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Saturday, August 15, 2026

Urteil zum Unglück am Wellhorn: Bergführer ist schuld am Lawinen-Tod zweier Schüler

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Urteil zum Unglück am Wellhorn

Bergführer ist schuld am Lawinen-Tod zweier Schüler

Am 21. März 2023 riss eine Lawine am Wellhorn zwei Schüler in den Tod. Nun stehen die Tourleiter in Thun BE vor Gericht. Der Bergführer wird der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, der Tourguide ist nicht schuldig.

Publiziert: 14:30 Uhr

Aktualisiert: vor 14 Minuten

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft

  • Tourleiter stehen am Mittwoch wegen tödlicher Lawine 2023 vor Gericht in Thun
  • Gutachten: Risiko der Lawine war erhöht, Route trotzdem gewählt
  • Es drohen bis zu drei Jahre Haft für die Tourenleiter

vor 5 Minuten

Sicherheit stand nicht an erster Stelle

Der Gerichtspräsident beginnt die Begründung: «Sonne, Skitour, super Wetter. Und plötzlich sind zwei junge Leben ausgelöscht.» Der Sachverhalt sei unbestritten.

Dass die Verteidigung darlegen wollte, dass die erste Route genau so sicher wie die zweite gewesen sein, könne die Anschuldigung nicht entkräften. Das Gutachten zeige klar auf, dass dies nicht der Fall gewesen sein. Die zweite Route – auf welcher Emily die Lawine auslöste – sei deutlich riskanter und steiler als 35 Grad gewesen.

Das Gericht geht nicht von einem Unterlassungs- sondern von einem Handlungsdelikt aus. Die Sorgfaltspflicht sei verletzt worden. Von dem Skitourenleiter wird verlangt, das Lawinen-Bulletin als Massstab zu sehen. Eine vorsichtige Routenwahl wäre nötig gewesen. Die vom Bergführer ausgeführten Tests, seinen nicht ausreichend genug gewesen, um das Risiko zu erkennen. Ein Fehlen von Alarmsignalen wie Geräuschen oder Risse heisse nicht, dass keine Gefahr vorhanden ist.

Besonders eine Aussage des Bergführer an dem Unglückstag sei entlarvend. So soll er gesagt haben: «Heute ging es für mich vor allem darum, wo der Schnee besser ist zum herunterfahren.» Die Sicherheit stand damit nicht an erster Stelle und die Lawine sei voraussehbar gewesen.

Bei einer anderen Route, wären die steilen Abschnitte nicht befahren und somit die Lawine nicht ausgelöst worden. Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht sei der Grund für den Tod der beiden 18-Jährigen. 

vor 28 Minuten

Geldstrafen für den Bergführer

Der schuldig gesprochene Bergführer wird zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Das bei einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss auch die Verfahrenskosten zahlen.

Aus den Zivilklagen muss er den Angehörigen des verstorbenen Engländers 9'386 Franken, den Angehörigen der verstorbenen Emily 13'222 Franken zahlen. 20'000 Franken Genugtuung an alle vier Privatkläger – insgesamt 80'000 Franken.

Der Bergführer bleibt während der Gerichtspräsident die Strafen vorliest ruhig, zeigt keine Regung.

vor 34 Minuten

Freispruch für den Tourguide

Das Urteil für den Tourguide lautet: Nicht schuldig.

vor 41 Minuten

Schuldig!

Das Gericht hat entschieden: Der Bergführer wird wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

vor 46 Minuten

Es geht los

Gleich wird das Urteil bekanntgegeben.

12:37 Uhr

Heute fällt das Urteil im Wellhorn-Lawinenprozess

Um 15 Uhr entscheidet das Regionalgericht Oberland in Thun, ob die beiden Tourleiter für den Tod von Emily F. (†18) und eines weiteren 18-jährigen Schülers verantwortlich sind.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den 55-jährigen Bergführer 150 Tagessätze à 90 Franken, für den 63-jährigen Tourguide 75 Tagessätze à 80 Franken – jeweils mit zwei Jahren Probezeit. Der Anwalt der Angehörigen fordert über den Zivilweg von den beiden Männern 50'000 Franken Entschädigung pro Elternteil. Beide Verteidigungen verlangen einen Freispruch.

Im Zentrum steht die Frage: War die gewählte Route bei der zweiten Abfahrt am Wellhorn zu gefährlich?

Wir begleiten die Urteilseröffnung heute live.

12.08.2026, 16:17 Uhr

Prozessende

Das letzte Wort für heute liegt beim Bergführer. «Es tut mir Leid was passiert ist, ich hoffe das die Tage in der Schweiz etwas bringen. Es tut mir leid.»

Damit endet die heutige Verhandlung. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.

12.08.2026, 16:14 Uhr

Nun spricht noch der Verteidiger der Tourguides. Auch er spricht zuerst zu den Angehörigen der Opfer auf Englisch. 

Er stellt klar, dass niemand im Gerichtsaal weiss, wie es ist, wenn ein Kind nicht mehr zurückkommt und wie es ist, die Verantwortung dafür zu tragen. «Davon kann mein Klient nicht freigesprochen werden, weil der Tod der beiden 18-Jährigen für immer an ihm nagen wird.»

Man könne nicht blind auf Warnungen vom Bulletin vertrauen. «Wenn es schlimmer ist als vorausgesagt, bricht man ab – das haben der Bergführer und mein Klient schon oft getan», so der Verteidiger. «Wenn es besser ist, muss man die Situation selbst einschätzen. Genau das wurde gemacht.»

Weil der Bergführer in den vielen Touren zusammen mit den Tourguide immer sichere Entscheidungen getroffen habe, war das Vertrauen gross. «In den 400-500 Touren, die sie zusammen gemacht haben, hatte ein einziges Mal ein Eingreifen meines Klienten tatsächlich eine Routenänderung bewirkt.» Auch ein Veto-Recht sei dem Guide nicht zugestanden, die Verantwortung liegt beim Bergführer. 

Er musste darauf vertrauen, dass die richtigen Entscheidungen getroffen werden. «Er hätte nur eingreifen müssen, wenn das Sicherheitskonzept offensichtlich nicht eingehalten wurde.»

Ausserdem sei gar keine Möglichkeit mehr bestanden zu intervenieren, weil der Bergführer bereits losgefahren sei.

Auch für den Tourguide fordert die Verteidigung einen Freispruch. Verfahrenskosten solle der Staat tragen und die Privatklagen seien abzuweisen.

12.08.2026, 15:38 Uhr

Jetzt ist die Verteidigung dran

Der Anwalt des Bergführers startet nun mit seinem Plädoyer. Zuerst kurz auf Englisch, dann wechselt er auf Deutsch. «Ein Blick auf das Gutachten des SLF zeigt, dass die Routen nicht durch die steilsten Stellen geführt hat.»

Die beiden Abfahrten seien nahe beieinander gelegen. Eine Sorgfaltsverletzung habe es nicht gegeben. Der Bergführer habe sich an Richtlinien und Sicherheitshinweise gehalten.

Laut dem Gutachten sei die Gruppe bereits bei der ersten Abfahrt in sehr steiles Gelände gefahren. «Dass dem Beschuldigten im Gutachten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der zweiten Abfahrt unterstellt wird, aber bei der ersten nicht, ergibt keinen Sinn.» Auch wie der Experte auf eine Neigung von 40 Grad kommt, habe dieser nicht erklärt. 

Der Verteidiger fordert für seinen Klienten einen Freispruch. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.

12.08.2026, 14:49 Uhr

Anwalt der Angehörigen spricht

Nun ist der Max Berger, der Anwalt der Angehörigen mit seinem Plädoyier dran. «Das Verfahren bringt die Verstorbenen nicht zurück, soll aber klären, dass sorgfaltswidrige Entscheidungen getroffen wurden.»

Der Anwalt schliesst sich grösstenteils der Staatsanwaltschaft an. Möchte aber die Sichtweise der Angehörigen aufzeigen. «Es ist grauslig sich vorzustellen, wie es den Eltern ergangen ist.»

Auch Berger sieht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. «Je höher die befürchtete Schädigung, desto mehr Sorgfalt muss man anwenden.» Die Grundvoraussetzung für eine fahrlässige Tötung sei damit gegeben, auch die Vermeidbarkeit.

Die zweite Abfahrt, bei der die Lawine losgelöst wurde, sei grundverschieden gegenüber der ersten Abfahrt, wie es auch im Gutachten steht. «Die eine sei sicher, die andere ist gefährlich.» Die Gutachter verstanden den Entscheid nicht, genau das sei der springende Punkt: Es gab eine Alternative. 

Dass es immer ein Restrisiko gäbe, ist für Berger keine Ausrede. «Genau dann sollte man besonders vorsichtig sein.» Der Bergführer haben die Sicherheitsvorgaben des Lawinen-Bulletins und der Schule missachtet. Der Beschuldigte schüttelt während dem Plädoyer zwischendurch leicht den Kopf.

Auch der Tourguide trage laut Berger Verantwortung: «Er war kein Teilnehmer, sondern Co-Leader.» Er fordert von den Beschuldigten einen angemessenen Betrag für die Angehörigen. Auch er beantragt einen Schuldspruch im Sinne der Staatsanwaltschaft. Die Verfahrenskosten sollen die Beschuldigten zahlen, sowie die Parteikosten und Reisekosten der Angehörigen.

Die fatale Lawine vom 21. März 2023 löste sich während der Abfahrt vom Gipfel des Wellhorns bei Meiringen BE. Nachdem die erste Abfahrt gut geklappt hatte, entschied sich eine Gruppe der internationalen Schule «École d’Humanité» zu einem zweiten Aufstieg zur «Gstelliwang». Ein Entscheid, der für einen Schüler (†18) aus England und die US-Amerikanerin Emily F.* (†18) tödlich enden sollte.

Die beiden Leiter der Tour müssen jetzt vor das Regionalgericht Oberland in Thun BE. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Die zentrale Frage des Verfahrens: Haben die beiden erfahrenen Schweizer Bergprofis eine zu gefährliche Route ausgesucht? Dieser Meinung ist jedenfalls der Staatsanwalt in der Anklage. Er stützt sich dabei auf das Gutachten des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF).

Von den Angehörigen wird die Mutter der verunglückten Emily F. am Prozess teilnehmen. Sie ist aus den USA angereist. Die Familie des 18-jährigen Opfers aus England hat sich entschuldigen lassen. Sie wird vom gleichen Opferanwalt vertreten wie die Familie aus den USA.

Zu steiles Gelände

Die Schüler sollten sich damals rechts von der Bergführerspur halten, so die Anklage. Als Emily F. und ein britischer Mitschüler die steilere Hangpartie erreichten, löste sich die Lawine. Die Schneemassen erfassten die beiden und rissen sie über eine mehrere Hundert Meter steil abfallende Felswand. Sie kamen erst 800 Höhenmeter weiter unten zum Stillstand. Beide waren sofort tot.

Wie die «SonntagsZeitung» schreibt, können die SLF-Gutachter den Entscheid, einen rund 40 Grad steilen und exponierten Hangbereich zu befahren, nur schwer nachvollziehen. Im Lawinenbulletin des Tages wurde genau vor einer solchen Konstellation gewarnt. Es bestand ein «relativ hohes Risiko einer Lawinenauslösung».

Opferanwalt: «Gutachten spricht deutliche Sprache»

Der Anwalt der vier Privatkläger, Max Berger, hofft denn auch auf gute Chancen für eine Verurteilung. Er sagt auf Anfrage von Blick: «Das Gutachten des SLF spricht eine deutliche Sprache. Der Tourguide und der Bergführer haben insbesondere bei der zweiten Abfahrt gleich mehrere schon damals erkennbare Fehlentscheide getroffen und damit das Leben der jungen Menschen aufs Spiel gesetzt.»

Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung müssen Bergführer und Tourguide mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Die Eltern hoffen, dass sie einen Schuldspruch erleben dürfen, sagt Anwalt Berger weiter. «Es ist ein wichtiger Teil bei der Verarbeitung des Verlustes ihres Kindes. Sie erhoffen sich noch immer Antworten auf viele Fragen.»

«Ich wusste, dass Emily sofort tot war»

Berger kämpft auch für eine finanzielle Entlastung der Angehörigen. Bis jetzt biss er auf Granit. Er sagt: «Die Bergführer und die Schule als Veranstalterin haben die gleiche Haftpflichtversicherung. Sie hat bis jetzt noch keinen Rappen bezahlt. Sie sagt, dass sie auf das Urteil warten wolle. Die Angehörigen hatten in den dreieinhalb Jahren noch keine finanzielle Entschädigung.»

Die Eltern der verstorbenen Emily F. durchliefen seit der tödlichen Lawine eine schreckliche Zeit. Wie sie gegenüber der «Washington Post» erzählten, reisten sie weniger als 24 Stunden nach dem Anruf der Berner Behörden von Colorado (USA) ins Berner Oberland.

Sie beteiligten sich an der Suche und flogen in einem Helikopter über die Schneemassen. Der Vater hat 20 Jahre Erfahrung als Pistenretter in Vail in den Rocky Mountains. Mit Blick auf die Felswand sagte er: «Ich wusste, dass Emily sofort tot war.»

Beschuldigter: «Sache, die niemals abgeschlossen sein wird»

Den jungen Engländer hatten die Retter dank Transponder bereits geortet und tot geborgen. Ihre Tochter blieb vorerst verschwunden, von ihrem Sender fanden die Retter kein Signal. Emilys Körper wurde erst drei Monate später in einem Fluss bei der Rosenlauischlucht gefunden.

Einer der Beschuldigten äussert sich gegenüber Blick und gibt an, vom Tod der beiden Schüler stark getroffen worden zu sein. Sein eigener Sohn sei bei der fatalen Tour dabei gewesen. Der Angeklagte schreibt: «Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht bei den verunglückten Jugendlichen und dem Ereignis bin. Jetzt folgt endlich der juristische Abschluss einer Sache, die niemals abgeschlossen sein wird.»

Der Prozess am Regionalgericht Oberland in Thun beginnt am Mittwoch um 08.30 Uhr. Blick berichtet live.

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