Verschärfung des Sexualstrafrechts: Es geht nicht um verunglückte Komplimente

Der Gesetzentwurf gegen verbale sexuelle Belästigung geht vielen nicht weit genug. Doch lieber später nachschärfen als über das Ziel hinausschießen.
Foto: Rolf Poss/imago
F ast alle Frauen kennen das: Sie schlendern durch die Straßen und müssen sich immer wieder dumme oder obszöne Sprüche von Männern anhören. Eine Schauspielerin lief einmal zehn Stunden durch New York, ihre versteckte Kamera registrierte rund 100 Anmachsprüche.
Es geht hier nicht ums Flirten, es geht nicht um Komplimente, es geht um Machtdemonstrationen. Deshalb ist es durchaus richtig, derartiges Verhalten zu bestrafen, wie es Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun vorhat. Sie hatte eine Initiative gegen sexuelle Belästigung mittels Worten und Gesten angekündigt – und hat geliefert.
Zwar wird ihr Gesetzentwurf vermutlich vielen nicht weit genug gehen. Denn Hubig will verbale sexuelle Belästigungen nur dann bestrafen, wenn sie „einschüchternd“ oder „bedrängend“ wirken. Da wird ein bloßes Hinterherpfeifen nicht genügen, selbst wenn es mit dem unangenehmsten Lachen verbunden ist.
Aber der vorsichtige Ansatz von Hubig ist richtig. Denn gut gemeinte Strafrechtsverschärfungen, die zu weit gehen, können schnell ins Gegenteil umschlagen. Wenn es Hausdurchsuchungen wegen bloßer anzüglicher Bemerkungen geben würde, wäre die Empörung schnell am Kochen und die Bestrafung sexueller Belästigungen würde als neuer Exzess der Wokeness bekämpft. Das wäre im Ergebnis dann eher ein Rückschritt.
Sollte die von Hubig geplante Strafrechtsverschärfung nicht genügen, kann sie in einigen Jahren immer noch nachgebessert werden. So wie ab 2016 zunächst nur unerwünschtes körperliches Angrapschen und Betatschen als sexuelle Belästigungen erfasst wurde und dies nun um nicht-körperliche Anmache verschärft wird.
Doch Hubigs Gesetzentwurf hat auch heute schon das Potenzial, Werte zu verdeutlichen. Die Feinheiten der Strafnorm mögen im Einzelfall zu Enttäuschungen führen. In der Breite der Gesellschaft kommt aber das Signal an, dass es nicht in Ordnung ist, Frauen zum Objekt belästigender Kommentare und Gesten zu machen.
Hubig und die Bundesregierung nehmen den Schutz von Frauen und ihrer sexuellen Selbstbestimmung auch sonst durchaus ernst. So wird der Bundestag demnächst ein Gesetz gegen digitale Gewalt beschließen. Auch dort wurden Forderungen der Frauenbewegung aufgegriffen. So werden sexualisierte Deepfakes, unerwünschte Aufnahmen in der Sauna und das sexuell motivierte Filmen des Pos einer Joggerin künftig strafbar sein.
Und – die Prognose sei gewagt – noch in dieser Wahlperiode wird das Prinzip „Ja heißt Ja“ im deutschen Sexualstrafrecht eingeführt – wenn die Koalition lange genug durchhält.
Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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Von Christian Rath
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