Müllermilch-Erbe scheitert mit Klage gegen Mike Müller

- Der Satiriker Mike Müller bleibt straffrei für seinen umstrittenen Post über AfD-Wähler in Sachsen-Anhalt.
- Milliardenerbe Peter Müller (Müllermilch) hatte ihn wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung angezeigt.
- Laut Staatsanwaltschaft fehlt es an einer individualisierbaren verletzten Person – zudem ist der Kläger in Sachsen-Anhalt nicht wahlberechtigt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine im September eingereichte Strafanzeige gegen den Satiriker Mike Müller abgewiesen, berichtet der «Tages-Anzeiger» am Dienstag. Hintergrund ist ein Post, den Müller nach dem AfD-Sieg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt abgesetzt hatte.
Darin hiess es: «Was ich nicht so verstehe, warum der Kanzler eines achtzig Mio-Landes wegen einer knappen Million Nazis in einem gescheiterten Gliedstaat zurücktreten soll.» Peter Müller, Milliardenerbe des Molkerei-Imperiums Müllermilch und bekennender AfD-Wähler, hatte wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung eine Anzeige gegen seinen 62-jährigen Namensvetter eingereicht. Er finde es nicht gerechtfertigt, «die Wähler einer demokratischen Partei pauschal mit den schlimmsten Verbrechern der deutschen Geschichte» gleichzusetzen.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Die Zürcher Staatsanwaltschaft geht auf die Anzeige gar nicht erst ein, schreibt der «Tages-Anzeiger», dem die entsprechende Verfügung vorliegt. Müller als Beschuldigter habe eine «sehr grosse Gruppe und keine individualisierbare Einzelperson» als Nazis bezeichnet.
Der Müllermilch-Erbe sei deshalb nicht in seiner Ehre verletzt worden und er sei zudem auch nicht wahlberechtigt in Sachsen-Anhalt.
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Hier findest du Hilfe:
GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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Justin Arber (jar), Jahrgang 1999, arbeitet seit 2022 als Redaktor am Newsdesk. Zeitweise übernimmt er da die Schichtleitung im Früh- und Spätdienst.
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