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Friday, September 18, 2026

Kantonsspital Baden – Vetternwirtschaft: Mitarbeiterin vergibt Aufträge an Bekannten

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Brandschutz, Videoüberwachung oder Zutrittsberechtigung: Viele solche Anlagen werden heutzutage digital gesteuert. Auch im Kantonsspital Baden (KSB). Für die Betreuung dieser Dienstleistungen engagierte eine IT-Bereichsleiterin des KSB immer wieder dieselbe externe IT‑Firma. Die MDS Digital AG mit Hauptsitz in Ziegelbrücke GL. SRF Investigativ liegen dazu zahlreiche Belege vor: unter anderem Offerten, Verträge und Rechnungen.

Ein mehrstöckiges modernes Gebäude mit der Aufschrift 'Kantonsspital Baden' und einem bewölkten Himmel.
Legende: Über mehrere Jahre vergab eine Mitarbeiterin des Kantonsspital Baden immer wieder IT-Aufträge an einen engen Bekannten. SRF

Der CEO der MDS Digital AG ist der IT-Bereichsleiterin des KSB gut vertraut. Er ist der Lebenspartner ihrer Tochter. Recherchen von SRF Investigativ zeigen: Seit Sommer 2023 vergab die IT-Bereichsleiterin dem jungen Mann und seiner Firma zahlreiche Aufträge, sowohl für bestehende Systeme als auch für neue IT‑Anwendungen. Für all diese Leistungen hat das Kantonsspital Baden bis heute insgesamt mindestens 1.7 Millionen Franken an die MDS Digital AG bezahlt.

Erster Vertrag mit 18 Jahren

Auffällig: Den ersten Auftrag des KSB erhielt der junge Mann Ende Juni 2023, mit gerade einmal 18 Jahren. Die IT-Bereichsleiterin und der Freund ihrer Tochter unterzeichneten einen sogenannten Kooperationsvertrag zu einem Tagesansatz von 1800 Franken.

Das ist für mich ganz klar Vetternwirtschaft.

Drei Tage später liess der Jungunternehmer seine erste Firma «MDS Manser Digital Solutions» im Handelsregister eintragen. Diese Einzelfirma war somit brandneu, unerfahren und ohne Referenzen. Gut ein halbes Jahr später gründete der Jungunternehmer seine heutige Firma, die «MDS Digital AG».

Eine solche Vergabe an einen Bekannten sei «ganz klar Vetternwirtschaft. Je nach Schwere kann man sogar von Korruption sprechen», sagt Rika Koch, Professorin für Beschaffungsrecht an der Berner Fachhochschule BFH.

So eine Konstellation ist ganz klar illegal.

Unter dem Beschaffungsrecht sei eine solche Auftragsvergabe «ganz klar illegal» und könne für die IT-Bereichsleiterin je nach Schwere auch strafrechtlich heikel werden, sprich: «mit Busse oder Gefängnisstrafe bestraft werden», so Koch. Genau um solche Verbandelungen zu vermeiden, habe man vor über 30 Jahren das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) eingeführt.

Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)

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Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge transparent, fair, wettbewerbsorientiert und nachhaltig vergeben werden.

«Das Gesetz soll gewährleisten und dazu beitragen, dass schlussendlich derjenige privatwirtschaftliche Anbieter gewinnt, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis vorweisen kann», sagt Professorin für Beschaffungsrecht Rika Koch.

Wer im Freundes- oder Verwandtenkreis jemanden kenne, der mit seiner Firma ein Angebot einreichen könnte, müsse zwingend in den Ausstand treten, erklärt Koch. Zu diesem Schritt wäre auch die IT-Bereichsleiterin des KSB verpflichtet gewesen. Stattdessen setzte sie ihre Unterschrift unter die Aufträge, wie Belege zeigen.

Zwar könne man helfen, ein Projekt aufzugleisen, doch «sobald es um eine konkrete Ausschreibung und Beschaffung geht, muss man sich herausnehmen und neutralen Personen den Vortritt lassen, die dann entscheiden, wer den Vertrag bekommt», sagt die Beschaffungsrechts-Expertin. Dies sei immer zu beachten. Egal, ob es sich um ein freihändiges Verfahren handle oder ein ausschreibungspflichtiges mit hohem Auftragsvolumen. Wer solche Aufträge vergibt, müsse sich stets an die Grundprinzipien des Beschaffungsrechts halten: Wirtschaftlichkeit und Qualität.

Das Kantonsspital Baden bestreitet die Vorwürfe

Auf Anfrage weist das KSB sämtliche «Vorwürfe vollumfänglich zurück» und schreibt: «Nach den uns vorliegenden Fakten gibt es weder Hinweise auf ‹Vetternwirtschaft› oder ‹Korruption›». Die Zusammenarbeit mit der Firma MDS Digital AG sei aus einem konkreten betrieblichen Bedarf entstanden.

Die zwei Jobs der Tochter

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Die Freundin des Jungunternehmers – also die Tochter der IT-Bereichsleiterin des KSB – arbeitet ebenfalls bei der MDS Digital AG. Gleichzeitig ist sie laut Ihren eigenen Angaben auf «Linkedin» in Teilzeit auch im Kantonsspital Baden angestellt. Dort ist sie direkt der IT-Bereichsleiterin, also ihrer Mutter, unterstellt.

Dem KSB seien diese Tätigkeiten fristgerecht schriftlich gemeldet worden, schreibt das Spital. Man habe die Konstellation geprüft und keinen unzulässigen Interessenkonflikt erkannt. «Teilzeitbeschäftigte dürfen grundsätzlich weitere berufliche Tätigkeiten ausüben, sofern die entsprechenden internen Vorgaben eingehalten und allfällige Interessenkonflikte offengelegt werden.»

IT-Leiterin unterschrieb Verträge persönlich

Dokumente, die SRF Investigativ vorliegen, zeigen: Die IT-Bereichsleiterin unterzeichnete mehrere Verträge mit der Firma MDS Digital AG persönlich. Rika Koch: «Das erstaunt, weil mit der Unterschrift demonstriert man ja sogar, dass man sehr stark involviert gewesen ist und hier Entscheidungsbefugnis hat.»

Es zeigt, dass Vetternwirtschaft betrieben wurde, von A bis Z.

Das sollte eben genau nicht der Fall sein, zeigt aber, «dass Vetternwirtschaft betrieben wurde, und zwar von A bis Z», kritisiert die Professorin für Beschaffungsrecht.

Die IT-Bereichsleiterin hat auf Fragen von SRF Investigativ nicht reagiert. Der CEO der Firma MDS Digital AG äussert sich ebenfalls nicht und verweist auf das Kantonsspital Baden. Dieses schreibt: Die Aufträge seien von verschiedenen KSB-Bereichen vergeben worden, hätten die internen Freigabeprozesse durchlaufen und seien nach dem Vier-Augen-Prinzip dokumentiert worden.

Kadermitarbeiter wussten seit Monaten davon

Brisant: Diverse Kadermitglieder des Kantonsspitals Baden wissen seit Monaten von dieser Verbandelung und Vergabepraxis. Ein ehemaliger IT-Mitarbeiter meldete die problematische Geschäftsbeziehung im vergangenen Frühling dem Geschäftsführer des KSB, Pascal Cotrotzo.

Das KSB schreibt in seiner Stellungnahme, man habe damals diese interne Meldung mit dem direkten Vorgesetzten thematisiert. «Da keinerlei Hinweise auf einen Regelverstoss gefunden wurden, gab es auch keinen Anlass, die Geschäftsbeziehung zu MDS zu beenden». Zudem sei man mit der Arbeit von MDS sehr zufrieden.

Das KSB weist die von SRF erhobenen beziehungsweise durch die Fragestellung suggerierten Vorwürfe vollumfänglich zurück.

Zur Beziehung zwischen dem CEO der MDS Digital AG und der Tochter der IT-Bereichsleiterin schreibt das KSB: «Zum Zeitpunkt, als die Zusammenarbeit zwischen dem KSB und MDS begann, bestand die von SRF thematisierte persönliche Beziehung zwischen dem Inhaber von MDS und der Tochter der KSB-Bereichsleiterin noch nicht.»

CEO und Tochter – Arm in Arm

Recherchen von SRF Investigativ zeigen jedoch ein anderes Bild. Eine Instagram-Story aus dem Jahr 2021 – also zwei Jahre vor der ersten Vertragsunterzeichnung – zeigt die beiden Arm in Arm auf einem Selfie. Daneben: ein gezeichnetes grosses Herz. Dazu will sich das KSB nicht weiter äussern.

Unabhängig von diesem Fall habe der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baden beschlossen, die Abläufe und Prozesse bei Vergaben, insbesondere bei Folgeaufträgen, durch eine externe Stelle beurteilen zu lassen. «Ziel dieser unabhängigen Begutachtung ist es, die vergaberechtlichen Aspekte dieses Falls zu untersuchen und daraus allfällige Compliance- und Prozessanpassungen für künftige Projekte abzuleiten.»

Externe Untersuchung eingeleitet

Das Vorgehen sei mit dem Gesundheitsdirektor des Kantons Aargau abgesprochen. Das bestätigt das Departement Gesundheit und Soziales DGS gegenüber SRF. In der monatlichen Sitzung zwischen dem Verwaltungs­ratspräsidenten des KSB und dem Gesundheitsdirektor sei dieser Fall thematisiert worden. «Man hat diesen Fall besprochen und ist übereingekommen, dass eine externe Untersuchung sinnvoll ist», sagt Michel Hassler, Leiter Kommunikation DGS. Im besten Fall würden die Ergebnisse in sechs bis acht Wochen vorliegen.

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