Zwar sei das Bestreben zu begrüßen, den wachsenden Wunsch der Bürger nach mehr Eigeninitiative im Bereich der Photovoltaik aufzugreifen. Doch rein ökonomisch dürfte eine Erhöhung auf 1000 VA für den Endkunden kaum nennenswerte finanzielle Vorteile bringen. Wissenschaftliche Einschätzungen legen nahe, dass der zusätzliche Strom bei einer reinen Erhöhung der Einspeiseleistung vor allem ungenutzt ins öffentliche Netz eingespeist statt im eigenen Haushalt verbraucht werde.

Dazu kommen den Experten zufolge europarechtliche Bedenken. Nach Artikel 5 der EU-Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex gelten Stromerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ab einer Maximalkapazität von 0,8 Kilowatt als signifikant. Anlagen unterhalb dieser Schwelle sind von bestimmten technischen Anforderungen befreit. Eine Anhebung der Grenze auf 1000 VA könnte demnach im Widerspruch zu diesem EU-Netzkodex stehen.

Der auf Energierecht spezialisierte Anwalt Dirk Legler verweist darauf, dass eine Änderung der Obergrenze nicht isoliert in einer einzigen Vorschrift vorgenommen werden sollte. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, müssten mehrere EEG-Paragrafen angepasst werden. Ferner knüpfe die gesetzliche Befreiung von der netzbetreiberseitigen Anmeldung an diese Bagatellgrenze an. Wenn sie angehoben würde, ohne die Verweise auf den europäischen Netzkodex und die damit verbundenen Sicherheitsnormen anzupassen, könnten Verteilnetzbetreiber weiter auf aufwendigen Anmelde- und Freigabeprozessen bestehen. Auch fehlten Sicherheitsstudien und normierte Vorgaben für den Betrieb von Steckersolargeräten jenseits der 800-VA-Grenze.

Daher schlägt Balkon.Solar Alternativen vor, um Steckersolargeräte sinnvoll und bürokratiearm weiterzuentwickeln. Zum einen sollte die bisher starre Obergrenze von 2000 Wattpeak, also der theoretisch möglichen Maximalleistung, für die angeschlossenen Solarmodule ganz gestrichen oder drastisch erhöht werden, um den Betrieb moderner Speicher- und Modulkombinationen rechtssicher zu ermöglichen.

Zudem plädiert der Verein für eine gesetzliche Absicherung der dynamischen Einspeiseregelung. Solche Systeme, die ursprünglich aus Deutschland stammen und weltweit lizenziert wurden, passen die Stromeinspeisung automatisch an den tatsächlichen Haushaltsbedarf und die thermische Belastbarkeit der vorhandenen Leitungen an. So würde nicht die theoretische Maximalleistung des Wechselrichters zum Maßstab werden, sondern die physische Sicherheit im Haus. Ähnlich hat sich der Bundesverband Steckersolar geäußert.

Das im Fraktionspapier skizzierte Vorhaben ist Teil eines Pakets mit insgesamt 86 Punkten, das tiefgreifende Eingriffe in die Photovoltaik-Förderung vorsieht. Dazu gehören etwa die schrittweise Absenkung der zwanzigjährigen Förderdauer für Neuanlagen bis zum vollständigen Auslaufen im Jahr 2045, reduzierte Vergütungssätze bei Ausschreibungen sowie strengere Vorgaben für den Markt. Noch zeichnet sich nicht ab, inwieweit die schwarz-rote Koalition insgesamt im Parlament hier mitzieht.

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