Prozess gegen „Sächsische Separatisten“: Gericht entlässt mehrere mutmaßliche Rechtsterroristen

Im Terrorprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ kommt die Hälfte der Angeklagten frei. Zwei von ihnen könnten bald im Stadtrat von Grimma sitzen.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Haftbefehle gegen drei von acht mutmaßlichen Mitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ am Donnerstag aufgehoben. Einen weiteren Haftbefehl setzt das Gericht aus, sobald eine „Sicherheitsleistung“ hinterlegt ist. Vier weitere Männer bleiben in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung die Errichtung eines „ethnisch gesäuberten“ NS-Staates vorzubereiten.
Laut Bundesanwaltschaft hätten die acht Angeklagten ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet und paramilitärische Übungen betrieben. Die ethnischen Säuberungen sollten Gebiete in Ostdeutschland betreffen. Rassismus und Antisemitismus seien treibend für die insgesamt etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an einem Häuserkampftraining teil.
Nun hob das Gericht die Haftbefehle gegen Kevin R., Norman T. und Hans-Georg P. auf. Man sehe bei zweien von ihnen den Tatverdacht „nicht mehr in vollem Umfang des Tatvorwurfs als gegeben“, heißt es in einer Mittelung des Gerichts vom Donnerstagnachmittag. Beim dritten Angeklagten sei „die Haftfortdauer als unverhältnismäßig“ anzusehen.
AfD-Stadtrat kann freikommen
Dann ist da noch der Angeklagte, der gegen eine Sicherheitsleistung freikommen kann: Kurt Hättasch. Vor der Haft war er Fraktionschef der AfD im Stadtrat von Grimma und Schatzmeister der ehemaligen Parteinachwuchsorganisation Junge Alternative in Sachsen. Stadtrat ist er noch immer. Sollte er wieder auf freiem Fuß sein, dürfte er – trotz Anklage – wieder an dessen Sitzungen in Grimma teilnehmen.
Spätestens dort könnte er ab nächster Woche wieder auf Kevin R. treffen. Da eine Stadträtin der AfD-Fraktion in Grimma angekündigt hat, ihr Amt an diesem Donnerstag niederzulegen, könnte der frisch entlassene R. nachrücken. Auf Anfrage der taz weist das Oberlandesgericht einen Zusammenhang zurück; es handle sich um einen Zufall.
Der freigelassene Hans-Georg P. war ebenfalls schon für die AfD aktiv, von 2021 bis Oktober 2022 war er Mitglied des Leipziger Stadtbezirksbeirats Ost. Zuvor hatte er an Neonazi-Demonstrationen teilgenommen. Dort war auch Norman T. dabei, der zu den Ursprungsmitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ zählt. T. soll laut Bundesanwaltschaft aber als „Heranwachsender“ gehandelt haben. Am Freitag wird der Prozess gegen die Gruppe in Dresden fortgesetzt.
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