Aktuelle Strafurteilsstatistik – 2025 wurden fast 8000 Personen wegen Diebstahls verurteilt

Mit dem Herbst wird es früher dunkel und damit beginnt jene Jahreszeit, in der sich Wohnungseinbrüche in der Schweiz häufen. Einbruch gehört zur Kategorie Diebstähle und diese tauchen auch in der neuen Strafurteilsstatistik (SUS) des Bundes häufig auf. Neben Strassenverkehrsdelikten machen sie einen grossen Teil der Verurteilungen aus.
Gestohlene Portemonnaies, gesprengte Geldautomaten oder Wohnungseinbrüche: Kommen solche Fälle vor Gericht und folgt daraus eine Verurteilung, fliessen diese in die Strafurteilsstatistik (SUS). Im vergangenen Jahr wurden 7956 Personen wegen Diebstahls verurteilt.
Für den Kriminologen Dirk Baier von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ist das eine hohe, aber keine überraschende Zahl: «Grundsätzlich ist Diebstahl ein wichtiger Bereich der Kriminalität, der immer wieder unterschätzt wird. Wenn man in die Kriminalstatistik schaut, sind zwei Drittel der Delikte Eigentumsdelikte wie Fahrraddiebstahl, Taschendiebstahl oder Einbruch. Das zeigt sich auch in der Verurteiltenstatistik, dass ein signifikanter Anteil wegen Diebstählen verurteilt wurde.»
Seit 2024 wird zu jeder Straftat ausgewiesen, welche Nationalität die Verurteilten haben. Beim Diebstahl zeigt sich: Von den fast 8000 Verurteilten waren rund 1500 Schweizer Staatsangehörige, aber mehr als 80 Prozent hatten einen ausländischen Pass. Besonders häufig vertreten sind Staatsangehörige aus Algerien und Rumänien.
Weiter fällt auf, dass rund zwei Drittel der Verurteilten nicht zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz gehören. Kriminologe Baier sieht zwei Gruppen: Asylsuchende und Kriminaltouristen.
Kriminaltouristen kommen in die Schweiz, weil sie wissen, die Dinge sind nicht gut gesichert und die Menschen sind nicht achtsam.
Diebstahl ist gemäss Baier ein recht einfaches Delikt, das fast jeder begehen kann. «Personen aus dem Asylbereich sind teilweise in einer Situation, in der sie keine Perspektive haben und wenig Geld. Und Kriminaltouristen kommen in die Schweiz, weil sie wissen, die Dinge sind nicht gut gesichert und die Menschen sind nicht achtsam. Und weil es hier tatsächlich etwas zu holen gibt», sagt Baier.
Schwierige Umsetzung von Gegenmassnahmen
Bei Kriminaltouristen seien Gegenmassnahmen schwierig, sagt Baier. Zur Situation im Asylbereich schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM): «Bund und Kantone haben eine Taskforce Intensivtäter eingesetzt. Diese schöpft bei Personen, die mehrfach Delikte begehen, alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um sie in Haft zu setzen, bis sie die Schweiz wieder verlassen.»
Das SEM betont, dass nur eine kleine Minderheit der Asylsuchenden straffällig werde. Der Bundesrat plane aber weitere Verschärfungen im Asylverfahren.
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