Adieu Patientendossier – Patientendossier stockt – ein Besuch in einer Pilotapotheke

Zu Besuch in Bümpliz, einem Vorort von Bern. Prominent steht hier die Apotheke-Drogerie Dr. Gurtner AG. Seit über 100 Jahren gehen in der Traditionsapotheke Medikamente, Kosmetik und Verbandsmaterial über den Tresen. Der heutige Standortleiter aber schaut in die Zukunft: Nino Sperisen hat vor fünf Jahren entschieden, dass seine Apotheke zu einer Pilotapotheke wird. Freiwillig hat er das elektronische Patientendossier eingeführt. Seither können Kundinnen und Kunden hier ein Dossier eröffnen.
Das Patientendossier erfüllt Erwartungen nicht
«Unsere Hauptmotivation war, die Verfügbarkeit von Dokumenten wie aktuellen Rezepten oder Medikationsplänen zu vereinfachen», so Sperisen. Das elektronische Patientendossier hätte ihm administrative Arbeit einsparen sollen. Etwa Rücksprachen mit Ärztinnen und Ärzten über die Medikationspläne seiner Kundinnen und Kunden. Doch in der Praxis hapere es: Nur ein Bruchteil der Bevölkerung hat ein elektronisches Patientendossier eröffnet. Auch viele Gesundheitseinrichtungen machen nicht mit. Entsprechend sind die relevanten Daten oft gar nicht via Dossier abrufbar.
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Bild 1 von 2. Nino Sperisen leitet die Apotheke-Drogerie Dr. Gurtner AG in Bümpliz. Bildquelle: SRF/Nicole Friedli.
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Bild 2 von 2. Am Verkaufstresen kann Nino Sperisen auf Patientendossiers zugreifen. Bildquelle: SRF/Nicole Friedli.
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Damit das Patientendossier in der Praxis nutzbar wäre, müsste es aber flächendeckend verbreitet sein, so Apotheker Sperisen: «Ideal wäre, wenn jeder Einwohner, jede Einwohnerin in der Schweiz ein elektronisches Patientendossier haben würde.» Auch die Benutzerfreundlichkeit lasse zu wünschen übrig.
Aus Patientendossier soll Gesundheitsdossier werden
Nun wagt der Bundesrat einen neuen Versuch. Das Dossier soll einen neuen Namen bekommen: Aus dem elektronischen Patientendossier soll das elektronische Gesundheitsdossier werden. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, sollen ein Gesundheitsdossier bekommen. Ausser sie widersprechen. Und: Das Gesundheitsdossier soll verpflichtend werden für alle Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenkasse abrechnen.
Das will der Bundesrat
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Grundlage für das elektronische Gesundheitsdossier ist das Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier. Der Bundesrat hat dieses im November 2025 verabschiedet.
Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat das elektronische Gesundheitsdossier weiterentwickeln und seine Finanzierung sichern.
Neu will der Bund
- die Verantwortung für die technische Infrastruktur übernehmen
- das Dossier für alle Leistungserbringer, wie Apotheken, Arzt- und Physiotherapiepraxen, verpflichtend machen
- für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, ein Dossier eröffnen, ausser sie widersprechen
Nino Sperisen begrüsst den Vorschlag des Bundesrats: «Das volle Potenzial einer solchen Lösung kann erst ausgeschöpft werden, wenn im Gesundheitswesen alle Leistungserbringer teilnehmen.»
Auch der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse steht hinter dem Vorschlag. «Das Dossier kann die Patientensicherheit, den Patientenpfad und die interprofessionelle Zusammenarbeit sehr verbessern», so Martine Ruggli, Präsidentin des Apothekerverbands. Weil durch das Gesundheitsdossier Daten über Patientinnen und Patienten ausgetauscht werden können, können doppelte Untersuchungen vermieden werden. Das spare Kosten.
Richtungswechsel bei den Verbänden
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Im Frühling dieses Jahres wehrten sich wichtige Verbände im Gesundheitswesen gegen die Beratungen zum neuen Gesundheitsdossier.
Grund waren Einsparungen des Bundes, die sich auf den Gesundheitsdatenraum hätten auswirken sollen. Dort sollen künftig die Angaben und Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Über das elektronische Gesundheitsdossier können Ärztinnen, Physiotherapeuten oder Apotheken dann auf die Daten im Gesundheitsdatenraum zugreifen, die Patientinnen und Patienten für sie freigegeben haben.
Gemäss den Verbänden hätte das Gesundheitsdossier ohne Gesundheitsdatenraum keinen Sinn gemacht. Da der Gesundheitsdatenraum nun wie geplant kommen soll, seien die Beratungen über das Gesundheitsdossier zielführend, so die Verbände.
Auch der Spitalverband H+ und der Ärzteverband FMH begrüssen grundsätzlich die Stossrichtung des Bundes. Zentral für die Verbände ist, dass der Bund die Koordination übernehme – etwa im Hinblick auf die IT-Infrastruktur. Der Nationalrat stimmt heute Montag im Rahmen der Herbstsession über den Vorschlag ab. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt auf Anfrage, das neue System könne nach heutiger Planung frühestens 2030 in Betrieb gehen.
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