Wohnungsabgabe – Was heisst eigentlich «besenrein»?

Wer die Wohnung laut Vertrag beim Auszug nur «besenrein» abgeben muss, spart viel Arbeit. Doch der Begriff ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Mietrechts-Expertin erklärt, woran man sich orientieren kann.
Nicole Schweizer
Leiterin Rechtsberatung Mieterinnen- und MIeterverband Zürich
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Nicole Schweizer (M.L.) ist Mitglied der Geschäftsleitung des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich. Sie leitet dessen Rechtsberatung sowie MV Business. Zudem ist sie Mietrichterin und Mietschlichterin.
SRF: Frau Schweizer, der Begriff «besenrein» suggeriert, dass ich die Wohnung vor der Abgabe nur kurz wischen muss. Was aber bedeutet er rechtlich, wenn er so im Mietvertrag steht?
Nicole Schweizer: Im Gesetz ist der Begriff leider nicht genau definiert, es gibt dort keine Aufzählung, was er umfasst. Als Faustregel kann man sagen: Darunter fällt, was ich auch im Alltag zu Hause regelmässig reinige. Das umfasst beispielsweise das Putzen von Bad und Küche sowie das Staubsaugen der Böden.
Als Faustregel kann man sagen: Darunter fällt, was ich auch im Alltag zu Hause regelmässig reinige.
Und was gehört explizit nicht dazu?
Eine besenreine Abgabe ist keine komplette Grundreinigung. Das heisst, Mieterinnen und Mieter müssen beispielsweise keine Lamellenstoren oder Fenster putzen. Das würde den vertraglich vereinbarten Rahmen klar sprengen.
Ist diese Klausel heute überhaupt noch verbreitet? Viele Verträge fordern für die Abgabe ja eine gründlich gereinigte Wohnung.
Die Forderung nach einer ordentlichen Endreinigung ist heute tatsächlich der Normalfall. Es gibt aber immer noch Verträge, in denen «besenrein» ausreicht. Daher ist es empfehlenswert, vor der Wohnungsabgabe einen Blick in den Mietvertrag und allfällige Zusatzvereinbarungen zu werfen.
Was «besenrein» bei einer Ferienwohnung bedeutet
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Bei einer Ferienwohnung muss für eine «besenreine» Abgabe weniger gemacht werden als bei einer Mietwohnung. Gemäss Angaben von professionellen Ferienwohnungsanbietern wird in der Regel Folgendes erwartet:
- Alle persönlichen Gegenstände wieder mitnehmen
- Boden grob reinigen: kein Papier oder anderes liegt mehr herum, allenfalls Wischen
- Klebrige Verunreinigungen und groben Dreck entfernen (etwa Essensreste, Rückstände in der WC-Schüssel, in Lavabos oder auf der Küchenablage)
- Kühlschrank leeren
- Abfall entsorgen und Recycling
- Geschirr und Pfannen abwaschen und verräumen, Geschirrspüler leeren
- Herd ausschalten, Licht löschen
- Bettwäsche abziehen
Oft stellen Ferienwohnungsvermieter eine Checkliste zur Verfügung, was vor der Abreise erledigt werden muss.
Wenn der Begriff so schwammig ist, gibt das Konflikte?
Gerade deswegen! «Besenrein» wird oft ziemlich unterschiedlich interpretiert. Wir empfehlen Mieterinnen und Mietern, mit der Vermieterschaft zu klären, was erwartet wird. Es kommt vor, dass diese dann eine lange Liste mit Forderungen präsentiert. Das sprengt jedoch den Rahmen, geht über eine besenreine Abgabe hinaus. Hier sollte man die Vermieterschaft auf die vertragliche Vereinbarung hinweisen.
Informationen des Mieterinnen- und Mieterverbands zum Thema
Wo finden Mieterinnen und Mieter Unterstützung oder eine Orientierungshilfe?
Wir vom Mieterinnen- und Mieterverband bieten dazu Merkblätter auf unserer Homepage an. Unsere zentrale Faustregel lautet: Überlegen Sie sich, was Sie auch im Alltag wöchentlich reinigen würden: Staubsaugen, klebrige Rückstände im Kühlschrank oder auf der Küchenarbeitsfläche entfernen. Eine aufwendige Entkalkung oder Fugenreinigung in Bad und WC ist aber nicht geschuldet. Es dürfen lediglich keine offensichtlichen Rückstände sichtbar sein.
Das heisst, auch aufwendige Arbeiten wie das Schrubben des Backofens oder die Reinigung von Ablauffiltern fallen bei «besenrein» weg?
Korrekt. Das würde bereits unter eine ordentliche Grundreinigung fallen. Beim Kühlschrank reicht es, ihn mit einem feuchten Tuch auszuwischen – also genau so, wie man es für den eigenen Alltagsgebrauch tun würde.
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Ein Spezialfall: Das Haus wird nach dem Auszug saniert oder sogar abgerissen. Reicht es hier in jedem Fall, besenrein zu putzen?
Wir empfehlen, bei der Vermieterschaft nachzufragen, was sie tatsächlich noch erwartet. Oft reicht dann ein blosses Durchwischen. Bei weiterreichenden Forderungen darauf hinweisen, dass eine aufwendige Reinigung angesichts der bevorstehenden Bauarbeiten keinen Sinn ergibt.
Und wenn die Vermieterschaft trotzdem auf einer gründlichen Reinigung der Wohnung besteht?
Dagegen sollten sich Mieter unbedingt wehren. Als Grundsatz gilt: Was abgerissen, herausgerissen oder baulich verändert wird, muss nicht mehr gründlich gereinigt werden. Eine solche Forderung wäre rechtsmissbräuchlich.
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