Umstrittenes Modell – Wo unverheiratete Paare mehr bezahlen für Abfall als Ehepaare

Worum geht es? In Grossdietwil (LU) bezahlen verheiratete und unverheiratete Paare nicht gleich hohe Abfallgebühren. Daran stösst sich ein Senior, der mit seiner Partnerin im gleichen Haushalt lebt. Beide müssen die Grundgebühr von je 50 Franken für die jährliche Abfallentsorgung bezahlen. Ehepaare hingegen werden nur einmal zur Kasse gebeten. Dieses Prinzip sei unfair, sagt der Mann im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Er habe sich deshalb bei der Gemeinde beschwert.
In der Schweiz finanzieren wir die Abfallentsorgung einerseits über Mengengebühren. Das Prinzip: Wer mehr Abfall verursacht, muss auch mehr bezahlen. Viele Gemeinden setzen etwa auf gebührenpflichtige Abfallsäcke. Zusätzlich erheben die meisten Gemeinden eine Grundgebühr, um die es hier geht. Diese Einnahmen decken fixe Kosten wie beispielsweise den Unterhalt von Sammelstellen.
Wie kommt es zur Ungleichbehandlung? Die Gemeinde verrechnet die Grundgebühr pro steuerpflichtige Person. Weil Ehepaare gemeinsam nur eine Steuererklärung ausfüllen, werden sie als Einheit betrachtet – und müssen die Abfallgebühr nur einmal entrichten. Der unverheiratete Senior und seine Partnerin hingegen gelten als zwei steuerpflichtige Personen und bezahlen daher auch die Abfallgebühr zweimal.
Wie läuft es in anderen Gemeinden? Es herrscht der berühmte Schweizer Flickenteppich: Die Stadt St. Gallen etwa berechnet die Abfallgebühr pro Stromzähler, Bern wiederum pro Quadratmeter: Wer in einer grossen Wohnung lebt, bezahlt mehr als jemand in einer kleineren Unterkunft. Andere Gemeinden koppeln ihre Gebühren wie Grossdietwil an steuerpflichtige Personen. Dies ist jedoch nicht besonders verbreitet. Häufiger kommt es vor, dass Gemeinden, beispielsweise in den Kantonen Solothurn, Schwyz oder Schaffhausen, die Gebühren pro Haushalt erheben. Ob jemand verheiratet ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Warum verrechnet Grossdietwil nicht pro Haushalt? Die Gemeinde schreibt dem Senior sinngemäss, dass alle pauschalen Modelle Nachteile hätten. Würde sie die Abfallgebühr pro Haushalt berechnen, hätten Personen, die alleine leben, das Nachsehen. Auf Nachfrage von SRF heisst es, der Gemeinderat habe verschiedene Modelle geprüft und sich schliesslich für das jetzige Modell entschieden. Dieses wurde vom Stimmvolk an der Urne angenommen. Es sei administrativ am sinnvollsten und zudem familienfreundlich. Nur wer volljährig sei, erhalte eine Rechnung.
Welche vergleichbare Lösung gibt es? Ein ähnliches, aber doch etwas anderes System kennt die Gemeinde Ried bei Kerzers (FR). Sie verrechnet die Grundgebühr allen Personen ab 18 Jahren. Der Zivilstand spiele keine Rolle, sagt der zuständige Gemeinderat Manfred Wolf. «Ein verheiratetes Paar bezahlt gleich viel wie ein unverheiratetes Paar.» Beiden Paaren verrechne die Gemeinde die Gebühr doppelt, was vom administrativen Aufwand her problemlos möglich sei.
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