Abstimmungen – Bundesrat gegen Feuerwerksinitiative

- Lautes Feuerwerk soll in der Schweiz verboten werden – für Grossfeuerwerke gibt es Ausnahmen.
- Der Bundesrat ist gegen ein Verbot und lehnt die sogenannte Feuerwerksinitiative ab.
- Das Stimmvolk entscheidet am 29. November darüber.
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» fordert ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Lautes Feuerwerk wie Böller und Knaller soll demnach weder an Privatpersonen verkauft noch von ihnen abgebrannt werden dürfen.
Dass lautes Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren schwere Reaktionen auslösen kann, sei dem Bundesrat bewusst, sagte Umweltminister Albert Rösti in Bern vor den Medien. «Die Initiative greift ein Thema auf, das zu reden gibt.»
«Umgang ist heute gut geregelt»
Die Befürwortenden des Begehrens stellen die negativen Folgen von Feuerwerk in den Vordergrund: Lärm, Abfall und Feinstaub. Laut dem Bundesrat sind diese Emissionen aber zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering. Landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern seien deshalb nicht nötig und unverhältnismässig.
Die Kantone und Gemeinden nähmen das Anliegen der Initiantinnen und Initianten ernst, Menschen und Tiere zu schützen, sagte Rösti. Auch der Bund regle den Umfang mit Gesetzen und Verordnungen, um Unfälle und Brände mit Feuerwerk zu verhindern.
«Der Umgang mit Feuerwerk ist heute gut geregelt», bilanzierte der Umweltminister. Viele Städte hätten Feuerwerk auf ihrem Gebiet bereits eingeschränkt oder ganz verboten. Auch in diesem trockenen Sommer habe sich gezeigt, dass der Föderalismus funktioniere. Die Initiative nehme dagegen keine Rücksicht auf lokale Gegebenheiten. Die zuständigen lokalen Behörden könnten bei einem Ja von Volk und Ständen künftig nicht mehr selbst handeln.
Laut Rösti schränkt die Initiative auch die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Für viele gehöre Feuerwerk zum Feiern dazu, für sie sei es «ein Zeichen von Freude und Tradition». Ein generelles Verbot sei ein zu starker Eingriff – Feuerwerk an Hochzeiten und Geburtstagen würde verunmöglicht.
Wirtschaft und Sicherheit als Gegenargumente
Dem Bundesrat geht die Feuerwerksinitiative auch aus wirtschaftlichen Gründen zu weit. «Ein grosser Teil des Schweizer Feuerwerksmarkts würde wegfallen», gab Rösti zu bedenken. Viele Unternehmen würden verschwinden oder ins Ausland abwandern. Zudem hätte ein Kauf im Ausland negative Folgen für die Sicherheit, da sich dies weniger gut kontrollieren liesse.
Trotz dieser Nein-Argumente werden der Initiative gemäss Umfragen derzeit gute Chancen eingeräumt. Für die Befürwortenden stehen Erwägungen zum Tierwohl im Vordergrund: Sie betonen, dass die Knallerei zu Stress und im Extremfall zum Tod der Tiere führen könne.
Die sogenannte Feuerwerksinitiative (Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk») verlangt ein generelles Verbot von lauten Feuerwerkskörpern in der Schweiz. Nicht gelten soll dieses für Feuerwerksartikel, die keinen Lärm verursachen. Auch Anlässe mit grossem, professionellem Feuerwerk könnten noch durchgeführt werden, etwa zum Nationalfeiertag am 1. August oder bei anderen Volksfesten. Dafür wäre aber eine Bewilligung des Kantons nötig. Doch auch an solchen Anlässen sollen Einzelpersonen keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen dürfen.
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