Schulstart in der Schweiz – Schulweg als Streitsache: Ein urbanes Phänomen?

Zum ersten Mal auf dem Schulweg: Im Kanton Zürich haben rund 162'000 Schülerinnen und Schüler das Schuljahr in der Volksschule begonnen. Im Kanton Bern nehmen knapp 120'000 Kinder und Jugendliche das neue Schuljahr in Angriff. In Basel-Stadt beginnen nach Angaben des Kantons rund 28'500 Kinder ihre Schulzeit. Darunter sind tausende Kindergartenkinder sowie Erstklässlerinnen und Erstklässler. Somit machen sich in allen Kantonen viele Kinder zum ersten Mal auf den Schulweg.
Schulweg als Streitgrund: Der Weg in die Schule kann umstritten sein, punkto Zumutbarkeit, Sicherheit oder auch wegen der Zuteilung eines Kindes in ein Schulhaus. So gibt es Beispiele aus Zürich, welche die NZZ schildert: Eltern halten die Distanz eines Schulwegs von sieben Minuten für ihr Kind für unzumutbar. Sie legten gegen die neue Schulhauseinteilung Rekurs ein. In einem anderen Fall musste ein Gericht darüber befinden, ob ein zwei Kilometer langer Schulweg für ein übergewichtiges Kind zumutbar ist.
Schulwege als Aufreger: Aktuell wisse man über eine hängige Beschwerde, bei der der Schulweg eine Rolle spielen könnte, teilt die Stadt Bern auf Anfrage mit. Beschäftigen würden das städtische Schulamt in der Regel temporäre Wege wegen Baustellen oder Schulhausprovisorien. Grundsätzlich erlebe das Schulamt ein grosses Vertrauen in die Schulwege. Auf dem Land tönt es ähnlich. Die Glarner Volksschule nimmt das Thema Schulweg nicht als Aufreger wahr, der Kanton Appenzell Innerrhoden auch nicht. In den letzten 15 Jahren sei nicht ein Rekurs in diesem Zusammenhang auf seinem Tisch gelandet, so der Leiter des Innerrhoder Volksschulamts, Ilias Paraskevopoulos. In Glarus würden die Distanzen der Schulwege und die Zumutbarkeit immer wieder mal zu Fragen führen, aktuell gebe es aber keine Einsprachen diesbezüglich, so der Kanton.
Streitereien als urbanes Phänomen: Ob Schulwegstreitereien eher ein städtisch-urbanes Phänomen sind, kann Glarus nicht beurteilen. Vergleichsmöglichkeiten im ländlichen Kanton würden fehlen. Der Leiter des Volksschulamts von Appenzell Innerrhoden würde Streitigkeiten nicht auf ein urbanes Problem verkürzen, Wohn- und Verkehrssituationen seien verschieden. Auch in Appenzell könne sich die Frage der Zumutbarkeit stellen. Doch die meisten Eltern würden den Kindern den Schulweg zutrauen, auch wenn er abgelegen sei.
Schulwege in der Stadt: Zürich hält in einem Reglement fest, ab welcher Mindestlänge ein Fussweg für Schulkinder als sehr beschwerlich gilt. Für die Unterstufe gilt ein Wert von 1.4 Kilometern. Bern teilt mit, dass das städtische Schulamt die empfohlenen Wege als wichtige Lernorte für Kinder verstehe. Die Stadt verantworte zumutbare und sichere Schulwege, die Verantwortung für das einzelne Kind bleibe dabei bei den Erziehungsberechtigten.
Schulwege auf dem Land: Im Kanton Glarus gibt es keine gesetzliche Obergrenze in Kilometern. Die Zumutbarkeit werde im Einzelfall durch die Schulleitung respektive die Gemeinde beurteilt. Dabei würden das Kind, dessen Alter, die Gesundheit und der Entwicklungsstand eine Rolle spielen. Zusätzlich seien auch die Topografie und die Gefährlichkeit des Schulwegs wichtig. In Appenzell Innerrhoden liegt die Unzumutbarkeit eines Schulwegs bis und mit der zweiten Klasse bei zwei, bei älteren Kindern bei drei Kilometern. Bei einem nicht zumutbaren Schulweg müsse die Schulgemeinde je nach Bedarf für Transport sorgen.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.8.2026, 17:30 Uhr; wilh
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