Kehrtwende: Marius bleibt trotz Freilassungsentscheid in Haft

- Marius Borg Høiby, Sohn von Mette-Marit, muss in Untersuchungshaft bleiben, hat das Berufungsgericht Borgarting entschieden.
- Es hebt damit den Freilassungsentscheid des Bezirksgerichts Oslo vom Montag auf.
- Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass der 29-Jährige erneut Straftaten begehen könnte.
- Der Berufungsprozess soll am 9. Februar 2027 beginnen.
Die Hoffnung auf ein Ende seiner Untersuchungshaft hat sich für Marius Borg Høiby vorerst zerschlagen. Am Mittwoch entschied das Berufungsgericht Borgarting, dass der 29-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Das berichtet der norwegische Sender NRK. Damit hebt das Gericht den Entscheid des Bezirksgerichts Oslo vom Montag auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die geplante Freilassung Einspruch eingelegt und eine Verlängerung der Untersuchungshaft um vier Wochen gefordert. Sie sieht weiterhin die Gefahr, dass Høiby erneut Straftaten begehen könnte.
Høiby hatte sich über Freilassung gefreut
Noch am Montag sah es für den Sohn von Königin Mette-Marit nach einem juristischen Erfolg aus. Das Bezirksgericht Oslo hatte entschieden, dass die Voraussetzungen für eine weitere Untersuchungshaft nicht mehr erfüllt seien.
Wie stehst du dazu, dass Marius Borg Høiby bis zum Berufungsprozess in Haft bleibt?
Seine Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker zeigten sich gegenüber NRK entsprechend zufrieden. Sie bezeichneten den Entscheid als wichtigen Erfolg und warfen der Staatsanwaltschaft vor, die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung falsch eingeschätzt zu haben.
Doch die Freude hielt nicht lange an. Die Staatsanwaltschaft legte noch am selben Tag Berufung ein und beantragte, dass Høiby bis zum endgültigen Entscheid nicht freigelassen werden dürfe. Am Mittwoch bekam sie nun vor dem Berufungsgericht recht.
Anwälte sprechen von grosser Belastung
Høiby befindet sich seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Seit Mitte Juli darf er diese mit einer elektronischen Fussfessel in seinem Zuhause auf dem königlichen Anwesen Skaugum verbringen. Zuvor sass er in einem Gefängnis in Oslo.
Seine Verteidiger hatten zuletzt erklärt, dass die aktuelle Situation für ihren Mandanten zunehmend belastend sei. Die tatsächlichen Auswirkungen der Untersuchungshaft seien grösser, als öffentlich bekannt sei.
Bei der Anhörung am Montag sagten unter anderem ein medizinischer Behandler und eine Person aus dem norwegischen Strafvollzug aus. Teile der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Berufungsprozess beginnt im Februar
Am 15. Juni wurde Høiby zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sprach ihn unter anderem in zwei Fällen der Vergewaltigung sowie wegen Gewalt in einer früheren Beziehung schuldig. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen.
Der 29-Jährige hat gegen Teile des Urteils Berufung eingelegt. Er bestreitet die Vorwürfe, die im Berufungsverfahren erneut geprüft werden sollen. Auch die Staatsanwaltschaft hat das Strafmass angefochten.
Der Prozess vor dem Berufungsgericht Borgarting soll am 9. Februar 2027 beginnen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
In diesen Punkten wurde Marius Borg Høiby angeklagt
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dario Aeberli (dae), Jahrgang 1995, arbeitet seit Oktober 2023 als People-Redaktor bei 20 Minuten. Zuvor war er Lokaljournalist und beim «Migros-Magazin».
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