Ärger mit Krankenversicherung – Concordia bezahlt Schuhanpassung plötzlich nicht mehr

Eine Rentnerin aus St. Gallen braucht einen speziell angepassten Schuh, denn ihr linkes Bein ist um einen ganzen Zentimeter kürzer. Herausgefunden hat man dies, als sie 20 Jahre alt war – vor 50 Jahren.
Seither kauft sie normale Strassenschuhe und lässt den linken von einem Schuhmacher anpassen. Einfach erklärt, klebt er eine dickere Sohle auf die Unterseite des Schuhs. So kann die Frau problemlos gehen.
«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert
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Die Rentnerin achtet darauf, dass sie qualitativ gute, robuste Schuhe kauft, damit sie nicht jedes Jahr ein neues Paar braucht. Letztes Jahr beispielsweise waren keine neuen nötig. Dieses Jahr aber benötigte sie neue Hausschuhe sowie Sandale. Bei einem älteren Schuh musste sie die erhöhte Sohle erneuern lassen. Alle Anpassungen: zusammen kosteten 250 Franken.
Concordia verweigert Kostenübernahme nach fast 50 Jahren
Bisher übernahm die Zusatzversicherung der Concordia jeweils 50 Prozent der Kosten, den Rest zahlte die Frau selbst. Dieses Jahr lehnt sie die Kostenübernahme plötzlich ab. Concordia schreibt der Rentnerin, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, beziehungsweise Versicherungsbedingen bestünde kein Leistungsanspruch.
Mit einer Einlage, die einen Zentimeter dick ist, komme ich doch gar nicht mehr in den Schuh rein!
Die 70-Jährige versteht die Welt nicht mehr. Seit fast 50 Jahren wurden die Kosten zur Hälfte übernommen. Der Grund für die Ablehnung ist ihr nicht klar. Sie ruft Concordia mehrfach an, geht sogar persönlich vorbei. Doch Concordia bleibt dabei und verweigert die Kostenübernahme. Eine Mitarbeiterin sagt ihr: Eine Schuheinlage würde die Zusatzversicherung zahlen, eine Schuhanpassung nicht. Absurd.
Die St. Gallerin meldet sich daraufhin beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Mit einer Einlage, die einen Zentimeter dick ist, komme ich doch gar nicht mehr in den Schuh rein!»
Concordia räumt Fehler ein: Die Grundversicherung müsste übernehmen
«Espresso» will von Concordia wissen, warum die Zusatzversicherung die Kosten nicht mehr übernimmt und ob allenfalls die Grundversicherung zahlen müsste.
Wir bedauern, dass die Kommunikation in diesem Fall ungenügend war.
Concordia antwortet sinngemäss, wenn alle Bedingungen erfüllt seien, übernehme seit 2022 die Grundversicherung die Kosten für die Schuherhöhung. Unter anderem brauche es dafür eine Verordnung des Arztes. Die Leistung müsse durch einen anerkannten Orthopädie-Techniker erbracht werden. Vor 2022 habe die Zusatzversicherung fünfzig Prozent bezahlt. Dies wusste die Rentnerin nicht. Sie wurde von Concordia auch nicht informiert.
Concordia entschuldigt sich mehrfach bei der St. Gallerin und schreibt «Espresso»: «Wir bedauern, dass die Kommunikation in diesem Fall ungenügend war und die versicherte Person nicht entsprechend über die veränderte Kostenübernahme informiert wurde. Aufgrund dieses Versäumnisses unsererseits haben wir persönlich Kontakt mit der versicherten Person aufgenommen und ihr den Sachverhalt nochmals dargelegt.» Die Zusatzversicherung übernähme den Betrag ein letztes Mal – aus Kulanz. Ab nächstem Jahr wird die Grundversicherung diese Kosten übernehmen.
Nicht immer übernimmt die Grundversicherung
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Nicht alle Schuhanpassungen werden von der Grundversicherung übernommen. Je nach Problem übernimmt dies die AHV, IV oder UV. Das sollte man vorgängig abklären. Bezahlt die Krankenversicherung ist es wichtig – trotz ärztlicher Verordnung – sich zu informieren, ob und wie viel sie zahlt und bei welchem Orthopädie-Techniker man eine solche Anpassung machen lassen muss.
Kulanz? Es bleibt ein schaler Nachgeschmack: Hätte Concordia die Rentnerin schon vor vier Jahren über die Änderung informiert, wären ihr jeweils mehr als die Hälfte der Kosten vergütet worden. Sie hätte lediglich den Selbstbehalt und die Franchise bezahlen müssen. Kulanz ist unter diesen Umständen mehr als angebracht.
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