Bundesjustizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern
Stand: 19.08.2026 • 05:35 Uhr
Bislang haben Mieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Klimaanlage in der Wohnung einbauen zu dürfen. Bundesjustizministerin Hubig sprach sich dafür aus, das zu ändern. Es brauche "praktikable Regelungen" für beide Seiten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt Gesetzesänderungen ins Gespräch, um Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden zu erleichtern. Auch die "klassische Rechtspolitik" könne einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, sagte sie der Rheinischen Post. "Ich denke insbesondere an das Mietrecht. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten."
Hubig verwies darauf, dass es bei entsprechenden Vorhaben von Mietern derzeit einige Hindernisse gebe. "Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach." Es müssten per Gesetz "für beide Seiten klare und praktikable Regelungen" geschaffen werden.
Bisher haben Mieter in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau fest installierter Klimaanlagen oder außenliegender Verschattungen. Für entsprechende bauliche Veränderungen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Hubig auch für Klimaanpassung im Grundgesetz
Die Justizministerin sprach sich zudem für eine Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aus. "Ein besserer Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss insgesamt zu einem Schwerpunktthema der Politik werden", forderte sie. Dies sei auch "eine Frage der sozialen Gerechtigkeit", weil die Folgen des Klimawandels nicht alle Menschen gleich beträfen: "Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen leiden besonders stark unter Hitzewellen."
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