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Thursday, September 17, 2026

– Kleiderladen in Zürich verbietet das Anprobieren von Kleidern

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Der bei Teenagerinnen und jungen Frauen beliebte Kleiderladen Brandy Melville in Zürich verbietet seit Kurzem das Anprobieren der Kleidungsstücke. Dies schreibt der Vater einer 16-Jährigen dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Statt Kabinen hänge ein Schild im Laden mit der Aufschrift: «Regelung zum Anprobieren: Um die Qualität unserer Waren zu gewährleisten, ist das Anprobieren von Kleidung nicht erlaubt.» Der Vater möchte von «Espresso» wissen, ob eine solche Regel erlaubt sei.

Keine Antwort von Brandy Melville

«Espresso» meldet sich mehrfach bei Brandy Melville – ohne Erfolg. Das Unternehmen antwortet nicht. Und der Kundendienst schreibt, man sei nur für Onlinebestellungen zuständig.

Bei einem Besuch in der Filiale begründet eine Verkäuferin in Zürich die Schliessung der Kabinen damit, dass zu viel gestohlen worden sei.

Eine absolute Frechheit. Etwas Kundenunfreundlicheres und Unsinnigeres gibt es nicht.

Kundinnen der Brandy Melville-Filiale in Zürich verschaffen sich auch online Luft. So schreibt jemand bei Google: «Eine absolute Frechheit. Etwas Kundenunfreundlicheres und Unsinnigeres gibt es nicht. Dann kaufen die – in aller Regel jungen Girls – Kleidung, die nicht passt. Und dann? Ein Rückgaberecht gibt es natürlich nicht.»

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Kleidungsstücke zurückgeben kann man zwar, aber dafür bekommt man einen Gutschein – den man dann wieder bei Brandy Melville einlösen muss. Ohne Anprobe selbstverständlich.

Dass die Kleiderkette nur eine Kleidergrösse anbietet – in der Regel eine kleine Einheitsgrösse – stösst einer Mutter sauer auf. Sie schreibt auf Google: «Was soll denn das? Ist das der neue Kundenservice? Das kann nicht wahr sein, dass man blindlings One-Size-Ware kaufen soll. Und dann direkt zum Kleidermüll beiträgt.» Sie kaufe deshalb nicht mehr bei Brandy Melville ein.

Jeder Ladenbesitzer kann selbst entscheiden, ob, wie und welche Kleidungsstücke anprobiert werden dürfen.

Der Dachverband des Schweizerischen Detailhandels, die Swiss Retail Federation, schreibt «Espresso», dies sei tatsächlich eine ungewöhnliche Praxis. Ihnen seien keine anderen Kleidergeschäfte bekannt, welche dies so handhabten. Verboten sei es jedoch nicht. «Durch das Hausrecht kann jeder Ladenbesitzer selbst entscheiden, ob, wie und welche Kleidungsstücke anprobiert werden dürfen oder eben nicht», so die Swiss Retail Federation. Zu spezifischen Geschäftsmodellen im Schweizer Detailhandel äussere man sich nicht.

Dass diese Möglichkeit den Kundinnen verwehrt bleibt, ist für uns unverständlich und sehr kundenunfreundlich.

Mehrere Konsumentinnen und Konsumenten haben sich zu diesem Fall bei der Stiftung für Konsumentenschutz gemeldet. Da die Kleidung bis zum Bezahlen das Eigentum des Unternehmens sei, dürfe das Geschäft solche Vorgaben durchsetzen. Der Vorteil eines physischen Ladens sei ja, dass man die Kleider – anders als beim Onlinehandel – anprobieren könne, sagt Livia Kunz vom Konsumentenschutz. «Dass diese Möglichkeit den Kundinnen verwehrt bleibt, ist für uns unverständlich und sehr kundenunfreundlich.»

Kaugummi wegen Tiktok in den USA und London

Anfangs Juni waren die geschlossenen Kabinen schon in den USA und London ein Thema. Angestellte erklärten gegenüber der BBC damals, sie hätten Probleme mit Kaugummis, die an den Vorhängen klebten. Dahinter stecke ein Tiktok-Trend, so die BBC: Kaugummi an die Wand kleben und damit den Vorhang fixieren, da sich dieser nicht immer ganz schliessen lasse.

Auch in Zürich gab es offenbar Kaugummis an den Wänden, darüber berichtete 20 Minuten anfangs Juni – als es noch Umkleidekabinen gab.

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