Revision Bankengesetz – WAK-S stützt schärfere Eigenkapitalvorschriften

- Systemrelevante Banken sollen Auslandsbeteiligungen nicht zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen.
- Die zuständige Ständeratskommission will die Eigenkapital-Regeln für systemrelevante Banken zwar verschärfen, aber nicht so wie der Bundesrat.
- Die Kommission fordert eine Unterlegung der UBS-Auslandstöchter mit hartem Eigenkapital (CET1) zu 50 Prozent und zu 50 Prozent mit sogenannten AT1-Anleihen. Der Bundesrat hatte 100 Prozent CET1-Kapital vorgeschlagen.
- Zehn Mitglieder der Kommission sprachen sich für den Vorschlag aus, zwei dagegen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat zum zweiten Mal die Revision des Bankengesetzes im Rahmen der «Too big to fail»-Regulierung (TBTF) beraten. Für Diskussionen sorgten die Vorschläge des Bundesrates zur Eigenmittelunterlegung.
Der Bundesrat will, dass systemrelevante Banken ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Das wäre für die Bank wesentlich teurer als AT1-Anleihen. Die Neuregelungen betreffen aktuell faktisch nur die UBS.
Nach dem Entscheid der WAK-S könnte die Revision des Bankengesetzes in der Herbstsession im Ständerat behandelt werden. Im Anschluss geht die Vorlage an die WAK des Nationalrats und dann an die grosse Kammer, die sich frühestens in der Wintersession damit befassen könnte.
Nach einem Entscheid des Parlaments bleibt ein Referendum eine Möglichkeit: In diesem Fall läge das letzte Wort zu den UBS-Eigenmittelanforderungen beim Stimmvolk.
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