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Monday, August 31, 2026

Kinderpornografie-Prozess – Geldstrafe für Baselbieter wegen virtueller Kinderporno-Bilder

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Über 500 kinderpornografische Bilder hatte ein heute 31-Jähriger auf der Festplatte seines Computers und im Speicher seines Mobiltelefons. Die Baselbieter Behörden stiessen nach einem Tipp einer ausländischen Stelle auf die Files, die er aus dem Internet heruntergeladen hatte. Neben Comic-Darstellungen waren auch realitätsähnliche Bilder von Mädchen darunter. Auch diese waren jedoch nicht echt, sondern wurden mit künstlicher Intelligenz hergestellt.

In der Schweiz sind jedoch sexuelle Darstellungen von Minderjährigen verboten, egal ob sie echt oder künstlich sind. Diese Rechtslage ist seit 2014 klar, wie der Einzelrichter am Baselbieter Strafgericht heute ausführte. Manchen ist sie dennoch nicht bewusst, wie auch dem Angeklagten. Dieser hatte den Besitz der Files zugegeben: Er habe gedacht, das sei legal, weil die Kinder nicht echt seien. Schon als Jugendlicher hätten ihm einschlägige Comics und Mangas gefallen.

Gesetzgeber will gar keine Kinderpornos im Umlauf

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Das Schweizer Recht unterscheidet beim Strafmass zwischen echten Darstellungen und solchen, denen «nicht tatsächliche Handlungen mit Minderjährigen» zugrunde liegen, wie Sabine Gless gegenüber SRF erklärt; sie ist Strafrechtsprofessorin an der Uni Basel. Für Besitz und Verbreitung von KI-Bildern ist maximal ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen, bei echten bis zu drei Jahre.

Milder bestraft würden KI-Bilder, weil man davon ausgehe, dass damit kein Kind zu Schaden gekommen sei. Bestraft werde aus Prinzip, weil der Gesetzgeber wolle, dass keinerlei Kinderpornografie im Umlauf ist. Verboten seien neben einschlägigen Fotos auch andere Darstellungen, etwa Zeichnungen. Schwierig werde die Abgrenzung allerdings bei der Kunst.

Strafbarkeit zwecks Beweiserleichterung

Laut Gless ist die Strafbarkeit für KI-generierte Kinderporno-Bilder «eine gewisse Beweiserleichterung». Sie solle verhindern, dass Täter ungeschoren davonkommen können, indem sie einfach behaupten, dass Bilder bloss virtuell seien. Zu beweisen, dass solche Bilder echte Minderjährige zeigen, das wäre für Strafverfolgungsbehörden sehr schwierig, zumal vieles irgendwo im Ausland aufgenommen werde.

Das Bundesgericht hat 2025 ein Leiturteil gefällt: Einen pornografischen Film mit einer erwachsenen Darstellerin, die nachträglich digital zur Minderjährigen verjüngt wurde, taxierte es als strafbare Schein-Kinderpornografie.

Angesichts breit zunehmender KI-Verwendung sieht die Professorin Handlungsbedarf beim Gesetzgeber: Es sei zu klären, was mit der neuen Technik erlaubt und was verboten ist.

Der Mann kam nun mit einer bedingten Geldstrafe davon. Diese beträgt 60 Tagessätze zu 30 Franken – die Anzahl soll dem Verschulden gerecht werden, die Höhe den finanziellen Verhältnissen. Falls er während der Bewährungsfrist wieder straffällig und erwischt wird, kann diese Strafe vollzogen werden. Zudem muss er nun Verfahrenskosten von rund 6500 Franken tragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte darüber hinaus eine Busse von 1200 Franken sowie präventiv ein Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen verlangt, etwa als Trainer oder Lehrer. Dies lehnte der Einzelrichter ab, weil es keine Anzeichen gebe, dass der Mann pädophil sei.

Kinderschutz: «Es gibt kein sauberes Material»

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Der Schweizer Kinderschutz rechnet künftig mit mehr solchen Verurteilungen und warnt davor, KI-Kinderpornos zu verharmlosen. Direktorin Regula Bernhard mahnt, KI-Programme würden mit echtem Bildmaterial realer Kinder trainiert. Es gebe demnach «kein sauberes pädokriminelles Material».

Zudem reagiere der Schwarzmarkt auf die Nachfrage: Jeder, der solches konsumiert, treibe die Nachfrage nach oben, und mehr davon werde produziert. Was KI-generiert ist und was real aufgenommen, sei am Ende kaum mehr zu klären.

Bernhard weist im SRF-Interview zudem auf die generell verwerfliche Motivation solcher Bilder hin, eine minderjährige Person zu einem Sexualobjekt zu entwürdigen. Je mehr im Umlauf seien, desto mehr würden solche Bilder normalisiert, und es werde gefährlicher für Kinder, wenn man nichts dagegen unternehme.

Wie häufig KI-Kinderpornografie-Delikte heute sind, ist kaum abschätzbar. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erfasst sie statistisch nicht separat. Auch die baselstädtische Kriminalstatistik weist Porno-Deepfakes und andere KI-Sexinhalte bisher nicht differenziert aus. Der Bund verlange das nicht, schreibt die Basler Regierung in einer Antwort auf einen Parlamentsvorstoss.

Diese legt immerhin offen, dass der Basler Kantonspolizei 2025 und 2026 zwei Fälle von KI-gestützter Bildbearbeitung mit sexuellem Kontext bekannt geworden seien. Seit Jahresbeginn erfasse sie neu eine Kategorie «bildbasierte sexualisierte Gewalt», worunter auch Rachepornos und Deepfakes fallen.

Nahaufnahme von Händen, die auf einer beleuchteten Tastatur tippen.
Legende: Kinderpornografische Inhalte sind in der Schweiz generell illegal, auch wenn sie mit künstlicher Intelligenz hergestellt oder gezeichnet wurden. (Symbolbild) Keystone / DPA / Philip Dulian

Noch ist der Schuldspruch von heute nicht rechtskräftig. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, kann der Mann es ans Baselbieter Kantonsgericht weiterziehen.

Regionaljournal Basel Baselland, 31.8.2026, 12:03 Uhr ;  lanr;ante;wilh

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