KI und Schweizer Strafrecht – Wenn KI Anzeigen verfasst, kann es teuer werden

Strafanzeigen, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt werden, sind in der Schweiz keine Seltenheit mehr. Solche durch KI generierten Anzeigen sind aber oft ausufernd und können die Personen, welche die Anzeige einreichen, teilweise sogar Geld kosten. Das zeigen Beispiele aus den Kantonen Aargau und Solothurn.
Durch KI generierte Anzeigen seien oft sehr ausschweifend und wiederholend formuliert, erzählt Lukas Büttiker, stellvertretender Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn, auf Anfrage von SRF: «Eine aktuelle Strafanzeige umfasst 55 Seiten und dutzende Beweisanträge. Darunter hat es viele Wiederholungen und Sachverhaltsschilderungen, die für ein Strafverfahren völlig irrelevant sind.»
Weiter enthalten solche KI-Anzeigen oft «seitenweise Beweisanträge, die absolut unrealistisch sind», weiss Büttiker. Solche Eingaben seien für die Staatsanwaltschaft mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Die Zuständigen prüften aber auch KI-generierte Anzeigen ernsthaft, wie auch andere Anzeigen.
Struktur und gute Sprache
Was auffalle, sei, dass die KI-Anzeigen gut strukturiert seien. Auch die Sprache sei auf hohem Niveau.
Trotzdem lohne sich das Einreichen von Anzeigen finanziell nicht unbedingt, gibt Büttiker zu bedenken. «Wenn man Verfahren mit unzähligen Anträgen aufbläst, dann wird es aufwendiger. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft wird damit grösser. Das wird dann bei Kosten berücksichtigt.»
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Falls die Anzeige ein Strafverfahren auslöst, können die Bearbeitungskosten auch auf jene Person zurückfallen, welche die KI-erstellte Anzeige eingereicht hat. Wenn aufgrund einer Anzeige kein Verfahren ausgelöst oder die beschuldigte Person am Ende freigesprochen wird, fallen Kosten an. Diese können auf die Parteien entfallen.
Werden solche Anzeigen zunehmen? Eine Prognose sei schwierig, sagt Lukas Büttiker. Für den Fachmann ist klar: «Für juristische Laien ist es schwierig, die KI arbeiten zu lassen, ohne dass man sie korrigieren kann.»
Aargau sieht auch Chancen
Auch im Aargau kennt man solche durch KI erstellten Anzeigen. Von einer Flut möchte Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, nicht sprechen. Man habe schon vor KI im Internet «Hilfstools» gefunden, um Anzeigen zu erstellen.
Er sieht sogar gewisse Chancen, dass die KI ihre Nutzerinnen und Nutzer quasi zur Vernunft bringen kann: «Ich halte es für möglich, dass KI eine gewisse Emotionalität berücksichtigt und den User abholt.» Wenn die Userin oder der User sehr emotional klingt, könnte KI dazu raten, von der Anzeige abzusehen. Als Beispiel nennt Schuler Bagatelldelikte wie Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Anzeige einreichen – wo und wie?
Box aufklappen Box zuklappen
In der Schweiz kann man persönlich auf dem Polizeiposten mündlich Anzeige erstatten. Möglich ist das auch über dem offiziellen Online-Polizeiposten Suisse ePolice. Oder aber man reicht seine Anzeige schriftlich mit Unterschrift bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein.
In jedem Fall müsse vor dem Einreichen einer Anzeige ein Delikt vorhanden sein, hält Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft fest. Wichtig sei, dass man die Behörden mit Anzeigen nicht täusche oder beschimpfe. Denn auch das wäre strafbar.
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Regionaljournal Aargau Solothurn, 21.9.2026, 6:31 Uhr ; buec;daej;lanr;liea
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