US-Regierung will Klage von X gegen Millionenstrafe der EU beitreten
Die US-Regierung schlägt sich im Kampf gegen die erste EU-Strafe wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) auf die Seite des Kurznachrichtendiensts X. Man habe vor dem Gericht der Europäischen Union einen Antrag gestellt, den von Elon Musks Unternehmen angestrengten Klagen (Az. T-114/26 und T-121/26) beizutreten, teilte das US-Justizministerium jetzt mit. Die EU-Kommission habe in unzulässiger Weise versucht, „ihre Regulierungsbefugnisse auf US-Unternehmen auszuweiten, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich präsent oder dort tätig sind“, behauptet Brett Shumate aus der Zivilabteilung des Ministeriums: „Wir werden nicht dulden, dass die Europäische Kommission ihre Regulierungsbefugnisse überschreitet, um amerikanische Triebkräfte für Innovation und Wirtschaftswachstum zu kontrollieren.“
X hat schon Änderungen versprochen
Die EU-Kommission hatte den Kurznachrichtendienst Anfang Dezember 2025 wegen Verstößen gegen den DSA zur Zahlung von 120 Millionen Euro verpflichtet, weil er nach Überzeugung der Kommission gegen drei Vorschriften verstoßen hat. Der Dienst soll mit dem blauen Haken, der auf der Vorgängerplattform Twitter verifizierte Konten gekennzeichnet hatte, die Nutzer täuschen und gegen Transparenzvorschriften für Werbung verstoßen. Ferner komme X seiner Pflicht nicht nach, Forschern Zugang zu Plattformdaten zu gewähren, hieß es damals. Im Februar hat X dagegen geklagt und als Begründung eine nicht ausreichende Untersuchung der EU, eine Fehlinterpretation des DSA und eine voreingenommene Staatsanwaltschaft angeführt.
Parallel zur juristischen Auseinandersetzung hat X der EU aber Änderungsvorschläge unterbreitet, um die kritisierten Versäumnisse zu beheben. Die hat die EU-Kommission im Juli akzeptiert und von einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung gesprochen. So hat X etwa öffentlich klargestellt, dass die Häkchen keiner Verifizierung mehr gleichkommen, stattdessen ist von einem Premium-Status die Rede. Auch bei den anderen Kritikpunkten möchte der Kurznachrichtendienst der EU entgegenkommen. Die Klage gegen die ursprüngliche Strafe läuft aber weiter. Vor seinem Eingreifen hat sich das US-Justizministerium mit dem Außenministerium abgesprochen. Man habe „erhebliche Bedenken“, wie die Kommission bestimmt, wer als Anbieter eines digitalen Dienstes haftet, heißt es zur Begründung.
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