Er kassiert Strafe: Rentner will Bundesrat Rösti mit Maschinengewehr «bekämpfen»
Er kassiert Strafe
Rentner will Bundesrat Rösti mit Maschinengewehr «bekämpfen»
Ein 78-jähriger Mann bedrohte Bundesrat Albert Rösti und dessen Generalsekretär in mehreren Briefen – und bringt sogar Waffengewalt ins Spiel. Nun hat ihn die Bundesanwaltschaft verurteilt.
Publiziert: vor 18 Minuten
Aktualisiert: vor 16 Minuten
Darum gehts
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- Ein 78-jähriger Berner bedrohte Bundesrat Rösti und Generalsekretär Bichsel 2025
- Er schickte Hakenkreuz-Briefe, drohte mit Maschinengewehr und nutzte Falschgeld
- Urteil: 180 Tagessätze, 1300 CHF Busse, 3000 CHF Verfahrenskosten
Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik
Bedrohungen gegen Politikerinnen und Politiker beschäftigen immer wieder die Behörden. Ein aktueller Fall dokumentiert jetzt, wie weit solche Anfeindungen gehen können: Ein heute 78-jähriger Berner hat SVP-Bundesrat Albert Rösti (59) und dessen Generalsekretär Yves Bichsel mit teils drastischen Briefen bedroht. Nun hat ihn die Bundesanwaltschaft verurteilt. Das berichtet «Blue News» unter Berufung auf einen rechtskräftigen Strafbefehl.
Zwischen Januar und Mai 2025 schickte der Mann demnach vier Briefe an Rösti und zwei an Bichsel. Auf den Schreiben fanden sich unter anderem Hakenkreuze und Beschimpfungen. In seinem letzten Brief drohte der Rentner, Rösti «mit MG» zu «bekämpfen» («MG» steht für Maschinengewehr). Auch Bichsel wurde mit Waffengewalt gedroht.
Bundesanwaltschaft verurteilt Mann
Damit nicht genug: Zweimal legte der Mann selbst gedruckte Banknoten als angeblichen «Unkostenbeitrag» bei, wie «Blue News» weiter berichtet. Insgesamt kopierte er Falschgeld im Nennwert von 11'430 Franken. Auch die verwendeten Briefmarken waren selbst gedruckt.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Rentner unter anderem wegen mehrfacher Drohung und Beschimpfung sowie Geldfälschung zu 180 bedingten Tagessätzen à 40 Franken. Bezahlen muss der Mann eine Busse von 1300 Franken sowie 3000 Franken Verfahrenskosten. Er focht den Strafbefehl nicht an; dieser ist damit rechtskräftig.
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