Inklusion im politischen Leben – Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen dürfen

- Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen in der Schweiz auf nationaler Ebene nicht abstimmen oder wählen.
- Das will der Bundesrat jetzt aber ändern und hat einen Vorschlag zur Änderung der Bundesverfassung in die Vernehmlassung geschickt.
- Geplant ist eine Anpassung der Bundesverfassung und der Gesetze, sodass alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer künftig die Zukunft des Landes mitgestalten können, schreibt der Bundesrat.
Das aktuell geltende Recht schliesse Menschen mit einer geistigen Behinderung von den politischen Rechten auf Bundesebene aus, teilte der Bundesrat mit. Dies betreffe Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Davon betroffen sind gemäss den Parlamentskommissionen rund 16'000 Menschen.
Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf soll künftig kein Grund mehr für einen Ausschluss vom politischen Leben sein, schrieb der Bundesrat. Dadurch sollen bestehende Benachteiligungen von Menschen mit geistigen Behinderungen beseitigt und deren Selbstbestimmung gestärkt werden.
Künftig sollen also alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer an der politischen Gestaltung des Landes mitwirken können. Dazu gehört das Recht, an den Nationalratswahlen und an den eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen. Die Ständeratswahlen werden über die Kantone und nicht auf Bundesebene geregelt.
Einige Kantone als Vorreiter
In mehreren Kantonen dürfen Menschen mit einer geistigen Behinderung bereits politisch mitwirken. Als Vorreiter gilt der Kanton Genf, der 2020 als erster Kanton allen Menschen mit Behinderungen politische Rechte gewährte. Seither haben auch die Kantone Zug, Appenzell Innerrhoden und Glarus entsprechende Schritte beschlossen beziehungsweise umgesetzt, wie aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung hervorgeht.
In den Kantonen Basel-Stadt, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn und Zürich sind entsprechende Vorlagen in Arbeit. Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Bern haben sich in Form von Postulaten mit der Thematik befasst. In Schaffhausen gibt es einen Aktionsplan.
Diese Entwicklungen finden allerdings nicht in allen Kantonen Zustimmung. In den Kantonen Freiburg und Thurgau fanden entsprechende Motionen in den Kantonsparlamenten keine Mehrheiten. Eine Vorlage zur Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses wurde zuletzt im November 2025 von der Stimmbevölkerung des Kantons Waadt abgelehnt.
In den Kantonen Neuenburg und Waadt gelten Besonderheiten. Es bestehen Verfahren zur Einzelfallprüfung des Stimmrechtsausschlusses, die es den vom Stimmrecht ausgeschlossenen Personen ermöglichen, die politischen Rechte zurückzuerhalten.
Keine Änderung ohne Volksabstimmung
Die Vorlage stehe in engem Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen des Bundesrats, das Erwachsenenschutzrecht zu modernisieren, teilte er weiter mit. In diesem Kontext werden auch die Arbeiten zur Abschaffung der umfassenden Beistandschaft vorangetrieben.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027. Neben einer Änderung der Bundesverfassung sind auch zwei Gesetzesänderungen erforderlich. Das letzte Wort zur Verfassungsänderung haben Volk und Stände an der Urne.
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