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Thursday, October 8, 2026

Er schickte Morddrohungen an seine Ex und richtete Opfer bei Raubüberfall übel zu

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Italiener wird für fünf Jahre ausgewiesen – Bundesgericht weist Berufung zurück

Er schickte Morddrohungen an seine Ex und richtete Opfer bei Raubüberfall übel zu

Ein 24-jähriger Italiener zog ein Urteil des Bezirksgerichts Ost-Waadt, das eine fünfjährige Ausweisung beinhaltet, bis ans Bundesgericht. Trotz seiner familiären Bindungen und einer Tochter in der Schweiz bleibt das Bundesgericht knallhart.

Publiziert: vor 19 Minuten

  • Ein 24-jähriger Italiener wird wegen Straftaten für fünf Jahre ausgewiesen
  • Bundesgericht bestätigt entsprechendes Urteil, obwohl der Mann in der Schweiz eine Tochter hat
  • Laut dem Gericht stellt er nach Raub, Drogendelikt und Drohungen eine Gefahr dar
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Wiebke KöhneRedaktorin Newsdesk

Das Bundesgericht schätzt einen 2001 geborenen italienischen Staatsbürger als «gegenwärtige und reale Gefahr» für die Öffentlichkeit ein. Als Konsequenz wird er für fünf Jahre des Landes verwiesen. Der Mann, der im Alter von fünf Jahren in die Schweiz gekommen ist, kam bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Dennoch warf er den Gerichten Willkür und ein nicht verhältnismässiges Urteil vor.

Der für die Ausweisung ausschlaggebende Vorfall ereignete sich im Januar 2023. Damals hatte der Italiener an einem Bahnhof der Schweizerischen Bundesbahnen einen unbekannten Passanten angerempelt, der auf dem Weg in ein Geschäft war. Als der Passant den Laden verliess, wurde er von dem Angeklagten, der mit seinem Bruder unterwegs war, vor dem Bahnhofseingang abgefangen. Sie forderten ihn dazu auf, ihnen alles zu geben, was er bei sich hatte. Als ein Polizist eingreifen wollte, versetzte zuerst der Bruder dem Passanten einen Schlag auf die linke Kopfseite. Im Anschluss schlug ihm auch der Angeklagte ins Gesicht – der Passant ging bewusstlos zu Boden und erlitt eine Fraktur im Gesicht.

Er packte seine Ex am Hals

Wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht, wurde er im Juni 2024 vom Bezirksgericht wegen versuchten Raubes und Verstosses gegen das Drogengesetz zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen. Ein weiteres Vergehen des Italieners, der eine vierjährige Tochter in der Schweiz hat, ereignete sich im April 2023 und wurde vom Kantonsgericht Waadt thematisiert, als der Mann Berufung gegen das Bezirksgericht einlegte.

Dabei handelt es sich um einen Zwischenfall mit seiner damaligen Partnerin. Laut dem Strafbeschluss vom Dezember 2025 hatte er diese kurz am Hals gepackt, ihr ins Gesicht gespuckt und per SMS Morddrohungen gesendet. Unter anderem sendete er ihr ein Bild einer Schusswaffe zu. Das Kantonsgericht betonte in seinem Urteil, der junge Mann «sei nicht in der Lage, seine Impulsivität zu kontrollieren» und stelle daher eine Gefahr dar.

Bundesgericht weist Berufung zurück

Der Italiener reichte daraufhin eine Berufung beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass es sich bei dem Raubüberfall auf den Passanten um einen einzelnen Schlag gehandelt habe und seine Ex-Freundin sei unverletzt geblieben. Zudem gab er an, aufgrund einer Alkoholtherapie nun Kontrolle über seine Emotionen zu haben. Das Bundesgericht sah in dieser Argumentation jedoch eine Verharmlosung. Auch dass seit dem Jahr 2023 keine Anklagen mehr gegen den Italiener erhoben wurde, schliesse zukünftige Straftaten nicht aus. Die Berufung des Mannes wurde daher vom Bundesgericht zurückgewiesen.

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