Xhakas Ärztin muss zittern: Lebenslanges Berufsverbot möglich

- Nati-Captain Granit Xhaka hat zugegeben, 2022 ein Covid-Impfzertifikat erworben zu haben, ohne geimpft worden zu sein.
- Gegen die Luzerner Ärztin, die das Zertifikat ausgestellt haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft Luzern.
- Rechtsanwalt Livio Bundi schätzt die möglichen Folgen für die Ärztin aus berufsrechtlicher Sicht fachlich ein.
Der Schweizer Nati-Captain Granit Xhaka hat 2022 ein gefälschtes Covid-Zertifikat erworben. Zugegeben hat dies der Fussballprofi am Montagmorgen auf seinem Instagram-Profil. Das Zertifikat ausgestellt haben soll eine Luzerner Ärztin mit deutscher Herkunft. Das Berufsdiplom hat sie in Rumänien erworben.
Nun ermittelt die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen Xhaka und die Ärztin. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Falls sich die Vorwürfe erhärten, stellt sich die Frage: Darf die Ärztin weiter praktizieren? Gemäss dem Luzerner Gesundheitsgesetz drohen ihr Verwarnung, Verweis, eine Busse von bis zu 20’000 Franken oder gar ein befristetes oder dauerhaftes Berufsverbot.
Dauerhaftes Berufsverbot möglich
Auf Anfrage von 20 Minuten verweist das zuständige Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement aufgrund des laufenden Verfahrens bloss auf die möglichen Disziplinarmassnahmen, die im kantonalen Gesundheitsgesetz gemäss Artikel 20a vorgesehen sind:
- Verwarnung;
- Verweis;
- Busse von bis zu 20’000 Franken;
- Verbot der selbstständigen Berufsausübung in eigener Verantwortung für längstens sechs Jahre (befristetes Verbot);
- definitives Verbot der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung für das ganze oder einen Teil des Tätigkeitsspektrums.
Gemäss Gesundheitsdepartement werden befristete Berufsverbote beispielsweise bei Alkoholproblemen oder bei Missbrauch von anderen Substanzen ausgesprochen. Dauerhafte Berufsverbote würden voraussetzen, dass ein schwerwiegendes Verschulden und eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Gesundheit vorliegen.
In diesem Zusammenhang schreibt das Gesundheitsdepartement: «Bei jeder Wahl der Disziplinarmassnahme ist die Verhältnismässigkeit zwischen der Schwere der Verletzung von Berufspflichten und der Härte der ausgesprochenen Massnahme zu beachten.»
«Behörde kann Bewilligung einschränken oder entziehen»
Anwalt Livio Bundi, Partner bei der Kanzlei Bratschi AG und Experte für öffentliches Recht, schätzt den Fall aus berufsrechtlicher Sicht ein. Auch Bundi verweist auf die erwähnten Disziplinarmassnahmen.
«Eine rechtskräftige Verurteilung ist dafür allerdings nicht zwingend Voraussetzung. Die Behörde kann bereits während eines laufenden Disziplinarverfahrens die Bewilligung unter Umständen einschränken, mit Auflagen versehen oder entziehen, ohne den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten», so der Rechtsanwalt. Sollte ein solches Berufsausübungsverbot ausgesprochen werden, gilt dieses laut Bundi schweizweit.
Vertrauenswürdigkeit als Faktor für Bewilligung
Von besonderer Bedeutung sei dabei die Vertrauenswürdigkeit der Ärztin oder des Arztes. Denn diese stelle eine Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung dar, sagt Bundi. Eine gravierende Pflichtverletzung könne diese Vertrauenswürdigkeit infrage stellen.
Der Anwalt bezieht sich in diesem Zusammenhang auf ein Präzedenzurteil: «So wurde in der Rechtsprechung etwa bei einer Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die auf einem über Jahre wiederholten pflichtwidrigen Verschreibungsverhalten beruhte, die Vertrauenswürdigkeit verneint.»
20 Minuten versuchte, die Ärztin für eine Stellungnahme im Fall Xhaka zu erreichen. Sie wollte sich nicht äussern.
Lisa Arnold (lia) arbeitet seit März 2026 bei 20 Minuten als Praktikantin im Ressort Zürich.
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