Martin Pfisters Rüstungsfonds – Zweite Kommission will weniger Mehrwertsteuer für Rüstungsfonds

- Der Bundesrat läuft mit seinen Plänen für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Armee auf.
- Nach der Finanzkommission Ende August hat auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) eine tiefere Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes beantragt.
- Weiter hat die SIK-S ein alternatives Finanzierungskonzept vorgeschlagen.
- Die beiden Kommissionen wollen den Mehrwertsteuer-Normalsatz um 0.2 Prozentpunkte erhöhen statt die vom Bundesrat vorgeschlagenen 0.5.
- In der Herbstsession entscheidet der Ständerat darüber.
Der Bundesrat will für die Finanzierung von Rüstungsvorhaben den Mehrwertsteuer-Normalsatz während zwölf Jahren um 0.5 Prozentpunkte erhöhen. Dieses Konzept lehnte die SIK-S mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Dass angesichts einer verschlechterten Sicherheitslage ein verschuldungsfähiger Fonds nötig ist, um Rüstungsgüter für die Armee zu finanzieren, war in der beim Geschäft federführenden SIK-S aber unbestritten. Der Fonds soll nach dem Willen der Kommissionsmehrheit ein Volumen von 24 Milliarden Franken haben und über 18 Jahre laufen, also bis Ende 2045.
Dabei will die SIK-S eine Limite für Darlehen bei 12 Milliarden Franken setzen. Ab dem achten Jahr soll diese Limite sinken, um jährlich 1.2 Milliarden Franken. Der Bundesrat und die Finanzkommission der kleinen Kammer (FK-S) wollen eine Begrenzung für Darlehen bei 6 Milliarden Franken.
Fonds und Steuererhöhung entkoppeln
Sowohl die Finanz- als auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats wollen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Rüstungsfonds trennen von der Genehmigung und obligatorischen Volksabstimmung über die Mehrwertsteuer-Erhöhung. Der dafür nötigen Verfassungsänderung müssen Volk und Stände zustimmen.
Was der Bundesrat mit dem Rüstungsfonds finanzieren will
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Das zusätzliche Geld könnte laut dem Bundesrat den Bedarf für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr von hybriden Aktivitäten und Angriffen aus der Distanz decken. Zudem sollte es Preissteigerungen im Rüstungsbereich abfedern können. Auch will die Landesregierung damit ein allfälliges zweites System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite und Mehrkosten für das Patriot-System finanzieren.
Mit der Trennung bliebe der Fonds auch dann bestehen, wenn die Mehrwertsteuer-Erhöhung an der Urne scheitert. Und sollte gegen das Gesetz für den Rüstungsfonds ein Referendum ergriffen werden, würden die beiden Abstimmungen voneinander entkoppelt.
Die Mehrwertsteuer-Abstimmung soll erst 2028 stattfinden statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 2027. Entsprechend würde die Mehrwertsteuer ab 2029 erhöht statt ab 2028. Die FK-S schlägt zudem vor, die Mehrwertsteuer für die Armee und die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromille für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zusammen durchzuführen – dies mit der Überlegung, dass eine gemeinsame Steuererhöhung für den öffentlichen Verkehr und die Armee an der Urne mehr Chancen haben könnte, wie SRF-Bundeshausredaktor Andy Müller einschätzte.
0.2 statt 0.5 Prozentpunkte
Zu reden gab in der SIK-S das Finanzierungskonzept für den Fonds. Durchsetzen konnte sich schliesslich das von der Finanzkommission beantragte Konzept. Demnach soll der Mehrwertsteuer-Normalsatz um lediglich 0.2 Prozentpunkte erhöht werden.
Ergänzend zur Mehrwertsteuer soll der Fonds nach dem Willen der Kommissionen aus Kreditresten alimentiert werden. Zusätzlich beantragt die SIK-S Fondseinlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, aufgeteilt nach gebundenen und ungebundenen Einlagen.
Die SIK-S hofft mit dem Finanzierungskonzept der FK-S «auf eine zeitnahe Umsetzung der Rüstungsvorhaben», wie es in der Mitteilung hiess. Auch sei die Finanzierung des Fonds breiter abgestützt. Die Bestimmungen über die Schuldenbremse könnten eingehalten werden.
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